Hallo Diablo,
Unsachlichkeit hin oder her, ich find nicht in Ordnung, dass du dem Themenverfasser irgendetwas Nichtssagendes hinknallst, was so unvollständig ist, dass er hier nicht hätte fragen müssen. Den gleichen Scheiß kann er sich schon auf seiner ARGE zur Genüge anhören.
Warum hast du nicht gleich geschreiben, dass die Schwiegereltern auf jeden Fall Aufstocker sein müssten? Da kann man doch nur den Eindruck gewinnen, dass dir daran gelegen ist die Leute hier sollten möglichst nicht zu ihren Rechten kommen.
Dann: Was soll dieses dämliche Rechenbeispiel? Bleib doch beim Fall.
Und das mit den Freibeträgen im ALG I, was soll denn das sein? Da möchte ich bitte mal eine Quelle, wo dazu was steht. ALG I = 67% des voherigen Einkommens, oder etwa nicht?
Was denn darin für Freibeträge und wofür?
Tut mir leid, aber das nehm ich dir nicht ab, Einkommen in Bezug auf ALG II ist eben Einkommen.
Und du brauchst mich nicht über nachrangige Leistungen aufklären, das weiß ich selbst, Wohngeld stand hier ja wohl nicht zur Debatte.
Außerdem: Wenn in einer BG Einkommen hineinfließt, werden erst die Freibeträge ermittelt, dann der Bedarf (in den nämlich der Freibetrag mit einfließt) und dann wird ermittelt, was der BG an Leistung zusteht. Und dann kommste auch auf mehr als deine 1200 €, dann haste nämlich 1480 = 1480 €.
Nichts ist dabei widersinnig.
Ich rechne dir jetzt mal dein Bsp. richtig vor:
Du gehst von zwei Leuten aus, vereinfacht 600 € Regelleistung, 600 € Miete. Das ist der Grundsatz an Leistung.
Nun ist da ein Einkommen von 900 € netto (wobei brutto von Bedeutung für die Berechnung der Freibeträge ist, nehmen wir mal 1200 € brutto an). Von 1200 100 € frei, bleiben 1100, davon 20% von 800 = 160, 10% von 300 = 30; also kommt ein Freibetrag von 290 € raus.
Der Bedarf liegt dann bei 1200 + 290 = 1490 €
Uups, sorry, doch nicht 1480 €, einer von uns hat sich wohl um 10 € vertan.
So, von diesen 1490 € nun die 900 netto abziehen, kommen 590 € raus. So rum läuft die Rechnung, also ne Aufstockung von 590 €. Und alles hat seine Richtigkeit.
Nix widersinnig.
Zum Glück habt ihr bei euch auf der ARGE PCs, was kämen da sonst bloß für Fehlberechnungen raus...
Aber wie gesagt, was hat das mit dem Thema zu tun?
Die BG hier hat ein Einkommen von 430 €, also steht ihnen auch eine entsprechende Aufstockung zu.
Merlin
, schreib mal bitte, was genau für Leistung deinem Schwiegervater gewährt wurde. Ich bin mir sicher, da hat jemand ganz schön Mist gebaut.
LG, Jalale.