Beiträge von jalale

    Hallo Doppelpack,


    die ARGE muss eigentlich die Nachzahlung komplett übernehmen. Was ich nicht verstehe, wenn du die letzten beiden Jahre schon soviel nachzahlen musstest, warum ist die Miete nicht angehoben worden? Hat die ARGE die letzten beiden Nachforderungen komplett bezahlt?
    Wenn die Nebenkosten unangemessen hoch sind, werden sie nicht voll bezahlt von der ARGE, nur die 194,- sind ja sehr wenig. Ich weiß leider nicht wie sowas berechnet wird von Seiten der ARGE.
    Ich würde mit dem Bescheid nochmal zum SB gehen und fragen wieso nur so wenig bezahlt wird. Ist das rechtens, kannst du ein Darlehen bei der ARGE beantragen.


    LG, Jalale.

    Ich weiß das ja eben nicht so genau. Aber wenn die RV das zahlt, ist es doch eine Sozialleistung, oder?
    Vielleicht weiß jemand anderes hier im Forum dazu mehr.
    Ansonsten, wie gesagt, ruf bei der ARGE an (die Hotline-Dame gibt dir vielleicht eine andere Auskunft als deine SB) oder frag direkt bei der RV nach, die müssten das auch wissen.

    Hallo friedafredi,


    soweit ich weiß werden Sozialleistungen immer ohne Freibeträge angerechnet.
    Aber ein Anruf bei der ARGE / beim Jobcenter könnte hilfreich sein.


    LG, Jalale.

    Hallo Wonky,


    das wichtigste bei einem Umzug ist die Umzugsgenehmigung! Wenn du die nicht hast, bekommst du Probleme. Da dein Jobcenter dir nun schon mitgeteilt hat, wann es dir eine Genehmigung erteilen würde, weißt du ja auch, dass du keine bekommen wirst.
    Ohne Umzugsgenehmigung werden die Kosten für den Umzug nicht gezahlt (das weißt du ja schon), weiterhin wird vom neuen Jobcenter nur maximal die Miete gezahlt, die auch deine alte Wohnung gekostet hat.
    Du müsstest dir deine neue Wohnung vom Jobcenter in Berlin genehmigen lassen. Aber wenn du da ohne Umzugsgenehmigung aufkreuzt, ist der Ärger vorprogrammiert.


    Besser ist, du suchst dir von Niedersachsen aus einen Job Berlin und ziehst dann um. Kosten für ein eventuelles Vorstellungsgespräch werden vom Jobcenter übernommen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    stimme euch im Grunde zu.


    @ Jana: Du hast dich doch gewundert, dass sie noch ALG II bekommen, obwohl der Bedarf durch die EK gedeckt ist. Die Freibeträge des Einkommens werden jedoch in den Bedarf mit eingerechnet.
    Heißt also, 160,- FB für ihn, ca. 290,- FB für die Mutter (bei geschätzten 1200 brutto). Das zusammen mit RL + KdU = 1492,- €.
    Davon dann 930 + 400 abgezogen, sind 162,- €.


    Diese 162,- € (ca.) bekommen die beiden dann als Aufstockung.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wenn ich ehrlich bin: keine Ahnung. Ist irgendwie alles ganz schön viel. Du hast auch gar nicht geschrieben seit wann du studierst, so dass ich gar nicht weiß welche Regelung auf dich zutrifft.
    Ist doch gut, dass ihr nun einen Termin beim Anwalt habt. Der kann euch bestimmt weiter helfen.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

    Du kannst ja den Widerspruch schreiben und trotzdem zu deinem SB gehen. Wenn die Sache vielleicht gleich geklärt werden kann, geht das wahrscheinlich schneller seinen richtigen Weg als im Widerspruchverfahren. Bei dem Besuch kannst du ja erwähnen, dass du einen Widerspruch geschrieben hast. Bei Uneinigkeit mit dem SB würde ich den Teamleiter verlangen und dem die Sache vortragen.
    Wenn das nichts bringt, Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.

    Hallo Darkware,


    ja, das mit den Umschulungen ist immer eine Ermessenssache. Vielleicht solltest du dich mal mit einem Jobcenter in Berlin in Verbindung setzen und deine Situation erklären. Mal schauen was die sagen.
    Im Grunde kannst du hinziehen wo du willst. Nur wenn du keine Genehmigung hast, bekommst du die Umzugskosten nicht bezahlt und es wird auch kein Darlehen für die Kaution gewährt. Außerdem darf die Miete der neuen Wohnung nicht höher sein als die der alten.
    Na ja, und dann weißt du ja nicht ob das Jobcenter in Berlin die Umschulung gewährt.


