Beiträge von Jana1987

    Also, da ich selber selbstständig bin, hier einmal ein paar Infos:


    Deine Freibeträge sind genauso hoch wie bei einer normalen Arbeit:


    100 EUR Grundfreibetrag
    zwischen 100 und 800 Euro 20 %
    zwischen 800 und 1200 (bei Kindern in der BG 1500) EUR 10 %


    Insgesamt also maximal 280 (310) EUR, die du mehr hättest als bei reinem Hartz IV-Bezug.


    Grundsätzlich ist ein Bewilligungsbescheid für Hartz IV immer auf sechs Monate begrenzt, danach muss jeweils ein WEiterbewilligungsantrag gestellt werden.


    Bei Selbstständigen wird Hartz IV immer nur vorläufig gewährt, da du nach Ende eines Bewilligungszeitraums deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben belegen musst. Danach erhältst du einen abschließenden Bescheid und musst gegebenenfalls der ARGE zuviel gezahlte Leistungen zurückerstatten oder bekommst zuwenig gezahlte Leistungen nachgezahlt.


    Aber mal eine Frage an dich: Wieso willst du nur soviel verdienen, dass die ARGE nichts anrechnen darf???
    So eine Einstellung finde ich absolut daneben und du wirst wahrscheinlich sehr schnell deinen Status als Selbstständige bei der ARGE wieder verlieren, wenn absehbar ist, dass du nicht bald davon leben kannst. Und dann kannst du genau wie jeder andere wieder gezwungen werden, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.


    Du solltest dich ehrlich fragen: Willst du als Selbstständige leben können, oder kommt es dir nur darauf an, mit sowenig Arbeit wie möglich das Meiste aus den Sozialleistungen herauszuholen?


    Gruß,
    Jana

    Hallo,


    zu 1). Ja, natürlich! Es gibt auch selbstständige Tätigkeiten, für die man keinen Gewerbeschein braucht, so genannte freie Berufe.


    zu 2). Sie hat einen Freibetrag von 100 EUR im Monat, alles was darüber hinaus geht, wird zu 80 % angerechnet. Aber selbstverständlich darf sie soviel dazuverdienen, wie sie möchte bzw. wie möglich ist, die ARGE freut sich;)


    zu 3). Das kommt ganz darauf an, ob sie Kleinunternehmer ist oder nicht. Als Kleinunternehmer darf sie keine Mehrwertsteuer ausweisen, der Rechnungszahler kann dementsprechend auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.


    Aber lass es dir aoch am besten von ihr noch einmal genau erklären, wie sie das meint.:rolleyes:


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Salle,


    tut mir Leid, wenn dir mein Ton nicht passt, aber ich fand deinen Ton auch nicht gerade angebracht. Aber Schwamm drüber, mir wird gerade klar, dass wir ein wenig aneinander vorbei reden ...


    *HandzumFriedenhinhalt*


    Also: Ich schreibe ebenfalls Romane, keine Auftragsarbeiten, die ich dann dem Markt anbiete. Also habe ich ein Produkt, das ich verkaufen will. Ebenso verhält es sich auch schon mit einem Manuskript. Das wird den Verlagen angeboten, also ebenfalls ein Produkt, wenn auch nicht das "Klassische".


    Das an sich ist schon eine selbstständige Tätigkeit. Da das Schreiben von Belletristik aber gerade in der Anfangszeit und für unbekannte Autoren eine brotlose Kunst ist (da ich NICHT von Auftragsarbeiten rede), habe ich Brino dazu geraten, sich ein zweites Standbein zu suchen (z. B. Deutschnachhilfe, wenn er kann, oder Schreibkurse).


    Ob eine rein schriftstellerische Tätigkeit unterstützt wird, hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob ein Verlag gefunden werden kann. Wenn er aber plant, sich ein zweites Standbein aufzubauen (auch, wenn er es bisher noch nicht getan hat und damit in der Anfangszeit ebenfalls nichts verdient), kann er bei der ARGE neben ALG II für sich den Existenzgründerzuschuss beantragen. Außerdem wird man ihm wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in einem Existenzgründerseminar das kaufmännische Know-How zu erlernen.


