Beiträge von Jana1987

    Normalerweise hättet ihr gar keine Einkommensnachweise deiner Tochter einreichen müssen, sondern der ARGE beide schriftlich mitteilen müssen, dass ihr nur noch eine HG bildet und keiner mehr für den anderen finanziell einsteht.


    Da deine Tochter ihren Lebensunterhalt nun alleine bestreiten kann, fällt sie aus deiner BG heraus und muss nur noch ihren Anteil an der Miete an dich zahlen. Du müsstest normalerweise deine Regelleistungen und die Hälfte der Miete weiterhin bekommen.


    Leg sofort Widerspruch ein und legt einen Schrieb dabei, dass deine Tochter dich nicht finanziell unterstützt und nur ihren Mietanteil an dich abführt. Der Schrieb muss von euch beiden unterschrieben sein. Verlangt des Weiteren, dass die Zahlungen augenblicklich wieder aufgenommen werden und verlange einen Vorschuss, damit du Miete und Lebensmittel zahlen kannst!!!


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

    Deine Vermittlerin darf dich nicht dazu zwingen, Vertragsbruch zu begehen. Habt ihr eine Anlaufstelle für Arbeitslose, an die du dich wenden könntest? Ansonsten kann ich dir den Rat geben, dich in der Gewerkschaft ver.di anzumelden. Als Arbeitslose zahlst du nur 2,50 Euro Mitgliedsbeitrag monatlich und hast nach 6 Monaten Mitgliedschaft vollen Rechtsschutz für Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsrecht. Wenn du denen deinen Fall schilderst, können sie dir vielleicht auch direkt helfen. Ansonsten tuts natürlich auch ein Beratungsschein, mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst. Denn das Verhalten deiner Vermittlerin würde ich als Anstiftung zu einer illegalen HAndlung (Vertragsbruch) einstufen und daher kannst du dich garantiert dagegen wehren. Sie kann dir auch keine rechtmäßige Sanktion aufbrummen, nur weil du deine vertraglichen Pflichten erfüllst.


    Liebe Grüße,
    Jana

    gabberpussy,


    ich verstehe immer noch nicht, wie du darauf kommst, dass ihr mit dem Job weniger Geld zur Verfügung haben könntet als ohne. Vielleicht klärst du uns mal auf, damit wir dir weiterhelfen können?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Meine Idee wäre: Such dir eine Berufsschule in deiner Umgebung, die die Ausbildung zum kfm. Assistenten Informationsverarbeitung anbietet, und melde dich dort an. Wenn du gute Gründe hast, kannst du eventuell in das bereits laufende Schljahr einsteigen. Die Ausbildung dauert 2 Jahre, wenn du bereits Abi oder Fachhhochschulreife hast, und drei Jahre, wenn du einen niedrigeren Schulabschluss hast (dann aber wahrscheinlich mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife).


    Vorteil: Du müsstest kein Schulgeld zahlen, die Abschlussprüfung ist die gleiche. Und wenn du dann einen Baföganspruch hast und zu Hause wohnen bleiben kannst, müsstest du auch finanziell hinkommen können.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Grundsätzlichwürde ich sagen: Du bist einen Vertrag eingegangen und musst diesen auch erfüllen, da du ansonsten vertragsbrüchig wirst.


    Stell dir doch mal die umgekehrte Situation vor: Dein Chef schmeißt dich von einem Tag auf den nächsten raus, mit der Begründung, er habe jemand anderen für den Job, der morgen anfinge. Und das, obwohl er eine Kündigungsfrist einzuhalten hätte. Würdest du dir das so einfach gefallen lassen? Oder würdest du dagegen angehen und deinen Job oder zumindest eine Abfindung einklagen wollen?


    Ich glaube kaum, dass der Arbeitgeber deines Nebenjobs dich so einfach von heut auf morgen aus dem Vertrag entlässt, wenn eine Kündigungsfrist vereinbart ist. Da stellt sich mir dann nicht die Frage, ob ich die Nebentätigkeit sofort kündigen MUSS, um am nächsten TAg den anderen Job zu machen, sondern OB DAS SO OHNE WEITERES ÜBERHAUPT MÖGLICH IST!


    Wer will dich denn dazu zwingen, deine Nebentätigkeit von heute auf morgen zu kündigen? Frag ihn doch mal, seit wann ein Vertragsbruch normaler Usus sei und nicht mehr geahndet werden könne.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Kann es sein, dass du jetzt etwas durcheinander wirfst? Wenn dein Mann Einkommen hat, bleibt euch unterm Strich mehr als mit ALG II allein, da er Freibeträge auf das Einkommen hat, die nicht mit angerechnet werden dürfen.


