Beiträge von jalale

    Hallo Stephanie,


    die 550 € sind nicht komplett anrechnungsfrei, dennoch wirst du die volle Leistung erhalten, da dein Freund ja die 550 € braucht um seinen Lebensunterhalt sicher zu stellen. Oder hat er noch anderes Einkommen? (Kindergeld gehört auch dazu, kriegt er aber nicht mehr, oder?)
    Im Grunde berechnet sich euer Bedarf so:
    2 x 316 € Regelleistung
    + KdU (Miete), mal angenommen 450 €
    = ca. 1082,-


    Davon die Hälte, bestreitet dein Freund selbst. Liegt sein Einkommen über diesem Betrag, wird die Differenz bei dir angerechnet.
    Du kannst einen Online-Rechner benutzen, dann weißt du es genau.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ist denn der Umzug abgelehnt worden?
    Wenn ja, kannst du Widerspruch einlegen. Ob der Erfolg haben wird, ist fraglich, da oftmals Wohnraum der kleiner ist als der der angemessen ist, nicht als Umzugsgrund anerkannt wird.
    Also knapp 80 m² ist nun wirklich etwas wenig, unabhängig von der Anzahl der Zimmer. Bis zu 75 m² stehen einem ja schon zu dritt zu.
    Wie gesagt du kannst es versuchen mit dem Widerspruch, und dann natürlich alle relevanten Gründen mit aufführen. Als wichtig sehe ich die Einschulung der Tochter, da sie dann ja auch bald einen Schreibtisch braucht und sich auf die Schule konzentrieren muss.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    du kannst auch Übernahme der Umzugskosten beantragen sowie Erstausstattung für die Wohnung und für das Kind. Wenn du die Erstausstattung nicht schon bei der Caritas beantragt hast.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hast du denn Eltern, andere Verwndte oder Bekannte, zu denen du erstmal kannst?
    Dir bleibt sonst nur vorerst dich an eine gemeinnützige Institution zu wenden, wie advokat schon schreibt. ProFamilia, Caritas o.ä. Die bieten ja für Mütter in Not Unterkünfte an.
    Dann such dir schleunigst ne Wohnung, egal wo, Hauptsache sie kostet nicht unbedingt mehr als die jetzige, weil der alte Mietpreis nur bezahlt wird. Du musst dann ganz schnell in deiner neuen ARGE einen Antrag stellen und um Vorschuss bitten, weil sonst hast du ja gar kein Geld.
    Mann, mann, du machst aber auch Sachen...


    Viel Glück.
    LG, Jalale.

    Du hast 6 Monate Zeit auszuziehen. Wichtig ist, dass du dich vorher erkundigst wie hoch die Miete sein darf und du die neue Wohnung genehmigen lässt. Problematisch könnte sein, dass dein SB dir nur eine Wohnung für eine Person genehmigt, da dein Baby ja in deinem Schlafzimmer erstmal schläft.
    Ich würde diesbezüglich so argumentieren, dass du ja nun schon umziehen musst und es doch keinen Sinn macht wieder umzuziehen, sobald das Baby größer ist.
    Also ich denke dir steht Wohnraum für zwei Personen zu. Übrigens zahlt die ARGE die Umzugs- und Renovierungskosten und es wird in der Regel ein Darlehen für die Kaution gewährt.


    LG, Jalale.

    Deine Schwägerin hat auch Anspruch, wenn ihr Freund weiter studiert. Sie sind dann eine BG und er muss sein Einkommen offen legen, was dann angerechnet wird, aber dennoch bekommt sie dann was.


    LG, Jalale.

    Hallo Bambina,


    ja du kannst ALG II zusätzlich beantragen, da du wahrscheinlich unter deinem Bedarf mit dem ALG I liegst. Das hängt aber auch von den angemessenen Kosten für die Unterkunft ab.
    Lebst du alleine oder hast du vielleicht schon ein Kind? Du wirst wohl aufgefordert werden umzuziehen, da deine Wohung für dich allein definitiv zu teuer ist.
    Als dein Bedarf gilt 351 € Regelleistung + angemessene Miete. Wie hoch die Miete sein darf, erfährst du bei deiner zuständigen ARGE. Du kannst auch einen online-Rechner benutzen um zu ermitteln was dir zusteht.