    Ich habe in meinem ersten halben Jahr als Selbstständige auch ein dickes Minus gemacht, da neben meinem Buch keine Aufträge reingekommen sind. Trotzdem bin ich für die ARGE eine Selbstständige, war in dem Seminar und durfte den Existenzgründerzuschuss beantragen. Und: Ich muss keine Bewerbungen schreiben und werde nicht in andere Maßnahmen gezwungen, solange ich diesen Status habe!:D


    Mein Rat deshalb an Brino (nach wie vor): Melde dich bei der ARGE als Selbstständiger, stell den Antrag auf ALG II und rede bei deinem ersten Termin mit deiner SAchbearbeiterin über mögliche Zuschüsse für dich!
    Und überleg dir, ob ein zweites Standbein (zumindset bis zum ersten Bestseller;) ) für dich in Frage kommt!!!
    Damit steigen deine Chancen, den Zuschuss schließlich wirklich zu bekommen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Salle, so wie ich ihn verstanden habe, will er irgendwann schon davon leben können, also ist es eben doch eine selbstständige, auf lange Sicht gewinnorientierte Tätigkeit.


    Ich arbeite selber als Schriftstellerin und mir geht es sehr wohl darum, damit Geld zu verdienen. Nur, da ich weiß, dass es gerade in der Anfangszeit eine brotlose Kunst ist, baue ich mir gleichzeitig ein zweites Standbein auf, ebenfalls selbstständig. Und genau das habe ich Brino ebenfalls geraten. Wenn er das so angibt, müsste er auch den Antrag auf Existenzgründerzuschuss stellen können.


    Vielleicht solltest du gründlicher lesen, bevor du Ratschläge pauschal verurteilst, weil ich nämlich ebenfalls sehr gut weiß, wovon ich spreche.


    Gruß,
    Jana

    Salle, das ist schlichtweg falsch!!!


    Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sind selbstständig, von daher haben auch beide Berufsgruppen Anspruch auf Existenzgründungszuschuss!!!


    Ist bei mir doch der gleiche Sachverhalt, ich bin ebenfalls Freiberuflerin!


    Vielleicht solltest du deine Aussagen prüfen, bevor du sie als Wahrheiten hier hereinschreibst und andere Forenmitglieder "verbesserst"!!!

    Hallo Brino,


    erst einmal willkommen im Kreis der Schreibenden;)


    Wenn du ALG II beantragst, gib am bestem direkt mit an, dass du vorhast, dich selbstständig zu machen. Du bekommst dann (so war es bei mir) einen Sachbearbeiter, der nur für Selbstständige zuständig ist.


    Bei mir war es so, dass ich sechs Wochen lang an einem Seminar zur Existenzgründung teilnehmen durfte / musste und danach einen Antrag auf Existenzgründungszuschuss stellen konnte. Meine ALG II-Regelleistungen erhalte ich nach wie vor, nur ich muss nach jedem Bewilligungszeitraum meine Einnahmen und Ausgaben belegen, so dass eventuell zuviel gezahltes Geld zurückgefordert werden kann.


    Ich würde dir aber raten, dir jetzt schon ein zweites Standbein zu suchen, da du aller Voraussicht nach nur vom Schreiben noch eine ganze Weile nicht leben kannst.


    Versuch es doch z. B. mal mit Deutschnachhilfe/-unterricht, Artikeln für Zeitungen, Texten für die freie Wirtschaft, und und und ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn deine Tätigkeit nicht den freiberuflichen Tätigkeiten zugeordnet ist (wovon ich ausgehe, da du einen Gewerbeschein hattest), dann kannst du sie auch nicht als eine solche ausgeben. Das wäre BETRUG! Und zwar vorsätzlicher, da du über deine Gewerbepflicht ja anscheinend Bescheid wusstest.


    Junge, du hast dich glaube ich in ganz schöne Schwierigkeiten gebracht. Ich würde es einfach mit der Wahrheit versuchen und hoffen, dass du "nur" die Steuern nachzahlen musst. Denn wenn man dir das Ganze als vorsätzlichen Versuch auslegt, Steuern zu sparen, dann kann es auch zu einer Anklage kommen.


    Eins sollte dir auch klar sein: Jede Lüge, die du in deiner jetztigen Situation äußerst, ist ein Betrugsversuch und kann zur Anklage führen, da dir bewusst ist, dass du mit einer Lüge eventuell einer Steuernachzahlung entgehst.


    P.S.: Manche Mitarbeiter in Ämtern lesen auch in diesem Forum.

    Da du ein eigenes Kind hast und damit eine eigene BG bildest, stehen dir auch Leistungen zu!!!


    Ich würde - wenn noch nicht geschehen - für dich und dein Kind sofort einen ALG II-Antrag stellen, ebenso einen Antrag auf eine eigene Wohnung. Da du noch unter 18 bist, müssten die Anträge wahrscheinlich zusätzlich von deinen Eltern als deinen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.


