Beiträge von Diablo

    Zahlt, der Kindesvater denn Unterhalt???


    Wenn ja, dann reicht (der Arge zumindest) der Nachweis über die Höhe des Unterhaltes.


    Wenn nein, dann muss deine Freundin Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt will dann wissen, wer der Vater ist. Wenn Sie es nicht sagt, dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Dies wird dann aber vermutlich trotzdem von der Arge angerechnet. (Ergo hätte deinen Freundin dann im Monat 117€ weniger Geld zum leben).


    Gruß


    Diablo

    Prizipiell ist alles richtig gelaufen, denn das Einkommen aus der Rente wird in dem Monat angerechnet, in dem es dir Zufliießt. In deinem Konkreten Fall am 31.07.2009. Daher wurde auch nur die ALG II LEistung bis 30.06.2009 gezahlt (zuflussprinzip, nach Einkommenssteuergesetz).


    Dir bleibt zur Überbrückung nur die möglichkeit für 07/09 Darlehensweise ALG II zu beantragen. Dann bekommst du für 07/09 noch geld von der Arge. Dies muss allerdings (wie bei Darlehen üblich) erstattet werden.


    Gruß


    Diablo

    Das kommt darauf an, wie alt das Gerät ist.


    Angenommen es wäre ein neues Gerät, welches top ausgestattet ist und vielleicht einen Wert von 3000€ hat, wird der OGV vermutlich darüber nachdenken dir den Kuckkuck daruf zu kleben.


    ISt es allerdings ein älteres gerät (Wertverluste bei PC´s sind immens Hoch) wird er vermutlich keine einwände haben.


    Gruß


    Diablo

    Eine EGV wird individuell an die gegebenheiten des Hilfesuchenden angepasst. Wir kennen ja jetzt nicht die persönliche Situation Der person, welche das Thema geöffnet hat.


    Vielleicht hat die PErson ja noch ein Kind, welches noch reltiv jung ist(aber über 3, sonnst müssten gar keine Bewerbungen nachgewiesen werden), etc.


    Die Persönlöiche Situation sollte sich im gespräch mit dem Arbeitsvermittler herausstellen. Das ist auch der Grund, warum alle leute da hin müssen.


    Gruß


    Diablo

    Die PKV bekommst du von der ARGE nicht bezahlt.Da wirst du in eine gesetzliche KV wechseln müssen.


    Fachliche Hinweise der BA:


    Wer in einer Privaten Krankeversicherung ist, bleibt auch in eben dieser.


    Der Kunde muss in den Basistarif seiner Versicherung wechseln. Dieser wird dann zu 50% übernommen, aber nur Maximal bis zur Grenze der Gesetzlichen KV (Also Maximal 129, 58€ KV + 17,79€ PV)


    HAtte letzte Woche so einen Fall, daher weiß ich das ganz genau ;)


    Gruß


    Diablo

    @ lirafe - hallo lirafe, schön, dass wenigstens du mich verstehst. vielleicht müssen andere erst mal selbst in eine solche situation kommen, wo ihnen ein 19jähriges kind "vor die nase gesetzt" wird. möchte dann mal sehen, wer das alles einfach widerspruchslos hin nimmt. wie gesagt, ich fühle mich entmündigt und meinem recht auf elterliche sorge enthoben.


    Trotzdem verstehe ich das Problem immer noch nicht, wenn dein Sohn nicht als Antragssteller gewertet wird, dann erhalten deine anderen Kinder und du keine ALG II Leistungen, was vermutlich nicht in deinem Sinne sein kann.


    Mach es doch einfach das, was ich dir oben beschrieben habe und gut ist es.


    Gruß


    Diablo

    Richtig, aber...


    Die Sachbearbeiter sind angehalten in selchen Fällen ein Darlehen zu gewähren, da vorrübergehende Mittellosigkeit verhindert werden soll.


    Gruß


    Diablo

    Das kann dir nur deine Bank verraten da solche Entscheidungen immer im Ermessensspielraum der Bank liegt.Du kannst ja aber am besten persönlich deine Situation schildern und eine kleinere Rate vorschlagen denn die Bank ist ja auch daran interessiert ihr Geld wiederzubekommen.


    Genau so ist es.


