Beiträge von jalale

    Du kannst es versuchen. Aber ich denke du wirst leider keinen Erfolg haben. Da gibt es keine Ermessensspielräume, Einkommen ist Einkommen.
    Ist ne blöde Gestzeslage. Wie gesagt, frag auf der ARGE nach, auch wie sich das mit den Freibeträgen verhält.
    Advokat hat da sowas angedeutet, dass es sich bei den 300 € nicht um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit handelt. Damit kenne ich mich nicht aus.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.

    Hallo Ilke,


    vermutlich wird das Jobcenter versuchen, dass du wieder zu deinen Eltern ziehst. Aber ich denke du hast gute Chancen, in deiner Wohnung bleiben zu können.
    Was dafür spricht, ist dass du
    1. eine (dann) abgeschlossene Ausbildung hast und
    2. schon längere Zeit diese Wohnung hast


    Du würdest im Falle eines ALG II- Bezugs mit deinem Freund eine BG bilden, d.h. sein Einkommen wird auf deine Leistung angerechnet und du bekommst entsprechend weniger (oder gar nichts, wenn er genug verdient).


    Wenn ihr heiratet, bilden du und dein Freund auf jeden Fall eine BG und du musst auch nicht zu deinen Eltern zurück ziehen.
    Aber wie gesagt, ich denke du musst so oder so nicht zurück.
    Vielleicht findest du ja aber eine Arbeit, dann hast du keinen Stress. Viel Glück dabei.


    LG, Jalale.

    Es steht auf dem Ablehnungsbescheid drauf, dass du Widerspruch einlegen kannst?
    Ja, was denn nun, Diablo?


    Wenn das drauf steht, kannst du das auch tun. Und das würde ich auch, mit Verweis auf diese komische AV. Schließlich hat dein SB sich ja darauf gestützt (auch schriftlich in der Ablehnung?).
    Klär aber vorher nochmal für dich, ob nun die 65 qm insgesamt oder nur für die Wohnräume gelten, wenn du dir jetzt nicht mehr sicher bist. Das muss doch aus der AV deutlich hervorgehen. So hast du sie ja auch anfänglich zitiert.


    LG, Jalale.

    Hallo Lisa,


    bist du sicher, dass die 205 € warm sind? Das kommt mir etwas wenig vor, in Berlin besteht Anspruch auf ca. 350 € warm für eine Person. Und in Kiel sind ja die Mieten sicherlich nicht so viel geringer.
    Hast du das vielleicht mit der Kaltmiete verwechselt? Frag ansonsten nochmal beim Jobcenter nach.


    Zusätzliche Leistungen zu Regelleistung und KdU bekommst du nicht.


    Wegen der Wohnungsausstattung schließe ich mich meinen Vorschreiberinnen an.


    LG, Jalale.

    Hallo Aktlalamea,


    so wie das nun schilderst, solltest du eher gegen das BAföG-Amt vorgehen. Ich hatte ja schon vermutet, dass das Jobcenter fragt, warum du die Mietkosten nicht durchs BAföG bekommst und die Zuständigkeit dahin verweisen.
    Ich denke, dass deine Klage eventuell keinen Erfolg haben könnte.
    Was die Begründung des BAföG-Amtes angeht, ist das natürlich schwer nachzuvollziehen, dass du wieder zu deinen Eltern hättest ziehen sollen. Aber wenn du eben elternabhängiges BAföG erhältst, ist das so. Und es gibt da auch keine Ermessensspielräume, egal wie alt du bist (also eben unter 30, sonst ja nicht förderwürdig).
    Das ist wirklich eine blöde Situation, die mich auch anstinken würde, aber ich denke du kannst nichts dagegen tun.
    Solltsest du dennoch klagen, kannst du Antrag auf Eilverfahren stellen, weiß aber nicht ob dem statt gegeben wird, da deine Existenz evtl. nicht bedroht ist. Kenne mich da aber nicht so aus.


    Dir bleibt ansonsten, wie schon erwähnt wurde, Wohngeld zu beantragen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    es geht doch um die Bewilligung von BAB, oder? Dieses ist doch völlig unabhängig vom Einkommen des Partners, oder irre ich mich da völlig?
    Der Antragsteller braucht eine eigene Wohnung (also nicht mehr wohnhaft bei den Eltern) und dann spielt die Ausbildungsvergütung eine Rolle. Und das wars, oder?