    Solange du kein Einkommen hast, müssen dir ALG II-Leistungen bewilligt werden. Was ist mit dem Vater des Kindes? Zahlt er Unterhalt für euch? WEnn nicht, wird die ARGE verlangen, dass du Unterhaltsvorschuss beantragst.


    Und wenn die ARGE jetzt die rechtmmäßigkeit des Mietvertrags anzweifelt, verstehe ich auch nicht, warum sie ein halbes Jahr lang Miete gezahlt haben. Eigentlich haben sie damit den Vertrag anerkannt ...:cool:


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du wissen willst, in welcher Größe und Miethöhe eine Wohnung angemessen ist, musst du dich mit der zuständigen ARGE oder Jobcenter in Verbindung setzen, da die Regelungen diesbezüglich von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind.


    Solltest du im Endeffekt doch eine zu große und/oder zu teure Wohnung beziehen, musst du die Diferrenz selber bezahlen und die NK für die unangemessenen qm ebenfalls selber tragen (Beispiel: Wir wohnen in einer 64 qm-Wohnung, dürften aber nur 60 qm bewohnen. Die anteiligen NK für 4 qm werden nicht vom Amt übernommen.)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Warum hast du noch keine Ausbildung? Du solltest bei der Arbeitsagentur oder der ARGE vorsprechen und dich ausbildungssuchend melden.


    Wenn deine Eltern ausreichend verdienen, bekommst du kein Hartz IV, da deine Eltern für dich unterhaltspflichtig sind, bis du 25 Jahre alt bist. Falls deine Eltern allerdings auch gerade so über die Runden kommen, haben sie vielleicht einen Anspruch auf aufstockende Leistungen, dann würden sie für dich ebenfalls etwas bekommen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ein klares NEIN, wenn es dein einziger Nebenjob ist. Ein 400 EUR-Job ist nicht sozialversicherungspflichtig, auch wenn der Arbeitgeber die Pauschale abführen muss.


    Du kannst allerdings auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichten, zahlst dann zurzeit 4,9 % deines Einkommens aus dem Job selber in die Rentenkasse ein und erwirbst Rentenansprüche. Aber da du über die KSK rentenversichert bist, lohnt sich das wahrscheinlich nicht für dich.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Bei weiteren Fragen kannst du auch direkt bei der KSK anrufen, die sind da sehr freundlich und hilfsbereit, hatte selber schon mit ihnen zu tun. Ich denke, hier im Forum werden sich nicht viele mit der KSK auskennen.

    Hallo Robin,


    direkt zum Amt und Antrag stellen, erst dann weißt du, ob du wirklich keine Leistungen bekommen würdest. Erzählen können die Sachbearbeiter viel und oft stimmt es vorne und hinten nicht, aber wenn etwas schriftlich kommt, müssen sie sich an die Gesetze halten (tun sie auch nicht immer, aber das ist noch ein anderes Thema ...)


    Zum Anderen: Ja, man kann durchaus ohne Ausbildung 422 EUR oder mehr im Monat verdienen, rechne doch mal selber nach: Selbst bei einem Stundenlohn von gerade einmal 5 EUR könnte man bei einer 40 Std-Woche auf 800 EUR im Monat kommen. Und 5 EUR/Std ist wirklich unterste Grenze, bei den meisten Aushilfsjobs liegt der Stundenlohn zwischen 5 und 7 EUR/Std.


    Und wenn das Geld dann nicht ganz zum Leben reicht, kann meines Wissens nach noch Wohngeld beantragt werden (Alles vorausgesetzt den Fall, dass du kein Hartz IV bekommst.)


    Also:


    1) sirekt morgen den Antrag stellen und


    2) einen Nebenjob suchen (z. B. kellnern, Regale einräumen, putzen, ...)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also das klingt für mich sehr wirsch, weil die Minijobber dann im Endeffekt ja trotzdem weiterhin ALG II benötigen. Was soll das bitte bringen???


    Wenn du im Gesetz schon gefunden hast, dass ein Minijob Vorrang hat, dann argumentiere auch so, denn wegen einem 1 EUR-Job den Minijob kündigen zu müssen halte ich für Schwachsinn!!!


    Noch dazu, da viele 1 EUR-Jobs eigentlich gesetzeswidrig sind, weil sie "normale" Arbeitsplätze ersetzen.