    LG, jalale.

    Hallo Bellinchen38,


    erstmal ist nicht schlimm, wenn mal ein Beitrag nicht bezahlt wurde, der Versicherungsschutz greift trotzdem. Zumal ja im März bezahlt wurde.
    Wenn du am 02.02. einen Antrag auf ALG II gestellt hast, der auch bewilligt wurde, bist du eigentlich auch ab dem 02.02. krankenversichert. Hattest du dennzu diesem Zeitpunkt auch eine Mitgliedsbescheinigung deiner KK abgegeben?
    Ich würde einfach mal bei der KK anrufen, die doch immer sehr nett, und nachfragen, was nun mit Februar ist. Normalerweise regeln das ARGE und KK untereinander.


    Also wie gesagt, ruf bei der KK an und mach dir nicht so große Sorgen.


    LG, Jalale.


    Achso, auf deinem Bescheid steht drauf für welchen Zeitraum Leistungen bezahlt werden. Also müsstest du auch erkennen können, ob du Geld für Februar und März bekommen hast oder nur für März.

    Hallo,


    sorry Iceman74, Kitty hat recht. Wenn sie verheiratet sind, sind ihre Eltern nicht mehr für sie zum Unterhalt verpflichtet. Hatte bisher im SGB II das "unverheiratete Kinder" überlesen.
    Sollte der SB in der ARGE die Eltern in die Pflicht nehmen wollen, soll deine Schwägerin auf SGB II § 7 (3) Nr. 2 verweisen.
    Entschuldigung nochmal für die anfängliche Falschauskunft. Hab ich bisher echt nicht gewusst.


    LG, Jalale.

    Nein, nur in Härtefällen. Also Misshandlung, seelische Gewalt usw. oder auch unzumutbare familiäre Verhältnisse. Solche Härtefälle müssen eben durch einen Sozialarbeiter festgestellt werden.
    Ansonsten bekommt sie kein ALG II.
    Und das Jugendamt ist für sie zuständig, sie kann sich aber auch an ProFamilia o.ä. wenden.


    LG, Jalale.

    Ja genau, denn die ARGE fordert ja alle Unterlagen von seiner Frau, zuallererst den Personalausweis. Und dann ist klar, dass sie keinen Anspruch hat.
    Aber du hast doch geschrieben, dass der Feund deiner Schwägerin Student ist. Damit bekommt auch er kein ALG II. Die zwei können aber Wohngeld beantragen. Ist immerhin etwas.


    LG, Jalale.

    Hallo Icemen74,


    wenn sie noch keine 25 ist, sind ihre Eltern unterhaltspflichtog. Dabei spielt keine Rolle ob sie verheiratet ist oder nicht.
    Sie sollte sich eine Ausbildung suchen und solange einen neuen Nebenjob annehmen.


    LG, Jalale

    Hallo Jum,


    deine Freundin sollte zum Jugendamt gehen und dort ihre Situation erläutern. Warum sie von zu Hause weg ist und ob und warum sie nicht wieder zurück kann.
    Denn es ist so, dass sie keinen Anspruch auf ALG II hat solange sie keine 25 ist. Ihre Eltern sind unterhaltspflichtig, d.h. sie muss dort wohnen oder die Eltern zahlen die Wohnung.
    Sollte sich heraus stellen, dass die Situation wirklich so schlimm in ihrem zu Hause ist, wird ein Gutachten von einem Sozialarbeiter erstellt und sie erhält dann ALG II.


    Aber mal ehrlich, ist es so schlimm? Immerhin hat sie ja Kontakt zu ihren Eltern und sie unterstützen deine Freundin ja wohl auch etwas. Also kann das Verhältnis ja nicht soooo schlecht sein, oder?
    Und wegen einiger Reibereien mit den Eltern kann eben nicht die Allgemeinheit für die Wohnung von Ausreißern aufkommen.


