Mietzahlung ohne Begründung nur ein Bruchteil der zulässigen Höchstmiete

  • Ein Ehepaar mit Tochter wohnen in einer ca. 85 m² Wohnung im ländlichen Bereich von Stralsund. Alle beziehen ALGII. Die Kaltmiete beträgt 265 Euro. Nach Informationen der ARGE Stralsund beträgt die maximale Größe der Wohnung für 3 Personen 75 m² und die Höchstmiete dafür 345 Euro.
    Gezahlt werden jedoch laut Bescheid vom 28.02.2008 nur eine monatliche Miete von 235 Euro inclusive der Heizkosten.
    Aus der unübersichtlichen Berechnung ist nicht ersichtlich, warum nur dieser Betrag gezahlt wird.
    Ist das geltendes Recht ?? Was könnte man dagegen unternehmen ?

  • Hallo alg2ns,
    dass schon wieder einem ALGII Bezieher Unrecht geschieht, ist zum kotzen.
    Wie ein fauliges Geschwür, zieht sich der Faden der Unwahrheiten durch ganz Deutschland. Die Empfänger solcher Leistungen sind am besten beraten, wenn sie ich alle einen Auszug, der gesammten Sammlung des SGB aus dem Internet kopieren und ausdrucken, um gegen die Lügen und wissentlich falsch gemachten Angaben der ARGE Mitarbeiter gewappnet zu sein.
    Dass den Leuten, von denen Du erzählst, nur 75 qm Wohnraum zustehen, das stimmt, aber die Arge muss auch den Mitpreis bezahlen, den der Mietspiegel für diese Größe, vorsieht.
    So will es das Gesetz und wenn die ARGE sich darauf nicht einlassen will, bleibt Deinen Bekannten nur der Weg zum Rechtsanwalt, für den sie keinen Pfennig selber zahlen müssen, wenn sie alle Alg ii erhalten.
    Stärke ihnen den Rücken und lasse sie nicht im Stich.


    LG. Alegra ;)