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BAföG-Bedarfstabellen

Wie bereits im Artikel über den BAföG Bedarf geschildert, setzt sich dieser aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.
Je nach Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte ergeben sich für diese Teile verschiedene Bedarfssätze, die im Folgenden tabellarisch zusammengefasst werden.

Studium an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen

  mit eigenem Hausstand ohne eigenen Hausstand
Grundbetrag 466 Euro 377 Euro
Mietzuschlag max. 64 Euro kein Anspruch
Krankenversicherung 47 Euro 47 Euro
Pflegeversicherung 8 Euro 8 Euro
Höchstbedarf 585 Euro 432 Euro

Ausbildung an Fachschulen (mit Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung), Abendgymnasien und Kollegs

Fachschulklassen sind solche, die nach Ausbildungsinhalt und Ausbildungsmethode eine vertiefte Fachbildung im Ausbildungsberuf vermitteln.

  mit eigenem Hausstand ohne eigenen Hausstand
Grundbetrag 443 Euro 354 Euro
Mietzuschlag max. 64 Euro kein Anspruch
Krankenversicherung 47 Euro 47 Euro
Pflegeversicherung 8 Euro 8 Euro
Höchstbedarf 562 Euro 409 Euro

Schüler an allgemeinbildenden Schulen

Die Förderung von Schülern an allgemeinbildenden Schulen kann im wesentlichen in drei Grupen unterteilt werden:

1.) weiterführende allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung)

Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen oder Fach- und Fachoberschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, werden lediglich dann gefördert, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen. Darüber hinaus muss eine der folgenden Vorrausetzungen vorliegen, damit eine Förderung möglich ist:

  mit eigenem Hausstand
Grundbetrag 348 Euro
Mietzuschlag max. 64 Euro
Krankenversicherung 47 Euro
Pflegeversicherung 8 Euro
Höchstbedarf 467 Euro

2.) Schüler an Berufsfachschulen oder Fachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, wenn in einem mindenstens zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird

Um den erhöhten Grundbetrag zu erhalten, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. Andernfalls gilt der Antragsteller als bei den Eltern wohnend und erhält auch nur den entsprechenden Grundbetrag.

  mit eigenem Hausstand ohne eigenen Hausstand
Grundbetrag 348 Euro 192 Euro
Mietzuschlag max. 64 Euro kein Anspruch
Krankenversicherung 47 Euro 47 Euro
Pflegeversicherung 8 Euro 8 Euro
Höchstbedarf 467 Euro 247 Euro

3.) Schüler an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen oder Fachoberschulen, sofern deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind solche Klassen 12, in die Auszubildende ausschlieÃ?lich ohne vorherigen Besuch der Klasse 11 einer Fachoberschule wegen seiner beruflichen Vorbildung aufgenommen wird.

  mit eigenem Hausstand ohne eigenen Hausstand
Grundbetrag 417 Euro 348 Euro
Mietzuschlag max. 64 Euro kein Anspruch
Krankenversicherung 47 Euro 47 Euro
Pflegeversicherung 8 Euro 8 Euro
Höchstbedarf 536 Euro 403 Euro