Beiträge von Alegra

    Hallo Freunde,


    bei euch beiden ist da etwas leicht durch einander geraten.
    Weder muss man bei den Linken Uniformen tragen, noch Springerstiefel, das sind die Rechtsradikalen.
    Beim Propaganda Programm und wieder Einheitskleidung geht es um die Kommunisten.
    Und wer Lavontain wählt, öffnet nicht den Hitler- Nachfolgern Tür und Tor.
    Diese Gerede wird von den anderen Parteien in Umlauf gebracht, weil sie Angst haben es könnte sich vielleicht etwas ändern in ihrem Schlaraffenland im Berliner Bundestag.
    Kein Arbeiter oder Angestellter bekommt gleich zwei Lohnerhöhungen innerhalb von sechs Monaten und zum 01. July steht die Nächste Diätenerhöhung in Haus.
    Deshalb sorgen dann diese Stammtisch Politiker dafür, dass die Meinung bei den deutschen Schafen nicht doch noch umschlägt und ein paar so armselige Narren erhellt ein Geistesblitz und sie kapieren wer für das Dilemma bei den Arbeitslosen verantwortlich ist.
    Ein Betrüger, nämlich der feine Herr Hatz, dem haben die ALG II Empfänger ihr Bescheidenes Dasein zu verdanken. Der Kerl hat die Steuerzahler betrogen und das Geld mit Huren und Alkoholorgien verprasst.
    Was hat er dafür als Strafe erhalten? Nur ein sanftes auf die Fingerchen klopfen, wie das bei solchen Herren üblich ist.
    An eurer Stelle, liebe Leute, wenn so einer dafür verantwortlich wäre wie ich zu leben habe, hätte ich schon längst eine Demo organisiert und dann mich auf den Weg nach Berlin gemacht.
    Aber solange ihr alle so brav die Schnauze haltet, lachen die da oben euch doch noch aus.
    Und eins will ich euch noch sagen, da habt ihr es aber auch nicht besser verdient.
    MACHT EUCH AUF DEN WEG NACH BERLIN ZU EINER MAIDEMO UND >HAUTSE AUF DIE SCHNAUZE.<

    LG. Alegra ;)


    Noch ein paar Worte zu Woolworth. Junge, Junge Du musst ja nicht nur blind sondern auch taub sein. In welcher Welt lebst Du denn?
    Ich bin kein Nutzer von ALG II, aber ich verstehe deren Problematik, denn diese Leute werden sobald sie Ihren Antrag holen, sozial aus gegrenzt.
    Vor allem kann ich nicht glauben, dass einer in der heutigen Zeit noch so blauäugig durchs Leben stolpert.
    Die Nachrichten im Radio und Fernsehen melden es täglich, hier eine Firma die mit Massenentlassungen begonnen hat, dort ein anderer der die Menschen feuert, weil er seinen Standort ins Ausland verlegt und zu guter letzt der dritte der schließt weil er bankrott ist. Und solche Berichte kannst Du alle paar Tage in den Medien mit verfolgen.
    Jetzt sag Du noch einmal Deine Zauberworte, die ALG II Empfänger müssen halt mehr tun. Das hat diesen Menschen auch nichts mehr geholfen. Dann sind bestimmt genug dabei, die nicht mehr in jugendlichen Alter sind, denen ist ALG II so gut wie sicher, bis zum erreichen des Rentenalters.
    Weil in Deutschland stellt man lieber die Jungen ein auch wenn sie keine Berufserfahrung haben, aber sie sind nicht so teuer wie ein Kollege, der schon 20 oder 30 Jahre in seinem Beruf gearbeitet hat. In anderen großen Industrienationen hat schon ein Umdenkprozess eingesetzt.
    Überlege dir mal diese gelesenen Tatsachen, ob Du dann immer noch deine Meinung vertrittst. Heutzutage sind auch Menschen mit abgeschlossenen Berufen, Studium usw. betroffen. Klar ist ein kleiner Prozentsatz von diesen Leuten auch Alkoholabhängig, das waren sie schon zuvor, nur zu der Zeit erhielten sie noch Sozialhilfe und durch die Gesetzesänderung zählen sie Bedauerlicherweise zu den Arbeitslosen.

    Hallo alg2ns,
    dass schon wieder einem ALGII Bezieher Unrecht geschieht, ist zum kotzen.
    Wie ein fauliges Geschwür, zieht sich der Faden der Unwahrheiten durch ganz Deutschland. Die Empfänger solcher Leistungen sind am besten beraten, wenn sie ich alle einen Auszug, der gesammten Sammlung des SGB aus dem Internet kopieren und ausdrucken, um gegen die Lügen und wissentlich falsch gemachten Angaben der ARGE Mitarbeiter gewappnet zu sein.
    Dass den Leuten, von denen Du erzählst, nur 75 qm Wohnraum zustehen, das stimmt, aber die Arge muss auch den Mitpreis bezahlen, den der Mietspiegel für diese Größe, vorsieht.
    So will es das Gesetz und wenn die ARGE sich darauf nicht einlassen will, bleibt Deinen Bekannten nur der Weg zum Rechtsanwalt, für den sie keinen Pfennig selber zahlen müssen, wenn sie alle Alg ii erhalten.
    Stärke ihnen den Rücken und lasse sie nicht im Stich.


