Beiträge von BineNRW

    Hallo,
    diverse abzüge seitens des arbeitgebers bei einem <400 Euro Job:


    ich hab da auch mal ne frage, hoffe bin hier richtig..


    Mein sohn hat über eine firma regale im supermarkt eingeräumt..


    nun haben wir auf den abrechnungen abzüge für
    steuer / RV / KV entdeckt


    meines wissens nach, wird doch bei einem 400 eurojob, wo man nie auf 400 kommt bei der auszahlung, nichts abgezogen..


    ich habe nun auch einen job, mache 3x die woche regale (nie mehr wie 3 std./wo.)
    bei mir tauchen auch die o.g. abzüge auf..


    kann mir/uns da wer weiter helfen? ist das denn rechtens, oder abzocke? :confused:


    LG
    BineNRW

    hallöchen,


    ich würde euch empfehlen, gleichzeitig den antrag auf H4 zu stellen (geld ab antragstellung), nicht warten bis der bescheid von alg1 da ist, geht euch nur zeit verloren..
    vl schonmal nach der stelle für wohngeld erkundigen und einen antrag holen..
    so wie ich es lese seit ihr nur zu zweit, da wird wohl nicht viel mit ergänzend H4 sein, denk ich..


    versucht es doch vorab mal mit einem H4-rechner..den gibts übrigens auch fürs wohngeld..


    hoffe konnte etwas helfen..


    lg
    BineNRW

    hallo,


    bin etwas verwirrt..trennung planen..hm


    düsseldorfer tabelle:
    wenn du ein kind hast, dann kann errechnet werden, was dem KIND zusteht..
    (http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php)


    ehegattenunterhalt:
    ob und wie er dir unterhalt zahlt, oder auch zahlen muß, hängt auch davon ab, was bei einer trennung vereinbart wurde/wird..entweder privat, anwaltlich oder gerichtlich..
    (http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_3.htm)


    was die einrichtung angeht, wenn du ergänzende leistungen beantragen müßtest, damit du alles bezahlen kannst, wird wohl bei deiner höhe nur ein darlehen in frage kommen, denn du wirst mit der rente keinen großen aufstockungsbetrag erzielen (sofern einzelperson)..
    weiterhin solltest du auch zusehen, das die miete aktzeptabel ist.. bzgl. größe, kaltmiete, nebenkosten..evtl. vom amt eine genehmigung einholen, VOR mietvertragunterzeichnung..


    wenn was falsch ist, berichtigt mich bitte..
    LG
    BineNRW

    hallo,


    solche leistungen gibt es nicht mehr.


    Aber mir ist das selbe passiert, habe folgendes gemacht:
    Letzten Montag bei meiner SB angerufen, erwähnt WaMa ist defekt seit dem WE. Sie sagte mir, sie müsse es an den Mobilen Dienst weiter geben.
    Auf meine Frage hin, wie das nun läuft bekam ich folgende Antwort. Ich bekäme es als Darlehen, wenn der MD bestätigt, das sie defekt ist. Der Betrag beläuft sich zwischen 250-300 €, nach Vorlage von mind. zwei Angeboten. (Spielraum bis maximal 400, wenn keine anderen Angebote da sind).
    Soweit meine Erfahrung.
    Ich hoffe bei mir, das nun der Termin vom MD nun morgen ENDLICH eingehalten wird, denn es ist 1 Woche her und wir sind 6 Personen.
    Ob der Spielraum bei Dir nun auch so hoch ist, habe ich keine Ahnung, das würde ein Telefonat mit deinem SB klären. Keine Scheuh, einfach anrufen, fragen was man machen kann.


    Ich wünsche Dir viel Glück.
    LG
    Bine NRW

    hallo,


    warum kaufst den kindern nicht ein programm für zu hause.


    ist genau so effektiv und vorallem weitaus billiger..
    zumal es ja mit 12j. nicht unbedingt erforderlich ist, so etwas zu können..*denk ich


    lg
    BineNRW

    hallo,


    die jungs 8+11 teilen sich seither ein zimmer, die tochter (14) bekam eines der kleinen zimmer (paßt nen bett, ein schmaler schrank und ein schreibtisch rinn, ebenso beim 18j.)..
    das ist ja ebend unser problem..


    klar wäre es ein ansporn für ihn, jedoch *oben bei mutti* paßt ihm wohl sehr gut in kram..


    ich danke euch trotzallem schonmal..
    vl sagt mir das amt hier endlich mal, was uns zusteht..


    lg
    BineNRW

    Guten Morgen,


    heute habe ich mal ne Frage.
    Mein Sohn (18) hat die Absicht in eine WG zu ziehen.