    Er darf ja sein komplettes Gehalt behalten, es werden nur die Leistungen entsprechend gekürzt, die ihr momentan vom Amt bekommt.


    Bei 900 netto müsstet ihr rund 250-260 Euro mehr übrig haben, als ohne den Job, da ungefähr so hoch eure Freibeträge sein müssten.


    Liebe Grüße und Glückwunsch zum Job,
    Jana

    Soweit ich weiß, darf die ARGE kein GEld als Einkommen anrechnen, das von Anfang an nur als Darlehen gedacht ist und zurückgezahlt werden muss. GEh auf jeden Fall in Widerspruch!!!


    Und schau mal, ob du einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommst oder vielleicht bist du schon Gewerkschaftsmitglied und hast darüber Sozialrechtsschutz?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Welche Grenze? Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Nettogehalt abzgl der FReibeträge angerechnet (Freibeträge: 100 Euro pauschal, zwischen 100 und 800 Euro 20 %, dann bis 1500 10 %). Euer Bedarf wäre: 2 x 323 Euro REgelleistung für deine Verlobte und dich, dazu (glaube ich) 217 Euro für euer Kind, zusätzlich die angemessene Miete und NK inkl. HEizkosten. Wenn du so viel verdienen solltest, dass du euern Bedarf komplett decken kannst, fallt ihr raus und könnt eventuell noch Wohngeld beantragen. Ansonsten bekommt ihr den Restbedarf nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens von der ARGE.


    Das heißt, du kommst von Anfang an (mit) für deine Familie auf, eben so, wie du kannst.


    LG, Jana

    Wenn ihr verlobt seid und ein gemeinsames Kind erwartet, müsstet ihr spätestens ab Geburt des Kindes als BG gewertet werden (bei Verlobung eigentlich aber auch vorher schon, oder?), WENN IHR ZUSAMMEN WOHNT!


    Dann wird dein NEttogehalt abzüglich der Freibeträge auf euern GEsamtbedarf angerechnet und ihr erhaltet den restlichen Bedarf von der ARGE.


    Solltet ihr noch nicht zusammen wohnen, wirst du trotzdem Unterhlat für das Kind zahlen müssen, wenn es auf der Welt ist. Mi dem Thema kenne ich mich aber nicht aus.


    LG, Jana

    Ich verstehe auch gerade nicht ganz, warum nur deine Mutter LEistungen nach SGB II erhält und du nicht, obwohl ihr eine Bg seid. Normalerweise müsste euch auch der REgelsatz für dich (ich glaube, 287 Euro) zustehen, weshalb durch dein Gehalt doch eigentlich nur dein Regelsatz gekürzt werden dürfte und du demnach durch den FReibetrag mehr GEld hättest ...


    Oder habe ich da gerade einen Denkfehler???


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich kann dir genau sagen, wer etwas davon hat, wenn du mehr arbeiten gehst: deine Gläubiger! Denn dann bekommen sie zumindest einen kleinen Teil ihres Geldes wieder. Wenn tatsächlich die Möglichkeit für dich besteht, mehr arbeiten zu gehen, dann wundert es mich doch stark, dass im Rahmen deiner Insolvenz noch nicht von dir verlangt worden ist, nach einer Halbtagsstelle zu fragen. Immerhin bist du, wie auch Kitty schon geschrieben hat, dazu verpflichtet, ALLES DIR MÖGLICHE zu unternehen, um deine Schulden aus eigener Kraft zu begleichen!!!


    Also tut mir leid, aber deine Einstellung finde ich zum K***! Wenn dir jemand Geld schuldet, möchtest du es doch auch zurückgezahlt haben, oder nicht? Und dann denk mal an deine Gläubiger. Weißt du eigentlich, wie viele Arbeitslätze durch Firmeninsolvenzen verloren gehen, weil es leider zu viele Leute gibt, die gemachte Schulden nicht zurückzahlen?

    Wenn dein Sohn seinen Bedarf und seinen Mietanteil von Gehalt zzgl. Kindergeld alleine decken kann, fällt er aus eurer Bedarfsgemeinschaft raus (Achtung, das müsst ihr schriftlich vorlegen, also ein Schreiben aufsetzen, dass euer Sohn euch nicht finanziell unterstützt!) und er muss euch nur seinen Mietanteil (ein drittel) geben und sich ansonsten selbst versorgen.


    Euch würden dann also zustehen:


    2 x 323 Euro Regelleistung
    2/3 der angemessenen (oder, wenn niedriger, der tatsächlichen) Miete zzgl NK und Heizung (aber ohne Strom und Warmwasser).


