Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Ablehnung dann wiederspruch und nun?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.01.2009, 13:59
Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 59
Böse Ablehnung dann wiederspruch und nun?

Hallo

Habe ende Oktober als ich meine Kündigung bekommen habe einen Antrag auf ALG 2 gestellt.
Da wurde mir 400 € ca bestätigt klar + / - das verstehe ich schon da mein Mann (Hochzeit im Dezember)
unterschiedlich verdient.

Mitte Dezember Kamm dann die Ablehnung. hab dann mit meinem Anwalt gesprochenund der sagte sofort da stimmt was nicht sofort widerspruch einlegen was ich dann auch per Einschreiben am 19.12 weggesendet habe.Was sie am 23.12 bekommen haben.

Am 30.12 Kamm dann die Bestätigung das der Wiederspruch eingegangen ist und nun noch mal komplett bearbeitet wird.

Mittlerweile habe ich schon von mehreren Leuten gesagt bekommen und auch die ALG 2 Rechner mit meinen Daten gefüttert und überall Kamm raus das mir 158 zusteht + 200 Übergang von ALG 1 auf 2.

naja nun haben wir ende Januar und ich hab immer noch nix von denen gehört und bin nun mit 1000 im minus da die Tussi bei der Abgabe des Antrages sagte ich soll das Geld vorstrecken das würde in etwa 4-8 Wochen dauern die Bearbeitung und ein Vorschuss ist nicht möglich.

Was kann ich machen wenn die sich nicht rühren ??Denke mal 4 Wochen müssten doch eigentlich genug sein um den widerspruch zu bearbeiten?

Bin nun etwas ratlos danke euch shcon mal für eure HIlfe und Info

LG Melanie
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.01.2009, 14:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Die haben 3 Monate Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten.

Danach kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialggericht einreichen.
Solltest vor Ablauf der 3 Monate noch eine Frist von 14 Tagen setzten.

Wenn du einen Anwalt hast, lass ihn doch machen.

Gruß Klaus
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.01.2009, 14:30
Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 59
Standard

Ohje 3 Monate so lange
Ja und nein habe einen anwalt über eine rechtschutzversicherung und die können erst was machen wenn der wiederspruch auch wieder abgelehnt wird
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.01.2009, 15:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Du kanst versuchen einen Vorschuss auf Darlehensbasis zu erhalten.
Ist aber nur eine Kannbestimmnung, aber wer es nicht probiert hat von vornherein schon verloren.

Viel Glück

Klaus
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28.01.2009, 15:50
Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 59
Standard

Das werde ich mal versuchen danke dir
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.02.2009, 15:33
Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 59
Standard

Zitat:
Zitat von klaus Beitrag anzeigen
Du kanst versuchen einen Vorschuss auf Darlehensbasis zu erhalten.
Ist aber nur eine Kannbestimmnung, aber wer es nicht probiert hat von vornherein schon verloren.

Viel Glück

Klaus
Hallo Melanie!

Sofort zum Sozialgericht, den Sachverhalt schidern und ersteinmal eine Einstweilige Verfügung erwirken. Dazu brauchst du keinen Rechtsanwalt dort sitzen Erfahrene Juristen die dir sofort sagen ob die Sache aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Evtl vorhandene Unterlagen wie z.b. Bescheider ect... vorlegen.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ausbildung: Ablehnung Hartz-IV und Ablehnung SGB III Jellybrother Anspruch und Leistungen 0 27.11.2008 18:28
Wiederspruch,was meint ihr??? sahnebrauni Einkommensanrechnung 1 04.08.2008 16:14
Ablehnung Umzug Peti Wohnung und Miete 0 23.02.2008 12:03
Ablehnung Hartz IV Enno weitere Themen 1 15.11.2007 20:14
Kürzung wegen KH-Aufenthalt, Wiederspruch? Oxygena Anspruch und Leistungen 4 12.11.2007 10:43