Änderung §7 SGB II - trotz Berufstätigkeit "Bedarfsgemeinschaft Hartz IV"

  • Seit o.g. Änderung bilde ich, die schon immer berufstätig war, mit meiner Tochter (23 Jahre, ohne Ausbildung u. Arbeit) eine "Bedarfsgemeinschaft Hartz IV". D.h., ich, alleinerziehend, muss jetzt wieder für meine Tochter finanziell für alles aufkommen. Bin seit 17 Jahren alleinerziehend, jetzt wird es wieder an mir festgemacht, für Unterhalt zu sorgen. Wir sind ein Grenzfall, d.h., Hartz würde gerade von meinem Gehalt klappen, was wird mit meinem Bedarf, ich muss mich ganz anders versichern als ein Nichtarbeitender u. habe andere Ausgaben. Meine Tochter wird nächsten Monat 23, ist dann nicht mehr über mich familienversichert (Krankenkasse usw.), wer zahlt das? Der Selbstbehalt sog. Selbstbehalt, weil ich berufstätig bin, müsste doch irgendwie aus der Berechnung ersichtlich sein? Wenn man den Bedarf von mir als Haushaltsvorstand sieht, 345? + 276? + 500? Miete, soviel habe ich nicht Netto! Wo bleibt da der Selbstbehalt für die Berufstätigkeit? Zumal meine Tochter 1 Jahrespraktikum (mit anschließender Ausbildung) angefangen hat u. dafür mit meinem Auto täglich 35 km (1 Strecke) fahren muss? Ich versteh die Berechnung nicht! Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Der HartzIV-Empfänger dreht sich morgens nochmal um, während ich 6.00 aufstehen muss u. 8 Std. arbeiten muss!

  • Geht mir genauso. Seit meine Frau Harz IV bekommt, gehts es finanziell rapide Bergab. Die Freibeträge für Berufstätige sind so niedrig, dass man genauso viel Geld gat, wenn man zu Hause bleibt.


    Zu deinem Problem:
    Bekommt deine Tochter denn gar nichts? Ausbildungsvergütung, BaFöG, Kindergeld, Wohngeld, Fahrkostenerstattung, Unterhaltsgeld etc. Kann mir kaum vorstellen, dass Sie nix bekommt und ihr beide von deinem Geld leben müßt..

  • Seit o.g. Änderung bilde ich, die schon immer berufstätig war, mit meiner Tochter (23 Jahre, ohne Ausbildung u. Arbeit) eine "Bedarfsgemeinschaft Hartz IV". D.h., ich, alleinerziehend, muss jetzt wieder für meine Tochter finanziell für alles aufkommen. Bin seit 17 Jahren alleinerziehend, jetzt wird es wieder an mir festgemacht, für Unterhalt zu sorgen. Wir sind ein Grenzfall, d.h., Hartz würde gerade von meinem Gehalt klappen, was wird mit meinem Bedarf, ich muss mich ganz anders versichern als ein Nichtarbeitender u. habe andere Ausgaben. Meine Tochter wird nächsten Monat 23, ist dann nicht mehr über mich familienversichert (Krankenkasse usw.), wer zahlt das? Der Selbstbehalt sog. Selbstbehalt, weil ich berufstätig bin, müsste doch irgendwie aus der Berechnung ersichtlich sein? Wenn man den Bedarf von mir als Haushaltsvorstand sieht, 345? + 276? + 500? Miete, soviel habe ich nicht Netto! Wo bleibt da der Selbstbehalt für die Berufstätigkeit? Zumal meine Tochter 1 Jahrespraktikum (mit anschließender Ausbildung) angefangen hat u. dafür mit meinem Auto täglich 35 km (1 Strecke) fahren muss? Ich versteh die Berechnung nicht! Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Der HartzIV-Empfänger dreht sich morgens nochmal um, während ich 6.00 aufstehen muss u. 8 Std. arbeiten muss!



    Ich habe eigentlich das selbe Problem habe nachg dem meiner Tochter hartz4 abgeleht wurde Widerspuch Einstweiligeanortnung und Klage eingereicht weiter habe ich eine Beschwerde beim Peditionsausschus gestellt.


    1.Erfolg der einstweiligen anordnug wurde statt gegeben.


    Ab dem 1. Juli bilden auch volljährige Kinder unter 25-Jahren mit ihren Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft". Die Eltern müssen somit mit ihrem Einkommen vorrangig für den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder aufkommen. Die KOS empfiehlt allen Betroffenen, sich mit Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung von Elterneinkommen zu wehren.
    Ab dem 1. Juli bilden auch volljährige Kinder unter 25-Jahren mit ihren Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft". Die Eltern müssen somit mit ihrem Einkommen vorrangig für den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder aufkommen. Die im Unterhaltsrecht geltenden Selbstbehalte für die Eltern werden außer Kraft gesetzt. So werden auch geringverdienende Eltern finanziell in Haftung genommen, die eigentlich gar kein Geld für ihre erwachsenen Kinder übrig haben.


