BAföG-Bedarfstabellen
Wie bereits im Artikel über den BAföG Bedarf geschildert, setzt sich dieser aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.
Je nach Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte ergeben sich für diese Teile verschiedene Bedarfssätze, die im Folgenden tabellarisch zusammengefasst werden.
Studium an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen
| mit eigenem Hausstand | ohne eigenen Hausstand | |
| Grundbetrag | 466 Euro | 377 Euro |
| Mietzuschlag | max. 64 Euro | kein Anspruch |
| Krankenversicherung | 47 Euro | 47 Euro |
| Pflegeversicherung | 8 Euro | 8 Euro |
| Höchstbedarf | 585 Euro | 432 Euro |
Ausbildung an Fachschulen (mit Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung), Abendgymnasien und Kollegs
Fachschulklassen sind solche, die nach Ausbildungsinhalt und Ausbildungsmethode eine vertiefte Fachbildung im Ausbildungsberuf vermitteln.
| mit eigenem Hausstand | ohne eigenen Hausstand | |
| Grundbetrag | 443 Euro | 354 Euro |
| Mietzuschlag | max. 64 Euro | kein Anspruch |
| Krankenversicherung | 47 Euro | 47 Euro |
| Pflegeversicherung | 8 Euro | 8 Euro |
| Höchstbedarf | 562 Euro | 409 Euro |
Schüler an allgemeinbildenden Schulen
Die Förderung von Schülern an allgemeinbildenden Schulen kann im wesentlichen in drei Grupen unterteilt werden:
1.) weiterführende allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung)
Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen oder Fach- und Fachoberschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, werden lediglich dann gefördert, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen. Darüber hinaus muss eine der folgenden Vorrausetzungen vorliegen, damit eine Förderung möglich ist:
- Von der Wohnung der Eltern aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen.
- Der Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und ist oder war verheiratet.
- Der Auszubildende führt einene eigenen Haushalt und lebt mit mindestens einem Kind zusammen.
| mit eigenem Hausstand | |
| Grundbetrag | 348 Euro |
| Mietzuschlag | max. 64 Euro |
| Krankenversicherung | 47 Euro |
| Pflegeversicherung | 8 Euro |
| Höchstbedarf | 467 Euro |
2.) Schüler an Berufsfachschulen oder Fachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, wenn in einem mindenstens zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird
Um den erhöhten Grundbetrag zu erhalten, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. Andernfalls gilt der Antragsteller als bei den Eltern wohnend und erhält auch nur den entsprechenden Grundbetrag.
- Von der Wohnung der Eltern aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen.
- Der Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und ist oder war verheiratet.
- Der Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und lebt mit mindestens einem Kind zusammen.
| mit eigenem Hausstand | ohne eigenen Hausstand | |
| Grundbetrag | 348 Euro | 192 Euro |
| Mietzuschlag | max. 64 Euro | kein Anspruch |
| Krankenversicherung | 47 Euro | 47 Euro |
| Pflegeversicherung | 8 Euro | 8 Euro |
| Höchstbedarf | 467 Euro | 247 Euro |
3.) Schüler an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen oder Fachoberschulen, sofern deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind solche Klassen 12, in die Auszubildende ausschlieÃ?lich ohne vorherigen Besuch der Klasse 11 einer Fachoberschule wegen seiner beruflichen Vorbildung aufgenommen wird.
| mit eigenem Hausstand | ohne eigenen Hausstand | |
| Grundbetrag | 417 Euro | 348 Euro |
| Mietzuschlag | max. 64 Euro | kein Anspruch |
| Krankenversicherung | 47 Euro | 47 Euro |
| Pflegeversicherung | 8 Euro | 8 Euro |
| Höchstbedarf | 536 Euro | 403 Euro |