    Woran liegt es eigentlich, dass du zwei unterschiedliche Auskünfte zum Umzug bekommen hast? Hast du aktuell mit deinem SB gesprochen oder eine telefonische Auskunft erhalten?
    Auf eine telefonische Auskunft würde ich mich nicht verlassen. Wenn du das von deinem SB hast, kannst du auch den Teamleiter verlangen und dem die Situation erläutern.


    Gib nicht so schnell auf.


    LG, Jalale.

    Hallo Chekanas,


    du kannst einen Antrag auf ALG II stellen. Es ist ganz wichtig, dass du dich vorab bei deiner zuständigen ARGE erkundigst wie hoch die Miete für eine Person sein darf. Die Wohnung könnte unter Umständen zu groß sein, auch wenn sie von der Miete her angemessen ist. Bevor du den Mietvertrag unterschreibst, lass dir die Wohnung von der ARGE genehmigen.
    Dein Einkommen wird bis auf einen Freibetrag von 100 € und 20% vom restlichen Brutto angerechnet. Wesentlich ist außerdem, ob dein (Noch-) Mann dir Unterhalt zahlen muss/kann.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    stimme Salle zu. In diesem Fall ist es am besten ihr (oder nur dein Mann) geht zur ARGE und fragt direkt nach. Wenn euch dort nicht weitergeholfen wird, verlangt den Teamleiter. Solltet ihr nicht sofort etwas erreichen, legt vorsichtshalber Widerspruch gegen den Bescheid ein.
    Aber bei solchen Besuchen können Unklarheiten immer gut aus dem Weg geräumt werden.


    LG, Jalale.

    Hallo Michael,


    wieviel Regelleistung wurde dir denn für März bewilligt? Haben sie das so vielleicht verrechnet?
    Zu den Heizkosten: Die werden immer für das ganze Jahr gemittelt gezahlt, sonst kämen ja ständige Schwankungen der KdU zustande. Wenn dann die Jahresabrechnung kommt, kann es evntuell zu Änderungen kommen.
    Also die ARGE müsste normalerweise deine Heizkosten berücksichtigen. Hast du denn außer den Belegen über den Gesamtstromverbrauch der letzten Jahre auch einen Beleg darüber abgegeben, dass du mit Strom heizt? Eventuell kannst du von einem Sachverständigen eine schriftliche Bestätigung über den Verbrauch von Ölradiatoren vorlegen, oder so ähnlich.


    Ich würde mit dem Bescheid zum SB gehen und nachfragen. Die Heizkosten müssen dir bezahlt werden.


    LG, Jalale.

    Auch wenn du zu 100% sanktioniert wirst, wird deine KV weiterhin bezahlt. Die Sanktion betrifft nur die Regelleistung, also auch KdU werden weiter bezahlt. Wie das nun bei dir aufgeteilt ist, weiß ich nicht.
    Aber eigentlich müsste deine KV weiter gezahlt werden.


    LG, Jalale.

    Hallo arnoldo72,


    deine Fragen sind etwas eigenartig. Also es gilt das Zuflussprinzip, das scheinst du ja zu kennen. Wenn du im März einen Antrag gestellt hast, stehen dir Leistungen ab Antragstellung zu (vermutlich der 12.03.). Auf diese Leistung wird dein Gehalt also angerechnet. Egal wann die Leistung auf dein Konto eingeht. Wenn der Antrag erst im April abschliessend bearbeitet wurde und du dann die Leistung bekommst, erhältst du eben das was dir für März zusteht plus die Leistung für April.
    Zu deiner zweiten Frage: Natürlich darf die ARGE deine Kontoauszüge für Februar einfordern, drei bis sechs Monate vor Antragstellung sind üblich.


    LG, Jalale.

    Hallo Angelika,


    wie wir schon geschrieben haben, solltest du Rechnungen bei der ARGE abgeben. Ob die Grundsteuer und die Versicherung bezahlt werden, weiß ich leider nicht. Aber ich denke nicht.
    Wenn du eine Wasseruhr hast, musst du doch auch eine Abrechnung bekommen, oder? Und wie ist das mit den Heizkosten? Zahlst du die anteilig gemessen an den qm?
    Für die Müllgebühren gibt es ja auf jeden Fall eine Rechnung.
    Das jedenfalls sind die Sachen, die die ARGE bezahlt (ein Anteil an Warmwasser wird nicht gezahlt).


