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Beiträge von advokat
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die ämter sind zur arbeitsförderung angehalten, daher könnte sie das praktikum auch nicht ohne weiteres verwehren
die tante vom amt hat quark erzählt
auch bei urlaub muss alles weiter gezahlt werdendas einzige problem
china ist nicht eu und du stehst zu dieser zeit nicht der arbeitsvermittlung zur Verfügung
also würde ich urlaub "beantragen"
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wie wäre es mit beratungshilfe und dann zum anwalt?!
alles andere wäre hier unerlaubte rechtsberatung und es passt auch nicht ins forum -
fristen:
4 wochen bei antrag als vorschuss (§ 42 SGB I)
üblicherweise soll antrag auf alg II als vorschussantrag auszulegen, auch wenn dies nie passiert6 monate für verwaltungsverfahren
3 monate für widerspruchsverfahren
(§ 88 SGG)es sei denn, es liegt ein zureichender grund für eine verzögerung vor und der betroffene ist benachrichtigt worden.
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Sächsisches Landessozialgericht L 3 B 136/08 AS-ER 16.04.2008 :
Ein Umzug ist erforderlich, wenn er durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt ist. Nicht ausreichend ist es, wenn der Umzug lediglich sinnvoll oder wünschenswert ist. Aus dem Begriff der Erforderlichkeit folgt aber auch, dass ein vernünftiger Grund für den Umzug erst dann anerkannt werden kann, wenn das durch den vorgetragenen Grund definierte Ziel des Umzugs zumutbar nicht auf andere Weise als durch einen Umzug erreicht werden kann. Dies korrespondiert mit der allgemeinen Obliegenheit des Hilfebedürftigen zur Selbsthilfe. Danach ist der Hilfebedürftige vor einer Leistungsgewährung auf die Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit zu verweisen. Hierzu gehört insbesondere die Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen andere.
heißt, miete mindern, frist zur abhilfe von 14 Tagen (reicht aus) setzen
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mach es nicht so kompliziert
beantrag die änderung deines ehemaligen bescheides und leg die abrechnung vor (überprüfungsantrag nach § 44 SGB X)
wenn die das juristisch nicht einordnen können, pech für die
bescheid verlangen und wenn ohne erfolg, ab zum sozialgericht -
sie muss beim leistungsträger vor ort so schnell wie möglich alg II und KdU beantragen
wieso andere meinen, dass sie nichts kriegen soll, bleibt mir ein rätselmit der 25er regelung hat das nichts zu tun
warum aber fragt deine tochter nicht erst mal die zuständige stelle
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abgesehen vom mietrechtlichen warst du 2007 nicht alg II-bezieher, daher wird die nachzahlung nur übernommen, wenn obdachlosigkeit droht
alles richtig
alg II, d. h. öffentliche gelder, sind nicht dazu da, um schulden abzubauen, sondern die gegenwärtige existenz zu sichernaber warum nachzahlen? nebenkostenabrechnung kam verspätet, wie vorrredner schon sehr ausführlich darlegte
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hinziehen kannst du überall
und bei wohnheim um aufschub wegen besonderer härte bitten
hast abitur und studiumabschluss = akademiker und dazu internet ????
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wer 12.000 euro steuern zahlt, sollte sich einen steuerberater leisten und nicht den sinn des forums missbrauchen und den umsatz von beruhigungsmitteln für den rest der hier verzweifelten erhöhen
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du musst dich einfach in den arbeitgeber versetzen und auch nur mit ihm reden
frag dich, wann du als arbeitgeber den lohn erhöhen würdest
was muss jemand tun und dir sagen, damit du mehr lohn gibstlass schichtführer usw. außen vor
natürlich kannst du voranfragen, wie die chefetage auf lohnerhöhungsanfragen reagiert
dann aber argumentiere -
das ist eine komische frage
ich stelle einen antrag, wenn ich weiß, dass ich etwas benötige
es gibt doch kein "zu früh", sondern nur ein "zu spät" -
dazu gibt es in der bibliothek gute bücher und im internet gute seiten
such mal -
das wird noch die große Frage vor dem BSG sein
wahrscheinlich aber wirst du es nicht selber zahlen müssen,
denn das bundesverwaltungsgericht und alle sozialgerichte haben bis jetzt gesagt, dass die tatsächlichen nebenkosten im antrag enthalten sind und daher bei nachreichung der nachforderung ein überprüfungsantrag gestellt wird
demnach wird rückwirkend der Bescheid über die Unterkunftskosten geändert.
wann die abrechnung kam, ist also unerheblich
ich würde jedenfall übernahme beantragen und bei ablehnung widerspruch einlegen -
wiso für die katz???
sei doch froh, dass du aus eignener kraft einnahmen hast
was ist das immer für eine denkweise
ich bekomme doch auch kein alg II, wenn ich arbeite
einkommen ist einkommen
alg II ist unterstützung um existieren zu können für die, die sonst keine einnahmen haben -
er kann jede nach bei dir schlafen und auch alle sachen bei dir haben
was das amt in dieser hinsicht denkt ist egal -
du hats die hälfte der miete von deinem einkommen zu tragen
wenn das nicht reicht solltest du alg ii oder sozialhilfeantrag stellen
zudem würde ich wohngeld beantragen -
Hallo Berthold2008
was sollte jetzt der Korrektuerversuch. hatte nichts gegenteiliges behauptet.
abgesehen davon ist deine antwort nicht richtig, da zu pauschal
wenn ein gemeinsames kind erzogen wird, wird eine bg widerleglich!!!!! vermutet
jedoch hatte dies der fragesteller nicht erwähnt -
wenn du alg II beziehst und dann die steuererstattung erhälst, ist es einkommen
und die zinsen sind ebenfalls einkommen, die auch bei 50 Euro anzugeben sind und garantiert abgezogen werden.
davon kann allenfalls dieversicherungspauschale von 30 euro abgezogen werden -
sieht nicht danach aus, dass ihr gleich eine bedarfsgemeinschaft seit