    LG. Alegra ;)

    Hallo Nataly,
    es bringt dem Over gar nichts, wenn er die fragt, wie er ohne Rücklagen seinen Sohn ernähren soll.
    Da wird der Gute auch nur wieder ein Schulterzucken oder einen dummen Spruch ernten.
    Denen ist es egal von was er lebt, da muss er selber klar kommen, so ist deren Einstellung und da kann keiner etwas daran ändern.


    Auch Dir liebe Grüsse, Alegra ;)


    Ps. Aber Dein Rat, sich die Sachen schriftlich bestättigen zu lassen, war gold richtig.

    Lieber Over,
    es ist immer wieder eine Sauerei, von Firmen zu hören, die es nicht nötig haben ihre Mitarbeiter zu entlohnen.
    Von diesen Vorkommnissen hast Du vorher ja kein Wort erwähnt.
    Das ist bei den Ämtern normal, auf alles wo sie keine vorgefertigte Antwort haben, bekommt man ein Schulterzucken.
    Nun aber aufgepasst, in der Zeit in der Dir dein Nocharbeitgeber, keine Löhne bezahlt, hast Du ein Anrecht auf Sozialhilfe, nicht ALG II.
    Du musst zum für dich zuständigen Sozialamt gehen und dort laufende Hilfe zum Lebensunterhalt für Dich und deinen Sohn beantragen. Die sagen Dir dann schon welche Unterlagen Du einreichen musst.
    Auf jeden Fall brauchst Du von dem Arbeitsamt, das Schreiben, dass Du eine Sperre hast.
    Nachdem Du mir verraten hast, um was für ein Unternehmen es hier geht, gebe ich Dir den guten Rat, kündige fristlos das Arbeitsverhältnis, aber bitte schriftlich und wenn Du dir das Porto noch leisten kannst, per Einschreiben. Natürlich muss Sie auch den Kündigungsgrund enthalten, davon machst Du dir eine Kopie und nimmst auch dies zum Sozialamt mit, damit sie sehen, dass Du nicht leichtfertig deine Stelle gekündigt hast.
    Ob das Abeitsamt, das so handhaben darf entzieht sich meiner Kenntnis, aber wenn Du es genau wissen willst, kannst Du einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich im Arbeitnehmerrecht auskennt, den bittest Du um eine Kostenlose Erstberatung, für die wird er Dir 10,- € in Rechnung stellen, die Du aber auch später bezahlen kannst.
    Lass Dir vom Arbeitsamt die Aussage des Mitarbeiters schriftlich geben, damit du as auf der Hand hast, um es dem Anwalt zu zeigen.
    Falls Du auch selbst im Gesetzbuch nachsehen willst, ist das ganz einfach zu finden. Google nach Arbeitsrecht und dann kannst Du es auch selbst nachlesen.
    Jetzt habe ich Dir alle Tipps gegeben die ich weis, Ich hoffe sie bringen Dir ein wenig Durchsicht.
    Ich wünsche Dir und deinem Kleinen weiterhin alles Gute für die Zukunft.


    LG. Alegra ;)

    Hallo Salle,
    Ich weis nicht wo Du wohnst, aber in unserer Gegend wirst Du nicht eine Wohnung finden, in der der Vermieter auf eine Miethinterlegung ( Kaution ) in Höhe von mindestens 2 Monatsmieten verzichtet.


    LG. Alegra ;)

    Hallo 48 Stunden,
    da eure Vermutungen immer nur weitergehen, habe ich Dir nun auch Artikel I und II zum lesen dabei:


    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.


    (2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.


    Jetzt kannst Du nochmals nachsehen, was Du noch wissen wolltest. Wenn man es genau betrachtet, liegt es in deren Ermessen, was Du bekommst und was nicht.


    Also nochmals LG. Alegra ;)

    Hallo 48 Stunden,
    ich habe Dir hier den Gesetzestext aus dem SGB II kopiert.
    Das sagt der Gesetzgeber dazu: (3) [U][U][U]Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.[/U] [/U][/U]
    So wie ich die Sache sehe, kann man unter Wohnugsbeschaffungskosten auch die Provision sehen, die Du dann auf Darlehensbasis bekommen würdest und aus diesem Grund, auch wieder zurück zu zahlen hast.