    LG, Jalale.

    Hallo Peteris09,


    die gleiche Frage hast du doch Ende Februar schon mal gestellt, und es wurden von mehren Forummitgliedern alle in Betracht kommenden Möglichkeiten aufgezeigt.
    Hast du deinen Thread damals nicht nochmal angeschaut?
    Oder warum fragst du nochmal nach?


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wieso hätte denn die EIngliederungsvereinbarung nicht unterschrieben werden dürfen? Und ich versteh gar nicht wieso die ARGE was gegen den Umzug hat. Wird die Ausbildung nicht vergütet?
    Der Mann würde doch nicht weiterhin ALG II bekommen, sondern nur die anderen BG-Mitglieder.
    Versteh die Problematik nicht so richtig. Die ARGE darf sich einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht in den Weg stellen. Und warum sollte sie auch?


    LG, Jalale.

    Hallo zusammen,


    das Kindergeld ist für die Kinder und wird auch bei diesen als Einkommen angerechnet, ganz gleich ob es auf das Konto der Eltern geht. Deswegen wird ja auch immer auf die 211,- Regelsatz fürs Kind das KG angerechnet. Das KG wird dann auf die Regelleistung der Eltern angerechnet, wenn es "überhängt", d.h. alles vom Kindergeld, was das Kind nicht braucht um seinen Lebensunterhalt zu sichern, wird verrechnet.


    Von Tati müssten wir erfahren, wie hoch die Vergütung ist, wobei es danach aussieht, als ob sie/er sich selbst versorgen kann und aus der BG raus ist. Dann geht natürlich in Ordnung, dass die ARGE nur noch 2/3 der KdU zahlt.


    LG, Jalale.

    Hallo ellie,


    da du ein Kind hast und ohnehin schon über 25 bist, hast du Anspruch. Du bildest mit deinem Kind eine eigene BG. Am besten du machst mit deiner Mutter einen Untermietvertrag, dann bekommst du auch die KdU. Ansonsten werden von der ARGE nur Kosten übernommen, die deiner Mutter zusätzlich durch euch entstehen.
    Eventuell wird dein SB versuchen, dass deine Mutter dich finanziell unterstützt und dazu auf SGB II § 9 (5) verweisen. Das kannst du widerlegen, unterzeichne einfach zusammen mit deiner Mutter ein formloses Schreiben, in dem ihr erklärt, dass ihr finanziell nicht füreinander einsteht.
    Denk daran den Umzug vorher zu melden und genehmigen zu lassen. Umzugsgrund ist die Trennung, wenn du einen Untermietvertrag machst, lass die Wohnung von der ARGE genehmigen, bevor du ihn unterschreibst.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    die 316,- Regelleistung gehen schon in Ordnung, ihr wurdet ja bisher als BG gewertet und da steht einem nicht so viel zu wie einer alleinstehenden Person.
    Um sagen zu können, wieviel er genau bekommt, müsste ich auch wissen wieviel du brutto verdienst, da sich daraus der Freibetrag berechnet. Ich schätze jetzt einfach mal, dass es ca. 1300 € sind. Nur dass du einen Anhaltspunkt hast.


    Also: Von 1300 sind 100 anrechnungsfrei, von 800 20% = 160 €, von 400 10% = 40.
    Macht einen Freibetrag von 300,- €.
    Euer Bedarf:
    2 x 316 €
    + 472 € Miete
    + 300 € Freibetrag
    - 970 € Netto-EK


    = 434,- €. Das ist in etwa der Betrag, den dein Exfreund zukünftig bekommt.


    Wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt, seid ihr auch keine BG mehr und du musst nicht mehr finanziell für ihn aufkommen.
    Ihr könnt auch jetzt schon dem Amt Bescheid geben, dass ihr euch getrennt habt und jeder eine neue Wohnung sucht. Dazu setzt ihr ein Schreiben auf, das ihr beide unterschreibt. Eigentlich müsstest du ab Zeitpunkt der Trennung nicht mehr für deinen Ex aufkommen, ist nur immer schwer zu beweisen.


    LG, Jalale.