Umzug in ein anderes Bundesland - Berechnung der KdU -

  • Hallo,
    ich habe einige Fragen, deren Beantwortung ich beim Durchstöbern eurer Beiträge nicht gefunden habe...


    Also meine Tochter (26), alleinstehend, will von Brandenburg nach Dresden umziehen. Sie möchte deshalb umziehen, da sie dort bessere Aussichten auf eine Arbeitsstelle hat. Außerdem wohnen dort ihre Großeltern, Tanten und Onkel, die sie anfangs unterstützen können. Das stellt allerdings für Ihre jetzige ARGE keinen Umzugsgrund dar, sie haben ihren Antrag deshalb abgelehnt. Ihre bisherige Wohnung ist jetzt schon gekündigt. Jetzt sind wir auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung, was garnicht so einfach ist, vor allem, wenn man so weit weg wohnt...


    Nun ist die Frage, ob die ARGE was dagegen hätte, wenn sie zunächst erst einmal zu ihren Großeltern zieht, um von dort aus alles zu regeln? ´Denn wenn sie dort erst einmal wohnt, könnte die ARGE ja sagen, dass sie dort auch bleiben kann, oder?


    Wir sind uns im Klaren, dass sie evt. Ihr Alg2 verlieren wird, da die Großeltern zwar Rentner sind, aber dennoch nicht am Hungertuch nagen müssen. Allerdings hätte es den positiven Nebeneffekt, dass sie dann Altdresdener ist. denn es gibt in Dresden für die KdU zwei Tabellen für die Angemessenheit. Wenn man bereits Dresdener ist, kann man in eine Wohnung ziehen, die 11,70 Euro mehr Gesamtmiete kostet.


    Noch eine Frage. wenn die Miete die Angemessenheistobergrenze um 1,30 Euro überschreitet, wird das noch anerkannt oder nicht?


    Könnt ihr mir bei diesen Fragen weiterhelfen?


    Einen schönen Sonntag nachmittag wünscht euch
    farina

  • hallo,


    ich habe erstmal nur einen vorschlag..
    wenn sie bie den großeltern unterkommen kann, dort ein eigenes zimmer bewohnen kann, dann untermietvertrag zwischen großeltern und ihr abschliesen..ist in vieler hinsicht einfacher für sie..


    auch einen scheenen sonntag noch..


    LG
    BineNRW

  • Hallo farina,


    deine Tochter wird ihren Anspruch auf ALG II nicht verlieren, wenn sie bei den Großeltern wohnt. Sie bildet ihre eigene BG und ihre Großeltern müssen nicht für sie einstehen, d.h. sie sind auch nicht verpflichtet ihre Einkommensverhältnisse u.ä. offenzulegen.
    Ich kann mich BineNRW nur anschließen, sie soll einen Untermietvertrag schließen (wenn möglich), dann bekommt sie die Miete übernommen und ihre Regelleistung von 351 €.


    Das Problem wird dann eher sein, wie Berthold schon schreibt, dass die ARGE keine höhere Miete zahlt für die neue Wohnung als die alte gekostet hat, auch wenn die neue Wohnung angemessen sein sollte.


    LG, Jalale.


    Anmerkung: Vielleicht kann sie ja bei ihren Großeltern wohnen bis sie einen Job gefunden hat. Dann hat sie keinen Stress mit der ARGE.

  • Danke schon mal für eure Antworten!!


    Das ist ja eine verzwickte Kiste..


    Und wenn sie keinen untermietvertrag abschließt und somit auf ihre Leistung verzichtet? Ist ja wahrscheinlich nur für 1-2 Wochen, bis sie eine Wohnung gefunden hat.


    Sie können ihr doch nicht verweigern, in eine eigene Wohnung zu ziehen, sie ist schließlich schon 26!


    Bitte helft mir!!

  • Hallo Farina,


    das kann sie natürlich machen. Ich weiß nicht genau wie das dann mit der Krankenkasse ist, eigentlich ist sie dann nicht versichert.
    Sie muss dann beachten, dass sie sich die Wohnung erst von der ARGE genehmigen lassen muss, bevor sie den Mietvertrag unterschreibt. Und die neue Wohnung darf eben nicht mehr kosten als die alte.


    Jedenfalls darf sie natürlich ausziehen, auch wenn sie kurz bei ihren Großeltern gewohnt hat.
    An ihrer Stelle würd ich mir einen Termin bei der neuen ARGE holen und die Situation beschreiben. Dann erfährt sie auch gleich wie es sich mit der neuen Wohnung verhält und wieviel die kosten darf.


    Wie gesagt, auf die Leistung verzichten würde ich nicht, schon wegen der Krankenversicherung. Es besteht übrigens auch eine Versicherungspflicht.


    LG, Jalale.

  • Hallo, Jalale,


    ich denke schon, dass die neue Wiohnung mehr kosten darf als die alte, es gibt doch in jeder Stadt andere Angemessenheitsgrenzen, da kann doch nicht der alte Mietpreis vvon Brandenburg genommen werden! Oder?


    Jetzt bin ich total verwirrt...