    Wir halten diese Verschärfung politisch für grundfalsch. Aber auch rechtlich gesehen ist diese Neuregelung äußerst fragwürdig.


    Die KOS empfiehlt daher allen Betroffenen, sich mit Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung von Elterneinkommen zu wehren.




    KOS =Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.



    1984 gründeten arbeitslose Gewerkschafter und -innen die Koordinierungsstelle (KOS), um ein Informations- und Koordinierungsbüro für Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit Bedrohte aufzubauen.


    weiter SGBII §11 zu berücksichtigendes Einkommen und §30 Freibeträge bei erwärbstätigkeit.


    Links:http://www.alg-2.info/hilfe/widersprueche
    http://www.rententips.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0201100
    http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/infoblaetter/info_u25_gegenwehr.pdf

  • Bei mir ist es genauso wie bei "Marianne" ich bin 18 Jahre (ohne Ausbildung o.Arbeit) meine Mutter (alleinerziehend) arbeitet seit 6 Jahren und erhält monatlich 930 ? Netto davon muss (Miete) 619 ?+ (Strom) 110 ? bezahlt werden dann auch noch Lebenmittel (hab noch einen Bruder der dieses Jahr 20 Jahre wird) nach der Rechnung hat Sie jetzt schon nur 111 ? zum Leben. Wie soll Sie dann noch jewals 345 ? Lebensunterhalt für mich und meinen Bruder zahlen ?
    Das Arbeitsamt sieht immer die Lohnabrechnung wo tausend sowieso Euro steht und denkt das sei Netto ,dies haben wir aber schon mehrmals gesagt das Sie das nicht auf die Hand kriegt und selbst dann würde es auch nicht reichen.
    Nun hatte ich meinen SGB II Antrag verlängern wollen und hab schon ziemlich schnell einen Brief erhalten wo steht das ich jetzt zu der Bedarfsgemeindschaft meiner Mutter dazugehöre und es ihr freisteht selbst einen SGB II Antrag zu stellen. Ich meine Hä irgendwie ist da keine Logik drin Sie soll jetzt einen Antrag stellen? (Meine Mutter hatte schonmal einen Antrag gestellt und den hatten Sie abgelehnt ,weil Sie angeblich zuviel verdient) Nun steht es mir frei einen Widerspruch gegen das Schreiben zu stellen.
    Aber was soll ich darin schreiben das er nicht abgelehnt wird ?
    Soll ich vielleicht eine Rechnung beilegen was meine Mutter alles für Nebenkosten hat oder wie würden Sie das machen ?



    MfG Redfield


    Danke schonmal für das Lesen (ist ja ziemlich lang geworden)

  • Hallo Redfield, es wundert mich, dass Deine Mutter im Juni 06 keinen Antrag auf Bedarfsgemeinschaft Hartz IV bekommen hat, oder hat sie den ignoriert. Frage: Wovon habt ihr Kinder denn bisher gelebt, wenn Muttern so wenig verdient? Sie muss auf jeden Fall schnellstens diesen Antrag ausfüllen, denn rückwirkend gibts nix! Dann wird alles so berechnet, wie bei einem Hartz-IV-Empfänger +, dass Deine Mutter einen geringen Freibetrag bekommt, weil sie ja berufstätig ist. Auf jeden Fall stehen ihr 345€ als Haushaltsvorstand zum Leben zu u. Euch beiden jeweils 276€. Dann kommt noch die Miete dazu, ein geringer Anteil Freibetrag, Fahrtkosten u. einige Versicherungen. Aber das sind geringfügige Beiträge. Im Prinzip geht sie dann für "nada" arbeiten, so wie ich es in meinem Artikel beschrieben habe, Gruß Marianne

  • MARIANNE_______________________________________________________



    Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Der HartzIV-Empfänger dreht sich morgens nochmal um, während ich 6.00 aufstehen muss u. 8 Std. arbeiten muss! Das kann ja wohl nicht wahr sein! Schon einmal darüber nachgedacht, das es kompletter Unsinn ist; wie in deinem Beitrag ALEE über einen Kamm zu scheren?
    Du hast niemanden ausgeschlossen, es gibt auch welche, die trotz HARTZ 4 morgens um die selbe Zeit aufstehen und sich den Kopf darüber zerbrechen, an wen sie sich heute bewerben, weil es nichts mehr gibt...