    Warum ist denn das BAB abgelehnt worden?


    LG, Jalale.

    Aha, alles klar. Aber theoretisch könnte man immer wieder einen Antrag stellen, und wenn dann mal ein neurer SB zuständig ist, kann man Glück haben?
    Na ja, wie auch immer.


    Aber das mit der AV-Wohnen ist mir immer noch nicht klar. Wird sich nun darauf berufen oder nicht? Was einem maximal zusteht ist klar, und dass man das nicht unbedingt bekommen muss auch. Aber gibt es sowas wie Mindestgröße einer Wohnung und wo steht das?


    LG, Jalale.

    Man darf hier allerdings nicht vergessen, dass es sich bei art-is-life um den Sohn eines ALG-II-Beziehers handelt. Und er verdient sich lediglich etwas Geld dazu (und das auch noch einmalig).


    Also, dass es rein rechtlich als Einkommen zählt , ist klar, aber ich finde das ziemlich unfair und moralisch unter aller Sau. Denn ein Kind, das in der BG seiner Eltern lebt und sich in Ausbildung befindet, sollte das Recht haben für sich ganz alleine was dazu zu verdienen. Denn im allgemeinen sind doch Kinder ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
    Und im Grunde verstößt diese Art und Weise der EK-Anrechnung gegen das Grundgesetz, da es hier ja wohl keine Gleichberechtigung gibt zu Jugendlichen, deren Eltern arbeiten gehen. Denn diese Eltern müssen ja wohl nicht das Nebeneinkommen ihrer Kinder in der Steuererklärung als Zusatzeinkommen angeben, oder doch?


    Es ist so oder so schon nicht schön für ein Kind, wenn die Eltern ALG II bekommen, aber dass es damit auch noch so im Nachteil ist, ist eine Riesensauerei.
    Solch ein Kind kann sich kein Geld für den Führerschein sparen oder was auch immer, und ist von vorne bis hinten ange...


    Das musste mal sein.


    Übrigens schreibe ich das nicht aus persönlicher Erfahrung, meine Eltern haben immer recht gut verdient (oder immernoch) und waren nicht wenig großzügig. Und ich war neben Schule und Studium arbeiten und konnte das auch behalten und so mir was leisten und sparen.
    Dennoch oder gerade deswegen finde ich, dass das hier eigentlich eines der größten Ungerechtigkeiten von Hartz IV ist.


    LG, Jalale.

    In dieser AV-Wohnen steht doch aber, dass zum Wohnraum nicht Küche und Bad und sonstige Nebenräume gehören (also wahrscheinlich Flur).
    Ich weiß nicht auf welcher Grundlage die beruht und ob sie als Richtlinie für die ARGE gilt. Wenn aber der SB diese zugrunde legt, dann kann doch six400 das auch.


    @ Diablo, wenn six400 keinen Widerspruch einlegen kann, muss sie/er doch aber anders gegen diesen Bescheid vorgehen können. Wie?


    LG, Jalale.

    Hallo,


    was du mit den drei Jahren meinst, bedeutet dass ihr schon angebt in Lebensgemeinschaft miteinander zu stehen, aber dass ihr erstmal auf Probe zusammen ziehen wollt. Das geht dann aber nur ein Jahr, dann werdet als BG eingestuft. In diesem Fall musst du von deinem Freund erstmal keine Unterlagen einreichen. Ob das immer so von den Sachbearbeitern hingenommen wird, weiß ich nicht.
    Wenn ihr angebt kein Paar zu sein, müsst ihr damit rechnen, dass die ARGE kontrollieren kommt. Dann darf da kein gemeinsames Schlafzimmer existieren usw.


    LG, Jalale.

    Hallo knupper,


    bis dein Kind drei Jahre alt ist, kannst du dir aussuchen ob du die Betreuung übernehmen möchtest. Wenn dein Kind in dieser Zeit bei dir zu Hause sein soll, musst du dich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Aber ab dem Alter des Kindes von drei Jahren kann von dir verlangt werden zu arbeiten.
    Suche dir also möglichst bald einen Kitaplatz, dass du eben noch die Wahl hast.