    LG, Jalale.

    Hallo zusammen,


    ich mische jetzt mal mit.


    Mal alle persönlichen Ansichten ausser Acht gelassen, ist doch die Frage legitim wieviel UV vom ALG II abgezogen wird.
    Und ich denke auch, dass wenn das Jugendamt UV-Satz - UH vom Vater zahlt, muss auch dieser Betrag von der ARGE berücksichtigt werden, und nicht UV + UH.
    Also eben so wie die ersten 6 Monate dies gehandhabt wurde.


    @ Kiso: Geh doch einfach zur ARGE und frage nach. Dann musst du nicht gleich einen Widerspruch schreiben. Denn wenn die Berechnung falsch ist, werden die das dann ja sehen.
    Und Fakt ist auch, wenn die erste Berechnung (der letzten 6 Monate) falsch gewesen wäre, wäre auch mit dem neuen Bescheid die Aufforderung zur Rückzahlung gekommen, denn dann hätte ja aufgefallen sein müssen, dass sie dir zu wenig abgezogen haben.


    Also: Einfach nachfragen!


    LG, Jalale.

    Hallo,


    Ein Student gehört dann nicht zur BG, wenn er bei seinen Eltern lebt. In deinem Fall lebst du ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deinem Freund und ihr bildet natürlich eine BG.


    Dein BAföG darf nicht angerechnet werden, egal wie hoch es ist. D.h. ein neuer höher Bezug darf keinen geringeren Bedarf für deinen Freund bedeuten und damit auch keine Nachzahlung mit sich ziehen.
    Melden musst du ihn natürlich trotzdem.


    Kindergeld wird zumindest bei Kindern, die bei Eltern leben, dann auf die Regelleistung der Eltern angerechnet, wenn das Kind für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann, also aus der BG fällt, und der Unterhalt so hoch ist, dass das KG "überhangt", also den Bedarf übersteigt.


    Es ist also anzunehmen, dass bei KG- Empfängern, die in einer BG leben (nicht die Eltern), das überschüssige KG angerechnet wird.
    Ob das irgendwo steht und wo das steht, weiß ich nicht.


    Ich würde beim Jobcenter nachfragen auf welchen Gestzestext oder auf welcher Verordnung sich das ganze bezieht.


    LG, Jalale.

    Hallo Angelika,


    also erstmal kannst du dich von der GEZ befreien lassen, lädst dazu einen online - Befreiungsantrag runter und schickst den zusammen mit deinem aktuellen ALG- Bescheid dort hin.
    Stromkosten sind aus der Regelleistung zu begleichen.
    Und für die Nebenkosten muss es doch Rechnungen geben, die reichst du dann der ARGE ein.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    @ lirafe, Java29 geht es doch darum, was nach der Ausbildung ist. Also wenn sie keinen Job finden sollte, ob sie dann ausziehen darf.
    Und, ja das darf sie natürlich. Dem Rest deiner Ausführungen kann ich nur zustimmen.


    Vielleicht noch ein Zusatz @ Java29: Falls es deine erste eigene Wohnung sein sollte, in die du dann einziehst, kannst du Erstausstattung für die Wohnung beantragen.
    Ich würde vorab schon mal eine Wohnung suchen, vom Jobcenter schriftlich genehmigen lassen, Mietvertrag unterschreiben, und dann Antrag auf ALG II stellen.
    Wenn du den Antrag stellst, solange du noch zu Hause wohnst, gibt es nachher nur Rennereien, weil du ewig rechtfertigen musst, warum du denn ausziehen musst und ob nicht doch deine Eltern dich weiterhin finanzieren können, usw. und so fort...


    LG, Jalale.

    Hallo,


    BaföG darf nicht angerechnet werden, da es eine zweckbestimmte Einnahme ist (SGB II § 11 (3) Nr. 1). Aber weitere Einnahmen, die über das BAföG hinaus bezogen werden, dürfen angerechnet werden.
    Zudem deckt dein BAföG deinen Bedarf (also 316 € + 150 € Miete), somit werden Kindergeld und Waisenrente bei deinem Freund angerechnet, da du sie ja nicht benötigst um deinen Lebensunterhalt zu sichern.
    Es gibt ein Gerichtsurteil, dass BAföG als zweckbestimmt nach SGB II $ 11 (3) einstuft.
    Wo der Rest gesetzlich verankert steht, weiß ich leider nicht.


    Tut mir leid, dass ich dir nichts postives sagen konnte.


    LG, Jalale.