Beiträge von advokat

    völliger quatsch mit dem jahr


    bgb ist nicht einschlägig, sondern das sgb X


    danach 4 Jahre ab Kenntnis udn 10 jahre verjährung insgesamt


    würde aber trotzdem widerspruch einlegen, da wahrscheinlich nach § 48 und nicht nach § 45 sgb x zurück gefordert

    die rückforderung für heizkosten können von der kdu abgezogen werden, denn du hast ja quasi keinen verlust
    strom gehört allein dir, da du die vorauszahlung aus der regelleistung beglichen hast
    frag bei eon nachc, was strom, was heizung ist
    und auf jeden fall widerspruch einlegen

    das das bsg gesagt hat, die kinderbeträge sind verfassungswidrig, kannst hoffen, dass die famileinministerin ihr ansage wahr macht und bald erhöht
    vorher würde ich überprüfungsantrag aller bisherigen bescheide stellen
    vielleicht hast glück udn es gibt eine fette nachzahlung

    warum denkst du so über das dritte kind
    dann fühlt es sich als ungewollt
    da ist eine kleine seele in deinem bauch, sei glücklich darüber


    und ich finde, du hast unterstützung verdient, bei dem was du alles machst


    also ab zur arge und geld beantragen
    auch erstaustattung und schwangerschaftsmehrbedarf
    dein mann wird wahrscheinlich nichts bekommen, es sei denn härtefallregelung
    und wohngeld beantragen
    wie sieht es aus mit elterngeld? schon beantragt?

    würde den anwalt mal fragen, was er damit meint


    dass die 6 monate gezahlöt haben, ist ohne bedeutung,
    wahrscheinlich hat jetzt ein pfiffiger jurist bemerkt, dass gegen § 181 BGB verstoßen wurde


    hier ist nun juritsiche argumentation gefragt


    würde verfahren vor dem sozialgericht einleiten, da es nichts zu verlieren gibt

    wenn ihr für 1500 euro im Monat trotzdem jeden Tag 8 Stunden putzen gehen würdet, dann glaube ich euch schon eher
    aber genau das ist utopie
    es gibt nur deshalb genug zeitungsausträger, briefzusteller und leute, die toiletten reingien, weil es das grundgehalt nicht gibt


    und das grundgehalt bleibt unbezahlbar, weil es nämlich erwirtschaftet werden muss

    ohne der rückforderungsbescheid zu lesen, kann man schwer was sagen


    aber vorsorglich kann deine mutter ja widerspruch einlegen


    erfahrungsgemäß sind die meisten rückforderungsbescheide rechtswidrig


    da aber mutter und vater bg waren, kann auch von deiner mutter was zurükverlangt werden, wenn sie überzahlt wurde


    hat nichts mit dem antragsteller zu tun

    kann man so nicht sagen, aber bei bg sind zeiten eigentlich gleich lang und das einkommen wird ja auf alle mitgleider verteilt


    daher gehe ich von der rechtswidrigkeit des rückforderungsbescheides aus


    ansonsten das hier:
    Unter Heranziehung von § 2 Abs. 2 Satz 1 Alg II-V ist für den Zeitpunkt der Anrechnung von Einkommen dessen tatsächlicher Zufluss maßgeblich
    BSG, Urteil vom 05.09.2007, Az.: B 11b AS 15/06 R
    Einkünfte grds. in dem Monat auf das ALG II anzurechnen, in dem sie auf Konto des Erwerbslosen eingehen
    BSG v. 30.07.2008, B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R
    Zeitpunkt des Zuflusses zählt, auch wenn Gutschrift von Arbeitseinkommen erst am Monatsende eintrifft
    BSG v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B, info also 2007, 134
    Nicht darauf abzustellen, ob Einkommen der Bedarfsdeckung eines Hilfebedürftigen während eines bestimmten Zeitraumes dienen soll
    LSG Berlin L 28 AS 1099/07 vom 09.11.2007; LSG Sachsen L 2 AS 13/07 vom 25.10.2007; LSG NRW v. 09.05.2007, Az.: L 12 AS 52/06 m.w.Nw.