Beiträge von advokat

    SGB II-Träger muss selbst die Art und die Bedingungen für die angebotene Maßnahme festlegen (insbesondere, dass die Art der Tätigkeit, ihr zeitlicher Umfang, die zeitliche Verteilung und die vorgesehene Entlohnung im Arbeitsangebot bezeichnet werden). Er darf dies nicht dem Maßnahmeträger überlassen
    LSG Sachsen, Beschluss vom 02.04.2008, Az. L 2 B 141/08 AS-ER; LSG Hamburg v. 11.07.2005, L 5 B 161/05 ER AS; LSG Niedersachsen-Bremen v. 02.10.2006, L 8 AS 478/05 ER; VG Bremen vom 11.11.2008, S3 V 3337/08

    ich glaube, da liegt ein denkfehler vor
    es gibt ja auch vorschüsse


    jedenfalls hat das bsg klar entschieden, dass auch am ende des monats das gehalt noch für diesen monat zählt

    hallo horst,


    ich denke mal, dass man aus dem kontext (volzeit, mit arge nichts zu tun) entnehmen kann, dass die freundin kein alg II bezieht und das beide in einer wohnung wohnen.


    die wohl einzige frage, die hier relevant ist, wird sein, ob die arge die räumlichkeiten anschauen wollte oder nur einen fragebogen an die freundin geschickt hat.
    ertseres ist nicht erlaubt, zweiteres je nach Umständen schon

    gegen bescheid widerspruch erheben und antrag auf anordnung der aufschiebenden wirkung stellen. ist anordnung nciht alsbald erfolgt, eilverfahren beim sozialgericht einleiten

    das ist natürlich völliger unsinn, was die sagen und fast schon ein fall für den staatsanwalt


    da sich jeder um arbeit bemühen muss, sollte mit freude deine schritt in die selbständigkeit gefeiert werden.
    dagegen diese frechheit
    aber eine leistungskürzung ist nicht möglich, lediglich dein nun hoffentlich fließendes einkommen wird angerechnet
    hab schon viel unglaubliches erlebt, aber das ist wiedermal nicht zu fassen


    also nicht einschüchtern lassen


    zur not zum sozialgericht

    da sicherlich wie so oft die rechtsfolgenbelehrung und die eingliederungsvereinbarung rechtswidrig ist, widerspruch erheben bzw. überprüfungsantrag stellen
    zudem anordnung der aufschiebenden wirkung des widerspruches beantragen udn frist setzen
    bei ablehnung eilverfahren vor dem sg
    und dann anfangen erwachsen zu werden und verantwortung übernehmen

    kommt darauf an
    zunächst ist es ein geldwerter Vorteil
    die Gerichte tendieren jedoch dahin, Spesen, die sich im Rahmen des steuerlichen vorschriften halten

    die nebenkosten udn die heizkosten sind immer in tasächlicher höhe zu übernehmen, solang sie angemessen sind (also nicht im sommer heizen)
    das die behörden immer sätze festlegen ist verkehrt
    heizkosten hängen von den bewohnern (baby, alte leute usw.) und den baulichkeiten (altbau, neubau usw.) und heizanlage (ofen etc.) ab
    also achte allein auf die kaltmiete

    also so richtig komm ich nicht mit, was gewollt ist


    jedenfalls sagt das BSG, dass Steuererstattungen einkommen und entsprechend aufzuteilen sind (üblicherweise 12 Monate)


    wenn die steuererstattung jedoch nicht zur verfügung steht, da gleich von der bank eingezogen, dann ist es kein einkommen.
    da ber dispo wieder ausgeschöpft werden kann, ahbe ich meine zweifel

    das jobangebot darf nicht unzumutbar sein,ob das so ist, ist einzelfallabhängig und kommt auch darauf an, ob du familie hast und wie viel du verdienst
    ohne familie kann man wahrscheinlich verlangen, dass du vorort übernachtest, es sei denn die kosten schlucken den großteil des einkommens

    ein klarer grundrechtsverstoß


    ohne genehmigung darf nicht kontrolliert werden


    und wenn mitbewohner nicht will, ist das hausfriedesnbruch und sollte zur anzeige gebracht werden


    das sgb II sieht hausbesuche nicht vor, basta


    dienstaufsichtsbescherde wäre das mindeste

    erstausstaung ja, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt
    LSG Hessen, Beschluss v. 23.11.2006, L 9 AS 239/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2006 - L 15 B 143/06 SO ER - SAR 2006, 110
    solcher Bedarf liegt vor, wenn die Anschaffung von wohnungsbezogenen Gebrauchsgütern wegen bisherigen Fehlens notwendig wird, um eine geordnete Haushaltsführung zu ermöglichen.
    LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.03.2006, L 9 B 12/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2006 - L 15 B 143/06 SO ER - SAR 2006, 110


    Danach kommen Erstausstattungen einschließl Haushaltsgeräten aufgrd außergewöhnlicher Umstände, z.B. nach Wohnungsbrand oder bei Erstanmietung nach Haft in Betracht (BT-Drs. 15/1514, S. 60)
    Als vergleichbare Fälle werden angesehen:


    - Erstanmietung einer Wohnung im Falle einer Trennung oder Scheidung
    LSG NRW vom 29.10.2007, L 20 AS 12/07; SG Magdeburg vom 15.06.2005, S 27 AS 196/06 ER, ASR 2005, 65; SG Speyer vom 14. Juni 2005, S 16 ER 100/05 AS
    Gegenstände sind im Haushalt des ehemaligen Partners verblieben
    LSG NRW vom 21.10.2007, L 20 AS 12/07; SG Braunschweig v. 07.03.2005, S 18 AS 65/05 ER; SG Lüneburg . 26.05.2005, S 25 AS 195/05 ER; SG Gelsenkirchen vom 11.11.2005, S 11 AS 25/05 ER
    - Geburt eines Kindes
    LSG Berlin-Brandenburg vom 03.03.2006 - L 10 B 106/06 AS ER; LSG Rheinland-Pfalz vom 12.07.2005 - L 3 ER 45/05 AS; SG Lüneburg vom 20.06.2005 - S 25 AS 231/05 ER; SG Speyer vom 13.06.2005 - S 16 ER 100/05 AS; SG Hamburg vom 23.03.2005 - S 57 AS 125/05 ER
    - aufgrund eines Auszuges eines Kindes aus Haushalt der Eltern
    - im Falle eines neu gegründeten Haushalts wegen Heirat
    - nach Zuzug aus dem Ausland
    - wenn ein Wohnungsloser eine Wohnung gefunden hat
    - wenn ALG II-Bezieher aufgefordert wird, billigere Wohnung zu beziehen, diese im Gegensatz zur alten Wohnung über keine Kücheneinrichtung verfügt und der Leistungsempfänger auch keine Küchenmöbel besitzt

    also beratungshilfeschein gibt es für außergerichtliche tätigkeit, aber auch nicht immer, gerade bei widersprüchen ist das streitig


    für den prozess (klageverfahren) kann man bei gericht pkh beantragen
    da die gerichtsverfahren vor dem sozialgericht kostenfrei sind, wird von der pkh der anwalt bezahlt, weil ansonsten keine kosten entstehen

    ja, hab mich geirrt, dachte mutter verdient nichts
    bloß dann vertseh ich die frage hier nicht


    beide bilden bg und haben dann wohl genug einkommen, eventuell auch kindergeld
    fra mich nun, wo das problem liegt, es dürfte kaum noch alg II zu zahlen sein
    und das ist doch gut so