    LG, Jalale.

    Hallo Bellinchen,


    eine Frage hab ich noch. Hast du dich rechtzeitig umgemeldet gehabt? Weil wenn du keine Meldebescheinigung von mindestens dem Tag der Antragstellung hast, kann es Probleme geben. Die ARGE ist ja erst für dich zuständig, wenn du auch in dem Einzugsgebiet gemeldet bist. Hattest du denn am 02.02. schon einen Mietvertrag mit abgegeben, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht?
    Das sind so die Dinge, die mir noch einfallen, warum die ARGE nicht pünktlich gezahlt haben könnte.


    Gute Nacht, Jalale.

    Ich würde mir einen Termin holen bei deinem SB und persönlich vorsprechen. Wenn du dich ungerecht behandelst fühlst, verlange den Teamleiter. Das ist dein gutes Recht, bestehe darauf.
    Am 11.3. kam das Geld, so in dem Dreh dann wohl auch der Bescheid. Du hast vier Wochen Zeit für den Widerspruch. Bis du den Termin hast, könnte es knapp werden mit der Frist. Also lege schon mal Widerspruch ein, du kannst den auch wieder zurück ziehen, falls dein SB dir entgegen kommt. Erwähne auch ruhig, dass du Widerspruch eingelegt hast, so ein kleines Druckmittel kann nicht schaden. Die SB sind bestrebt möglichst wenig Klagen zu verursachen.


    Außerdem soll deine SB dir mal begründen warum du für Februar keine Leistung bekommen hast. Würde mich auch mal interessieren.


    LG, Jalale.

    Ich kenne das mit dem Wohnraum nicht. Normalerweise wird die gesamte Größe der Wohnung betrachtet. Bis 75 qm für drei Personen und dann für jede weitere Person 10 bis 15 qm mehr. Macht also bei euch schon ohne Baby Anspruch auf mindestens 85 qm.
    Aber das mit dem beengtem Wohnraum ist mir fremd. Nur, wenn dein SB sich auf die AV beruft, kannst du das natürlich auch.
    Ist interessant zu erfahren was daraus wird.

    Na da hast du es doch schwarz auf weiß. Beharre nicht auf die Zimmer, sondern auf die Wohnraumgröße.
    Witzig, dass dein SB darauf verweist und sich damit selbst ein Bein stellt.
    Leg Widerspruch ein, mit Begründung, dass sehr wohl beengter Wohnraum vorliegt. Zitiere die AV-Wohnen und lege eine Kopie des Mietvertrages bei, wodraus hervor geht, wie groß der Wohnraum ist.


    LG, Jalale.

    Hallo Tati,


    nach Schüler-BAföG hast du Anspruch auf BAföG-Bezug während des Studiums.
    Nach einem Studium, bzw. wenn schon 3 Semester studiert wurde, bekommt man kein BAföG mehr für ein weiteres Studium.
    Aber, wie gesagt, du hast Anspruch.


    LG, Jalale.

    Hallo Bellinchen38,


    also im Februar hattest du den 400 €-Job nicht mehr? Und du hast auch kein Geld von deinem Ex für Februar erhalten?
    Sonst ist auch alles klar gewesen, also Umzug war genehmigt usw.?


    Dann solltest du auch für Februar Leistung erhalten. Sprich nochmal mit deinem SB und sag hier nochmal Bescheid.
    Denn wenn das wirklich nicht rechtens ist und dein SB stur tut, solltest du Widerspruch einlegen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    dass sie 1/4 der Miete zahlen muss, ist schon richtig. Ihren Anteil übernimmt die ARGE nicht weiterhin, wenn sie genug Einkommen hat. Aber es wird wohl nicht reichen, dass davon noch was auf die Leistung der anderen BG-Mitglieder angerechnet wird.


    @ despino: Du kannst einen Online-Rechner benutzen um das auszurechnen. Oder du schreibst wie hoch eure Warmmiete ist und dein Brutto-EK (bzw. Netto, je nachdem was du uns schon mitgeteilt hast).
    Dann kann ich dir das auch in etwa ausrechnen.


    LG, Jalale.