    Vielleicht weiß aber jemand hier mehr dazu.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Im Übrigen stimmt es nicht, dass 73 qm für eine zweierWG zu groß seien. Wenn die beiden wirklich als WG zusammenziehen, würden theoretisch beiden für sich 45 qm zustehen. Da Küche und Bad auf beide Mitglieder anteilig aufgeteilt werden, könnte trotzdem jeder für sich noch ein oder zwei Zimmer mit Gesamtgröße von (je nach Küche und Bad) ca. 30-35 qm haben und die ARGE dürfte nicht mit zu groß argumentieren.


    Das heißt, wenn Faith die Genehmigung zum Umzug bekümmen WÜRDE, wäre die Wohnung für eine WG angemessen.


    Da die anteilige Miete der neuen Wohnung aber über der Miete ihrer bisherigen Wohnung liegt, müssten schon gravierende Gründe für einen Umzug vorliegen, ansonsten ist die ARGE nur dazu verpflichtet, die bisher gezahlte Miete weiterhin zu übernehmen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    *kopfschüttel*


    Also, der Regelsatz für einen ALLEINSTEHENDEN Erwachsenen liegt bei 351 EUR, richtig. Aber hier handelt es sich um ein Ehepaar, denen 2 x 316 EUR zustehen, also insgesamt 632 EUR Regelleistungen.


    Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die ARGE nur 259 EUR KdU für zwei Personen zahlt, wenn sie keinerlei anderes Einkommen haben.


    Ihr solltet Widerspruch einlegen, und zwar innerhalb der Frist!!! D. h., spätestens 4 Wochen nach Datum des Bescheids. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig, auch wenn er falsch ist.


    Sollte eurem Widerspruch abgeholfen werden (d. h., ihr bekommt Recht), dann muss die ARGE die zuwenig gezahlten Leistungen nachzahlen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Du gehörst zur BG deiner Eltern, wenn du mit ihnen zusammen wohnst und du


    a) nicht deinen gesamten Lebensunterhalt alleine finanzieren kannst oder


    b) du eine eigene BG bildest, weil du z. B. ein eigenes Kind hast.


    In den beiden Fällen bildet ihr nur eine Haushaltsgemeinschaft (HG), d. h. dass du deinen Mietanteil zahlen musst, ansonsten aber nichts von dir angerechnet werden darf.


    Zum Sparbuch: Du hast einen Vermögensfreibetrag von 3100 EUR. Wenn dein Sparguthaben diese Summe nicht übersteigt, stellt dein Sparbuch keinerlei Problem dar. Solltest du aber mehr Geld auf der hohen Kante haben und du gehörst zur BG deiner Eltern, kann die ARGE verlangen, dass ihr von dem Ersparten lebt, bis die Freigrenze erreicht ist.


    Was mich allerdings brennend interessiert: Aus welchem Grund erhältst du elternunabhängiges Bafög??? Ich bin 21, habe eine abgeschlossene Ausbildung und mir steht noch kein elternunabhängiges Bafög zu ...


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Meine Frage zum Bafög kannst du mir auch gerne per PN beantworten, wenn du möchtest.

    Wenn du jetzt kein ALG II mehr beziehst, hat dein Kunde dir in dem Fall einen Gefallen getan, weil die ARGE nicht Geld zurückverlangen kann, dass du zum Bezugszeitpunkt noch nicht zur Verfügung hattest;)


    Du brauchst das Geld also nur dem Finanzamt ganz normal als Einnahme melden, die ARGE hat damit nichts mehr zu tun.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also davon habe ich noch nie was gehört:eek:


    Kann es ehrlich gesagt nicht wirklich glauben, da deine Bekannte immer noch selber entscheiden darf, wie sie ihr Unternehmen führt. Was allerdings sein kann isr, dass die ARGE ihre Ausgaben für Mitarbeiter bei der Gewinnermittlung nicht oder nicht in voller Höhe anerkennen will, allerdings wüsste ich nicht, dass sie dafür eine rechtliche Grundlage hätten, wenn sie die Notwenidigkeit dieser Ausgaben belegen kann.


    Gibt es bei euch in der Nähe eine unabhängige Beratungsstelle, wo ihr euch mal informieren könntet? Ansonsten soll sie sich mal die Grundlage, sprich die § mit entsprechendem Gesetzestext nennen lassen, dann kann man genau schauen, ob die ARGE Recht hat oder wieder einmal Märchen erzählt.


    Liebe Grüße,
    Jana