    Ich hoffe ich konnte Dir soweit helfen. LG. Alegra ;)

    Hallo Gabi,


    ich bin nicht einer Meinung mit meinem Vorredner.
    Zuerst solltest Du sicherstellen, dass es mit Deiner Gesundheit bergauf geht. Es kann nicht sein, dass eine Mutter von vier Kindern, sich auch noch von der modernen Sklaverei verheizen lässt.
    Denn was dieser Herr Hartz mit seinem Gesetzesvorschlag angerichtet hat, darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren.
    Dieser sogenannte Herr, hat sich des Betrugs schuldig gemacht und wie es immer bei solchen wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft passiert, kam er mit einem Fingerklopfen davon.
    1 € Jobs sind nichts anderes als moderne Sklaverei, weil kein Arbeitgeber stellt so einen Menschen zum normalen Verdienst ein, wenn er ihn auch für einen Euro, beschäftigen kann.
    Das ganze Gerede von Integration in den ersten Arbeitsmarkt, ist Leuteverdummerei.
    Mir sind einige 1 € Jober bekannt, die seit Jahren nur solche Stellen haben und nicht einer hat daraus einen normalen Arbeitsvertrag erhalten.
    Also liebe Gabi, werde gesund und sei Deinen Kindern eine liebevolle Mami.
    Den Job kannst Du nicht ablehnen, aber lass Dich weiterhin krankschreiben, wenn Du krank bist, unterschreibe solange Du krank bist, auch keine Abmachungen mit der ARGE.


    Ich wünsche Dir eine gute Besserung, LG. Alegra ;)

    Hallo Melanie,
    zuerst eine Frage: ist der Lohn Deines Mannes, als Brutto- oder Nettoverdienst zu sehen.
    Dann, hast Du Kindergeld beantragt und wenn nein, warum nicht, es steht euch zu.
    Schreibe mir kurz auf meine Fragen, damit ich Dir besser antworten kann.


    LG. Alegra :)

    Hallo Over,


    wenn Du deine Stelle selbst kündigst, erweist Du deinen Kindern und dir keinen Gefallen.
    Fakt ist Du wirst eine längere Sperre bekommen, über diesen Zeitraum musst Du zum Sozialamt und dort Unterhaltsleistungen beantragen.
    Nach der Sperre hast Du dann wieder Anspruch auf ALG I. Wenn Du dann aber wirklich ALG II bekommst, sieht die Welt nicht mehr rosig aus.
    Erst einmal werden deine Ersparnisse, falls Du welche hast zum Leben her genommen, deine Konten werden kontrolliert und es wird überprüft wie alt dein Auto ist, falls Du eines hast.
    Wenn es ein neuerer Wagen ist, kannst Du ihn erst einmal verkaufen.
    Falls Spareinlagen für deine Kinder bestehen, dürfen sie eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, sonst musst Du auch diese erst verbrauchen. So ist es Gesetz und ich weis nicht ob es so toll ist wenn Du deinen Kidis keine Süssigkeiten mehr kaufen kannst und auf was sie sonst noch verzichten müssen, solltest Du wirklich ALG II beantragen.
    Danke lieber Gott oder sonst einem, dass Du das Glück hattest in dieser Zeit einen Arbeitsplatz zu finden und denke bei deinen weiteren Entscheidungen zu erst an deine Kinder, wenn sie durch Hatz IV, sozial aus gekränzt wären.
    Schau mal im Forum wie viel allein Erziehende in Beiträgen schreiben, was sie wirklich zum Leben haben.
    Deshalb lieber Over überlege sorgfältig. Ich wünsche Dir dass du das Richtige tust,
    LG. Alegra ;)

    Hallo,


    auf keinen Fall ALGII beantragen. Soweit ich weis hast Du bei einer Krankmeldung 6 Wochen Anspruch auf ALG I, außer die Bezugsdauer erlischt vorher, dann bekommst Du nur bis zu dem Tag ALG I, der auf deinem Bewilligungsbescheid steht.
    Selbst wenn die Krankenkasse dich zur ARGE schickt, lass dir von denen bestätigen, das Du als Kranker dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und somit Anspruch auf Krankengeld hast.
    Und las Dir nichts anderes einreden. Sie werden es versuchen.
    Genau wegen der gleichen Sache ist ein Bekannter von mir jetzt zum Sozialgericht gegangen, weil die Arge ihn nicht weggeschickt hat und er sein Krankengeld jetzt eingeklagt hat, wie er mir erzählte mit sehr guten Aussichten den Prozess zu gewinnen.
    Also mein Freund, sei stark, ich wünsche Dir alles Gute, damit Du bekommst was dir zusteht und auch die Kraft dafür zu kämpfen.
    LG. Allegra ;)