    Es gibt sicherlich möglichkeiten bei der Bank einen Kredit zu Stunden, allerdings liegt das im Ermessen der Bank.


    Man munkelt allerdings, dass die Citibank da nicht so besonders kulant sein soll.


    Gruß


    Diablo

    "Soweit Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer BG lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer BG, gilt diese Vermutung zugunsten desjenigen, der die Leistungen beantragt hat...... Und ich meine außerdem, dass alle anderen Gesetze mit dem Grundgesetz konform gehen müssen - oder etwa nicht?


    1. weiß ich bisher immer noch nicht auf welches Grundrecht du dich hier berufen möchstes und 2. ist deine 19. Jähriger Sohn der einzige erwerbsfähige Hilfebedürftige in der BG, dahertrifft die oben genannte Vermutung vorerst zu. Wie du das ändern kannst, kannst du weiter unter in meinen Ausführungen lesen.


    @ kitty 121 Also wegen meiner Krankheit bekomme ich z. Z. Sozialgeld von der Arge, ein Rentenantrag läuft. Mein Sohn ist noch Schüler in der 12. Klasse und dann habe ich noch zwei mdj. Kinder von 17 und 11 Jahren. Und ich will einfach nicht, dass mein Sohn als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft angesehen und angeschrieben wird. Er hat in keinster Weise irgendeine Vertretungsmacht. Bloß was kann ich dagegen unternehmen?


    Du machst folgendes:


    Gehe zum Amt, und Bitte darum, dass alle Schreiben der BG an dich übersandt werden, dass ist Technisch ohne weiteres möglich.


    Wenn du dann da bist, legst du denen noch eine Vollmacht deines Sohnes vor, dass du alle Entscheidungen in der BG triffst und ....Fertig


    Gruß


    Diablo

    VVMMKK
    Toll. Aber was ist mit "denen" danach, also denjenigen, die noch ihr Abi machen, damit sie vielleicht bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Finde das nicht in Ordnung. Es fallen wirklich viele Ausgaben an nach der 10. Klasse, auch wenn man nur das Nötigste anschaffen möchte, damit das/sein/mein Kind in der Schule während der Abiturjahre zurechtkommt.


    Genau das ist der Punkt, an dem ich mich auch stoße, denn auch Schüler in den Klassen 11-13 müssen ja neues Schulmaterial haben.


    Allerdings ist zu beadenken, dass ich leieder nicht die Getzte erstelle, sondern nur ausführe.


    Alles weitere bleibt abzuwarten.


    Diablo

    Diablo
    Weißt du, warum es dieses Schulgeld (von dem ich zum ersten Mal höre) nur bis zur 10. Klasse gibt?


    Danke. Gruß. Lirafe


    Warum weiß ich nicht. Weiß nur, dass es aktuell so ist.


    Ich weiß auch, dass es aktuell in der diskusion ist, dass Paket auch für Schüler bis zur Klasse 13 zu bewilligen.
    Gibt aber noch keine Anweisung dazu.


    Wenn ich was Höre, schreibe ich es hier.


    Gruß


    Diablo


    Zu 1: 400€. Wenn du 400€ erhälst, hast du in deinem Fall keinen ANspruch mehr AUf SGB II Leistungen.


    zu 2: Nein, man kann nicht nur KV + Rv beiträge von der ARGE bekommen. Von deinen 400€ müsstest du dich dann freiwillig versichern. Das Kostet ca. 140€. bleiben von deinen 400 also noch 260€.


    Gruß


    Diablo

    Das alles hat nichts mit "alle Tassen im Schrank" zu tun.


    Da du offensichtlich Krankheitsbedingt nicht erwerbsfähig bist(nicht in der Lage mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten), kann du kein ALG II beziehen, sondern nur Sozialgeld, ebenso wie deine nicht erwerbsfähigen kindern (unter 15 Jahren alt).


    Daher ist dein 19 Jähriger Sohn die einzige in der BG lebensde Erwerbsfähihe Person, und damit Gleichzeitig Antragssteller.


    Gruß


    Diablo

    DIe Eingangszone in unserer ARGE hat informationsschreiben an alle BG´s versendet, für diese das Paket auch nur Theoretisch in Frage kommt.


    Bin aber nicht sicher ob das alle Kommunen gemacht haben.


    Gruß


    Diablo