Muss eine Nebentätigkeit sofort gekündigt werden ...

  • Hallo an alle


    ich habe eine Frage, und zwar, wenn ich eine Vollzeitstelle angeboten bekomme aber noch eine Nebentätigkeit habe, muss ich dann bei der Nebentätigkeit, wenn ich bie der Vollzeitstelle morgen anfangne könnte und es heute erfahren habe sofort kündigen ohne die gewünschte Kündigungsfrist einzuhalten, um die Vollzeitstelle anzunehmen, oder kann ich der angebotenen Stelle sagen, ja gerne, aber ich habe noch eine Kündigunsfrist von so und so viel Zeit bei meiner Tätigkeit die ich grade ausführe einzuhalten aber danach sofort.


    Wenn ihr Antworten darauf habt bin ich euch dankbar, wenn ihr mir Gesetzestexte ect. nennen könnt wo das steht damit ich darauf verweisen kann.


    Ich bedanke mich shconmal fürs Lesen.


    GVLG Zukiakariko

  • Grundsätzlichwürde ich sagen: Du bist einen Vertrag eingegangen und musst diesen auch erfüllen, da du ansonsten vertragsbrüchig wirst.


    Stell dir doch mal die umgekehrte Situation vor: Dein Chef schmeißt dich von einem Tag auf den nächsten raus, mit der Begründung, er habe jemand anderen für den Job, der morgen anfinge. Und das, obwohl er eine Kündigungsfrist einzuhalten hätte. Würdest du dir das so einfach gefallen lassen? Oder würdest du dagegen angehen und deinen Job oder zumindest eine Abfindung einklagen wollen?


    Ich glaube kaum, dass der Arbeitgeber deines Nebenjobs dich so einfach von heut auf morgen aus dem Vertrag entlässt, wenn eine Kündigungsfrist vereinbart ist. Da stellt sich mir dann nicht die Frage, ob ich die Nebentätigkeit sofort kündigen MUSS, um am nächsten TAg den anderen Job zu machen, sondern OB DAS SO OHNE WEITERES ÜBERHAUPT MÖGLICH IST!


    Wer will dich denn dazu zwingen, deine Nebentätigkeit von heute auf morgen zu kündigen? Frag ihn doch mal, seit wann ein Vertragsbruch normaler Usus sei und nicht mehr geahndet werden könne.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Auch wenn es nur eine Nebentätigkeit ist mußt du die Kündigungsfrist einhalten denn auf der anderen Seite erwartest du ja auch das die Vertragsregeln befolgt werden.Du könntest aber versuchen einen Aufhebungsvertrag einzugehen wenn du die Möglichkeit einer vollen Stelle hättest.

  • Wer mich dazu zwingt?


    Mein Vermittlerin, ich hatte nämlich genau soeine Situation gehabt. Die sagte, sie haben nur eine nebentätigkeit, und sie sind verpflichtet eine Vollzeitstelle anzunehmen, und da müssen sie ihre Nebentätigkeit von auf euf den anderen Tag kündigen, wenn sie morgen shcon anfangen können.


    Wenn ich das nich amchen würde, würde ich eine Sperre der LEistungen erwarten müssen. Und zwar vollständig. Das will ich nich. Aber eben wie du auch sagst will ich keinen vertragsbruch machen.

  • Deine Vermittlerin darf dich nicht dazu zwingen, Vertragsbruch zu begehen. Habt ihr eine Anlaufstelle für Arbeitslose, an die du dich wenden könntest? Ansonsten kann ich dir den Rat geben, dich in der Gewerkschaft ver.di anzumelden. Als Arbeitslose zahlst du nur 2,50 Euro Mitgliedsbeitrag monatlich und hast nach 6 Monaten Mitgliedschaft vollen Rechtsschutz für Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsrecht. Wenn du denen deinen Fall schilderst, können sie dir vielleicht auch direkt helfen. Ansonsten tuts natürlich auch ein Beratungsschein, mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst. Denn das Verhalten deiner Vermittlerin würde ich als Anstiftung zu einer illegalen HAndlung (Vertragsbruch) einstufen und daher kannst du dich garantiert dagegen wehren. Sie kann dir auch keine rechtmäßige Sanktion aufbrummen, nur weil du deine vertraglichen Pflichten erfüllst.


    Liebe Grüße,
    Jana