Atteste?

  • Ich bin verwirrt. nach meiner Scheidung hatte ich eine ziemliche Depri und es war okay, mich krank schreiben zu lassen. mittlerweile würde ich gerne auf Minijobbasis arbeiten gehen, mehr würde ich mir - auf grund meiner organisatorischen Probleme mit dem Kind und eigener Konstitution noch nicht zutrauen.


    Das Jobcenter macht mir aber ständig Druck, 15-30 Stunden zu arbeiten. Das könnte ich mir dann auch irgendwann durchaus vorstellen, aber eben noch nicht jetzt. Immer wieder heisst es dann, ich bräuchte dann ein Attest. Ist dies denn tatsächlich unbedingt notwendig?


    Bin ich gezwungen, einen 1-euro-job anzunehmen, auch wenn ich es aus organisatorischen Gründen noch garnicht schaffen könnte?

  • Hallo kreativsein,


    wie alt ist denn dein Kind? Bis ein Kind drei Jahre alt ist, kann es zu Hause betreut werden und man muss sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
    Ab dem 3. Lebensjahr des Kindes muss man sich aber eben so organisieren können, dass man arbeiten gehen kann.
    Wenn du von den Arbeitszeiten her nicht so flexibel bist (Kitaschließzeiten), wird dein SB doch darauf Rücksicht nehmen bei den Stellenvorschlägen, oder?


    Ansonsten stimmt es, dass du ein Attest brauchst, wenn du keine 15 Stunden arbeiten kannst.


    LG, Jalale.

  • 1. Arbeitszeiten
    Meiner Meinung nach muss man sich auch nach dem 3. Lebensjahr des Kindes nicht zur Vermittlung für eine Vollzeitstelle (oder wie hier aufgeführt 30 Std.-Woche) zur Verfügung stellen. Bei uns war es seinerzeit so, dass ich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres meiner Tochter (allerdings bei zwei Kindern) das Recht dazu hatte, nur zur Vermittlung eines Halbtagsjobs zur Verfügung stehen zu können, ohne Einschnitte beführchten zu müssen. Das wären dann max. 20 Stunden und unter ungünstigen Umständen sicher eher vereinbar mit den Lebensumständen, als ein 30-Stunden-Job, wie hier vom SB vorgeschlagen.


    (Da der allerdings von 15 - 30 Stunden spricht, gehe ich davon aus, dass ich mit der Halbtagstätigkeit richtig liege).


    2. Attest bzw. Gutachten
    In jedem Fall braucht man mindestens ein Attest, wenn man nur reduziert arbeiten möchte/kann. Eher würde ich noch denken, dass man ein Gutachten braucht. Ich selbst hatte (nach Autobahnunfall und Folgeschäden) diverse Gutachten, die ich vorlegte. Zusätzlich wurde ich zur Amtsärztin (im Haus der Arge) vorgeladen zur Untersuchung, die dann ihrerseits ein Gutachten über meine "Nicht"-Möglichkeiten zu Papier brachte. Einfach so zu sagen, dass man nicht "kann", wird auf keinen Fall ausreichen, denn das könnte ja nun wirklich jeder.

  • Das das Jobcenter gerne möchte das du 15-30 Stunden arbeitest kann ich nachvollziehen aber es stellt sich die Frage ob du auch eine Stelle bekommen würdest.Ansonsten warst du doch in ärztlicher Behandlung und da müßte es doch möglich sein das du dieses Attest bekommst.