das ist ja wie bei dem holzhackenden cowboy, der den indianer fragt, wie kalt der winter wird
seit wann dürfen den landkreise bundesgesetze brechen oder machen
ihr wisst doch alle, dass das sgb II einschlägig ist; ein bundesgesetz, dass für jeden bürger und alle ortschafen udn kreise gilt
und da steht etwas zu den unterkunftskosten
zu denen zählen u. a. alle nicht vermeidbaren wiederkehrenden oder einmaligen Kosten der Unterkunft
und das sind auch müllgebühren
wenn diese nicht übernommen werden ist das rechtswidrig
doch wer sich nicht wehrt, spart dem land geld (danke)