    Zur Geschichte:
    Wir sind mit 5 Personen in unsere jetzige Whg. (4Zi. / 93qm) gezogen. Letztes Jahr zog meine Tochter (14) zu uns. Dafür mußten die Jungs (8+11) in eine gemeinsames Zimmer. Seither benutzen mein Partner und ich, das Wohnzimmer auch als Schlafplatz. Ist auf Dauer auch keine Lösung.


    Er ist drzt. in keiner Ausbildung, hat auch keinen VZ-Job.
    Hat er ne Möglichkeit auf die WG?
    (Ich habe ihm gesagt: Ohne VZ-Job und fester Begründung hätte er keine Chance. Wir haben auch keine famil. Probleme, die er aufführen könnte.)


    Vl. könnt Ihr mir da helfen.
    Ich sage schon einmal Danke.
    LG
    BineNRW

    Hallo BineNRW,


    also meines Wissens hat ein Kind Anspruch auf Kindergeld bis es 18 ist. Wenn es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert, besteht maximal Anspruch bis Vollendendung des 25. Lebensjahres.
    Steht auch hier im Infoteil so. Aber ich weiß ja nicht woher du deine Angaben hast. Ich kann auch Unrecht ..


    LG, Jalale.


    halo,


    habe meinen o.g. infos direkt von der arbeitsamtsite..
    lg
    Bine

    hallo,


    ich habe in einem anderen forum dieses hier gefunden, vl hilfts..


    ~~
    Beantragt jemand aufgrund Sperrzeit nach dem SGB III überbrückend ALG 2, dann hat die Bemessung nach dem SGB II zu erfolgen, d. h. 347 Euro Regelsatz + Miete + evtl. MB-Zuschläge (alleinstehende Person jetzt mal vorausgesetzt)! Und nicht ALG 1 Betrag abzüglich irgendwas!


    Da der Antragsteller eine Sperrzeit beim ALG 1 hat, tritt bei der Bedarfsprüfung automatisch eine Sanktion gem. § 31, Abs. 4 Nr. 3a SGB II ein. Bzw. bei U25 nach § 31, Abs. 5 iVm Abs. 4 Nr. 3a SGB II. Also 30% oder 100% Regelsatzkürzung.


    ANSCHLIESSEND wird dann gem. § 34, Abs. 1 SGB II zur Kostenerstattung aufgefordert!


    Ein DARLEHEN ist im SGB II nur bedingt möglich. Nämlich bei nicht geschütztem, aber momentan nicht verwertbarem Vermögen oder bei zu erwartendem Einkommen! Und auch da bemisst sich die Höhe der Leistung nach den normalen Berechnungskriterien des ALG 2!
    ~~


    LG
    BineNRW

    Hallo,


    ich denke mal hier ist es richtig..wenn nicht, bitte verschieben..


    Bin im anderen Forum darauf gestoßen, denke also hier sollte man es auch verbreiten.


    ~~~
    Siegfried Kurtz startet am 23.03.09 einen Fußmarsch über 637 km nach Berlin; für die soziale Gerechtigkeit.
    In seinem Gepäck befinden sich Unterschriftlisten, welche er in Berlin überreichen möchte.
    Wer sich solidarisch erklärt kann auf der HP www.steuerschmiede-berlin.de Unterschriftlisten downloaden und weitere Unterschriften sammeln.


    Online Unterzeichnen könnt Ihr auf unserer HP www.steuerschmiede-aktuell.de, die eigens dafür eingerichtet wurde.
    Kurzlink: http://t600.de/80360
    ~~~


    Danke an die Admins fürs richtige einordnen, im Forum..
    LG
    BineNRW

    jalale


    wie versteht man dies dann?:
    Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz


    Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.


    Zeit zwischen zwei Ausbildungen


    Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.


    bitte versuch mir das zu erklären, irgendwie versteh ich es wohl falsch..*denk
    Danke
    LG
    BineNRW

    hallo,


    du solltest dich einfach bei deiner arge infornieren über die dir zustehenden qm, kaltmiete und nebenkosten..
    dies kannst du auch am telefon erfragen, ohne das du schon gemeldet bist..


    lg
    BineNRW

    hallöchen,


    ich war mal in der selben Situ., ich habe damals die möbel einfach (formlos) beantragt, die begründung mit angegeben, bett zu klein, eingeschult- schriebtisch notwendig usw.
    zusatz noch dazu, wenn nicht als einmalige leistung dann bitte als zinsloses darlehen, jedoch besteht notwendigkeit..


    einiges wurde mir bewilligt, anderes als darlehen..


    so liefs bei mir, aber es ist jedoch von arge zu arge unterschiedlich..


    vl hilfts ja..


    LG
    BineNRW