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also, wenn du ohne Genehmigung umziehst, muss die ARGE dir trotzdem weiterhin die Leistungen zahlen, die du auch jetzt bekommst. Von einer Sperre habe ich noch nie gehört, worauf sollte das auch begründet sein? Immerhin entstehen der ARGE keine höheren Kosten (es sei denn, man zieht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, wie es dann aussieht, weiß ich nicht).


    Aber wie Kitty schon geschrieben hat, rechne das vorher ganz genau durch, denn wenn du jetzt schon weißt, dass du 80 Euro selber zahlen musst, und dann noch das Öl dazu kommt, erkundige dich vorher ganz genau, wie teuer das Öl ist. Theoretisch muss die ARGE dir nämlich nur die Heizkosten zahlen, die du jetzt auch bekommst, egal, ob das Öl teurer ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    bei deinen hohen Werten stellt sich mir die Frage, ob du schonmal über eine Augen-OP nachgedacht hast. Soweit ich weiß, zahlt die KK die Kosten wohl, wenn beide Augen über 8 Dioptrien liegen und die OP gute Chancen hat, die Sehleistung nachhaltig zu verbessern.


    Dass die ARGE eine Brille bezuschusst, davon habe ich noch nichts gehört. Ich weiß aber, dass man als ALG II-Empfänger z. B. bei normalem Zahnersatz die Zuzahlung von der KK erlassen bekommen kann, wenn man den Antrag wegen Bedürftigkeit vor der Behandlung stellt. Vielleicht gibt es so etwas bei Brillen ja auch?


    Liebe Grüße und alles Gute,
    Jana

    Muc_biker,


    sorry, aber ich finde es reichlich naiv, zu glauben, dass die ARGE euch eine 950 Euro teure Wohnung für zwei Persone zahlen würde. Ich lebe ebenfalls mit meinem Freund zusammen, wir bekommen den Höchstsatz für unsere Wohnung, weil hier kein günstigerer Wohnraum verfügbar ist, und zahlen den Restbetrag noch oben drauf. Insgesamt erhalten wir zu zweit von der ARGE ca. 1200 Euro, d. h. dein ALG I wäre für uns bereits Luxus. Und dann noch mehr obendrauf bekommen zu wollen ... seid doch einfach froh, dass ihr bisher noch so viel Geld zur Verfügung habt.


    Gruß,
    Jana

    Außerdem musst du als Selbstständige sowieso schätzen, was du an Einnahmen und Ausgaben hast (i. d. R. für ein halbes Jahr) und am Ende dieses Zeitraums musst du das ganze dann nochmal mit den tatsächlichen Zahlen ausfüllen und entweder zurückzahlen, oder du bekommst was zurück, oder nichts geschieht;)


    Ich würde an deiner Stelle lieber etwas zu wenig schätzen und dann für eine Rückzahlung was zurücklegen, wenn doch mehr verdient wird, denn wenn du dich zu hoch verschätzt, fehlt dir ja das Geld.


    Also, Antrag stellen (s0 früh wie möglich) und abwarten, was kommt!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Fry, ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht. Andere müssen sich den Status Haushaltsgemeinschaft erkämpfen, wenn sie mit Familienmitgliedern in einer Wohnung wohnen, dein Sachbearbeiter sagt es dir von sich aus, dass ihn weder die Verhältnisse deines Bruders noch deiner Mutter interessieren. Freu dich doch!


    Zu den NAchweisen: Wenn du deiner Mutter deine anteilige Miete überweist, hast du die Kontoauszüge als NAchweis. Gibst du ihr deinen Mietanteil in bar, dann lass dir Quittungen ausstellen. Ihr solltet euch nur auf einen festen, angemessenen Betrag einigen (am besten ein Drittel, da ihr die Wohnung ja zu dritt bewohnt).


    Du kannst auch mit deiner Mutter einen Untermietvertrag aufsetzen, wenn der Vermieter das genehmigt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Nochmal zu dem Plan deiner Tochter, euch auf Unterhalt zu verklagen: Sie wird auf keinen Fall damit Erfolg haben, da ihr den ja jetzt schon leistet, nur eben in Naturalien. Und es haben immer noch die unterhaltspflichtigen Eltern das Wahlrecht, ob sie ihre Kinder in Naturalien (sprich Wohnung und Essen) oder mit Geld unterhalten wollen! Außerdem verwirken Kinder glaube ich ihren Unterhaltsanspruch, wenn sie sich offensichtlich nicht bemühen, auf eigenen Beinen zu stehen. Meine, da mal was davon gehört zu haben, dass eine oder eventuell sogaar zwei abgebrochene Ausbildungen noch toleriert werden müssen, wenn es trifftige Gründe gab, aber eine dritte ganz bestimmt nicht.


    Liebe Grüße,
    Jana