|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo alle im Forum !
Ich habe ein Problem ich habe ein Ablehnungsbescheid von der Arge bekommen, es fehlen noch Unterlagen Bestätigung der Krankenversicherung .! Obwohl Sie all diese Unterlagen bei Antragsabgabe bekommen haben. Was soll denn das ? Wie kann ich dagegen Vorgehen ? Als ich noch mal persöhnlich da war sagten Sie, das kommt schon mal vor das Unterlagen verschwinden ! Dann hätte ich halt Pech gehabt ![]() Toll die Verdienen ja auch 1600 Euro als Angestellter, da ist dann wohl Egal ? ![]() Selbst ein Nachreichen der Unterlagen brachte nix, da kam die Äußerug suchen Sie sich einen Job anstatt zu uns zu kommen ! ![]() Hallo bin ich im falschen Film ?? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
eine ablehnung auf grund fehlender mitwirkung ist berechtigt, wenn du deine unterlagen nicht einreichst fehlt dem bearbeiter schließlich die berechnungsgrundlage
ein nachreichen der unterlagen muss aber akzeptiert werden, wenn das vortragen glaubhaft ist, wie du sagst sollen die unterlagen ja "verschwunden sein", dass heist die schuld ist nicht beweisen, hast du die ablehnung schriftlich und wenn ja gib mal an was da drauf steht also ist es dir eine lehre, wichtige unterlagen persönlich mit empfangsquittung oder einschreiben zustellen |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Soweit ich weiß kann man auch drauf bestehen daß die Mitarbeiter der Arge sich von wichtigen Unterlagen eben Kopien machen! Wenn sie die Originale in der hand haben und sich selber Kopien machen ist da ja keinerlei Manipulation möglich. Ob das bei allen Unterlagen geht , weiß ich aber nicht.
Nebenbei : ich gebe eigentlich wo es geht originale nie aus der Hand - lasse sie kopieren oder gebe gleich Kopien hin wenn das geht... Ansonsten halt quittieren lassen und Kopien zuhause haben für alle Fälle. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
das sowieso, die originale sind eigentum und auf verlangen vorzuzeigen, aber eine überlassung im amt ausgeschlossen
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
Normalerweise bekommt man eigentlich ein Schreiben der ARGE indem man aufgefordert wird die fehlenden Unterlagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.Wenn du das gemacht hast verstehe ich nicht diese Ablehnung.Das in den Ämtern immer wieder Unterlagen plötzlich weg sind passiert immer wieder.Ging mir auch schon so das ich den Antrag mit allen Unterlagen persönlich abgegeben hatte und dann kam innerhalb einer Wochhe drei Briefe mit dem Hinweis was ich noch einzureichen hatte.Also bin ich dreimal da hin und habe die Unterlagen die eigentlich bereits dort waren nochmal abgegeben.
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
Zitat:
![]() 2. Mitarbeter können nicht nur unterlagen kopieren, sie sind sogar dazu aufgefordert. In Akte haben original Unterlagen nicht zu suchen. Egal was es ist, Kontoauszüge, ausweise, sonstige Urkunden, etc. Gruß Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| [mit Partner] Ablehnungsbescheid | *Melanie* | Anspruch und Leistungen | 4 | 14.12.2008 11:02 |