Ratenkredite als Schuldenfalle

Das besondere Gefahrenpotential von Ratenkrediten ergibt sich aus dem Risiko, dass ein bei Aufnahme des Kredits vereinbarter Ratenrückzahlungsplan nicht mehr eingehalten werden kann. Das kann seine Ursache darin haben, dass der Kreditnehmer seinen Arbeitsplatz verliert und das Geld für die Raten nicht mehr aufbringen kann, es kann aber auch daran liegen, dass ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, das alle finanziellen Mittel bindet. Dieser Fall kann zum Bespiel dann eintreten, wenn eine notwendige größere Investition anfällt (zum Beispiel Kauf eines PKW). Besteht unter solchen Bedingungen nicht die Möglichkeit, den laufenden Kredit aufzustocken oder einen neuen aufzunehmen, müssen die Mittel angegriffen werden, die für die Kredittilgung vorgesehen waren.

Als Folge kann dann die Fälligstellung der Darlehensrestverbindlichkeit drohen. Zwar besteht häufig die Möglichkeit, ein Ruhen der vertraglichen Rückzahlungspflichten zu erreichen. Das wird aber nicht immer vereinbart, und wenn es vertraglich vorgesehen ist, gilt die Aussetzung nur für einen überschaubaren Zeitraum. Kreditnehmer können sich gegen solche Risiken zwar in begrenztem Umfang absichern, indem sie eine Restschuldversicherung abschließen, die im Falle der Arbeitslosigkeit oder bei Verwirklichung anderer Risiken bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einspringt. Allerdings führt eine Restschuldversicherung zum einen zu einer erheblichen Verteuerung des Ratenkredits, zum anderen enthalten die Versicherungsverträge umfängliche Leistungsausschlussklauseln, die die Einstandspflicht der Versicherer bisweilen wesentlich einschränken.

Die typischen Ratenkreditrisiken potenzieren sich, wenn der Verbraucher zwei oder mehrere Kredite aufgenommen hat, die er dann bedienen muss. Handelt es sich dabei um geringfügige Kreditbeträge, ist das Kreditausfallrisiko noch kontrollierbar, der zu erwartende Verlust nicht Existenz bedrohend. Finanziert der Darlehnsnehmer aber etwa über mehrere Ratenkredite im Versandhandel zur gleichen Zeit die Anschaffung teurer Möbel und hochwertiger Elektronik, und tritt unerwartet Arbeitsplatzverlust ein, werden auf einen Schlag sämtliche Kredite fällig gestellt. Der Betroffene hat unversehens eine Schuldenlast abzutragen, die seine finanziellen Möglichkeiten weit übersteigen, und die sich zudem innerhalb kurzer Zeit durch anfallende Schuldzinsen beträchtlich erhöhen kann.

Nach dem Wegfall des Arbeitseinkommens werden unter solchen Bedingungen kaum noch Aussichten bestehen, die Verbindlichkeiten regulär zurückzuführen, denn diejenigen Mittel, die dem Betroffenen verbleiben, benötigt er zur Bestreitung seiner Lebenshaltungskosten. Das gilt umso mehr für Menschen, die nach dem Arbeitsplatzverlust auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, denn die Leistungssätze sind so bemessen, dass die bereit gestellten Mittel gerade einmal zur Deckung des grundlegenden Lebensbedarfs ausreichen. So verbleiben für den Betroffenen kaum Möglichkeiten, sich der Überschuldung zu entziehen, die aufgrund des vorerwähnten Zinseffekts zudem stetig anwächst.

Vorbeugung gegen Schulden durch einen Ratenkredit

Vor Aufnahme eines Ratenkredites sollte immer eine sorgfältige Risikoabwägung erfolgen, die nicht nur nach der Notwendigkeit der zu finanzierenden Anschaffung fragt, sondern die insbesondere Überlegungen einschließen muss, was geschieht, wenn der Kredit nicht mehr bedient werden kann. Der Verbraucher sollte sich das wirtschaftliche Risiko bewusst machen, das er mit der Kreditaufnahme eingeht, wenn er als Folge besonderer Umstände Zahlungen nicht mehr erbringen kann. Da sich ein solches Risiko praktisch immer verwirklichen kann, empfiehlt es sich, einen Ratenkreditvertrag nur dann abzuschließen, wenn gewährleistet ist, dass das Darlehen auch tatsächlich zurückgezahlt werden kann.

Hierzu kann der Abschluss einer Restschuldversicherung gute Dienste leisten, die zumindest Einkommens- und Erkrankungsrisiko des Kreditnehmers minimiert. Zwar wird dieser Vorteil durch eine deutliche Kreditverteuerung erkauft, andererseits ist aber nicht zu übersehen, dass nur eine Restschuldversicherung den Kreditnehmer auffangen kann, wenn er unerwartet von Arbeitslosigkeit oder anderen Umständen betroffen ist, die seine Zahlungsfähigkeit aufheben.

Vor Abschluss einer Restschuldversicherung sollte allerdings eine gründliche Prüfung stehen, welche Risiken im Einzelnen versichert sind und unter welchen Voraussetzungen Leistungen des Versicherers ausgeschlossen werden. Weil Kreditverträge und Restschuldversicherungen in der Praxis der Darlehensvergabe oftmals miteinander gekoppelt sind, sollte von vornherein nach einer entsprechenden Kombination mit moderaten Bedingungen gesucht werden. Auch in diesem Bereich liegt es nahe, dabei die Vergleichsfunktionen des Internet zu nutzen.

Die beste Prävention im Bereich der Verbraucherkredite im Allgemeinen ist allerdings der völlige Verzicht auf ein Darlehen. Angesichts der regelmäßig nicht geringen Kreditkosten und der kredittypischen Risiken macht es immer Sinn, stattdessen die finanziellen Mittel für eine Anschaffung anzusparen. Das kommt natürlich nur infrage, wo entsprechende wirtschaftliche Spielräume solche Ansparungen erst ermöglichen, und es scheidet auch für Verbraucher aus, die über keine Rücklagen verfügen, aber kurzfristig eine notwendige Anschaffung finanzieren müssen.