Ablehnung dann wiederspruch und nun?

  • Hallo


    Habe ende Oktober als ich meine Kündigung bekommen habe einen Antrag auf ALG 2 gestellt.
    Da wurde mir 400 € ca bestätigt klar + / - das verstehe ich schon da mein Mann (Hochzeit im Dezember)
    unterschiedlich verdient.


    Mitte Dezember Kamm dann die Ablehnung. hab dann mit meinem Anwalt gesprochenund der sagte sofort da stimmt was nicht sofort widerspruch einlegen was ich dann auch per Einschreiben am 19.12 weggesendet habe.Was sie am 23.12 bekommen haben.


    Am 30.12 Kamm dann die Bestätigung das der Wiederspruch eingegangen ist und nun noch mal komplett bearbeitet wird.


    Mittlerweile habe ich schon von mehreren Leuten gesagt bekommen und auch die ALG 2 Rechner mit meinen Daten gefüttert und überall Kamm raus das mir 158 zusteht + 200 Übergang von ALG 1 auf 2.


    naja nun haben wir ende Januar und ich hab immer noch nix von denen gehört und bin nun mit 1000 im minus da die Tussi bei der Abgabe des Antrages sagte ich soll das Geld vorstrecken das würde in etwa 4-8 Wochen dauern die Bearbeitung und ein Vorschuss ist nicht möglich.


    Was kann ich machen wenn die sich nicht rühren ??Denke mal 4 Wochen müssten doch eigentlich genug sein um den widerspruch zu bearbeiten?


    Bin nun etwas ratlos danke euch shcon mal für eure HIlfe und Info


    LG Melanie

  • Die haben 3 Monate Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten.


    Danach kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialggericht einreichen.
    Solltest vor Ablauf der 3 Monate noch eine Frist von 14 Tagen setzten.


    Wenn du einen Anwalt hast, lass ihn doch machen.


    Gruß Klaus

  • Du kanst versuchen einen Vorschuss auf Darlehensbasis zu erhalten.
    Ist aber nur eine Kannbestimmnung, aber wer es nicht probiert hat von vornherein schon verloren.


    Viel Glück


    Klaus


    Hallo Melanie!


    Sofort zum Sozialgericht, den Sachverhalt schidern und ersteinmal eine Einstweilige Verfügung erwirken. Dazu brauchst du keinen Rechtsanwalt dort sitzen Erfahrene Juristen die dir sofort sagen ob die Sache aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Evtl vorhandene Unterlagen wie z.b. Bescheider ect... vorlegen.