#1  
Alt 19.08.2008, 21:12
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Standard bafög nach ausbildung?

hallo an alle!
bekomme ich eigendlich noch weiterhin bafög wenn ich nach einer abgeschlossenen schulischen ausbildung noch ein jahr abtiur mache?

danke im vorraus!
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  #2  
Alt 23.08.2008, 18:02
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weiß es keiner?
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  #3  
Alt 23.08.2008, 23:51
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http://www.bafoeg.bmbf.de/
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  #4  
Alt 24.08.2008, 13:23
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danke für deine antwort...
aber das hilft mir auch nicht wirklich weiter, weils meine frage nicht beantwortet. meine frage war ja ob ich DANACH auch noch anspruch auf bafög bekomme. momentan bekomme ich ja schon bafög, weil ich eine schulische ausbildung mache und diese nächstets jahr abschließe. danach wollte ich noch ein jahr dranhängen und auf der gleichen schule mein abi machen.
kann ja sein dass die sagen, nö, sie haben jetzt ne abgeschlossene ausbildung mit FHR, das reicht um jetzt arbeiten gehen zu können. ein weiteres jahr finanzieren wir nicht!
auf der bafög seite hab ich sowas in der richtung leider nicht gefunden.
lg
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  #5  
Alt 26.08.2008, 17:26
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Hat vielleicht jemand ahnung?
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  #6  
Alt 26.08.2008, 18:07
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Beiträge: 1.111
Standard ALG II / Hartz IV

Hallo,

schau mal auf den Themenbereich hier, hier geht es um Leistungen ALG II bzw. Hartz IV. Stell deine Frage in dem dafür speziellen Topic Bafög, dort kann dir besser geholfen werden

Schön, dass dies ins richtige Forum verschoben wurde

Geändert von TheNextOne (27.08.2008 um 12:50 Uhr)
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  #7  
Alt 05.09.2008, 22:05
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Hm, hier weiß es anscheinend auch keiner. Oder vielleicht doch?
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  #8  
Alt 07.09.2008, 11:39
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Hallo,
es besteht kein Anspruch auf noch eine Baföggeförderte Ausbildung direkt nach Abschluss der Ausbildung.
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  #9  
Alt 11.09.2008, 11:56
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Nein, es handelt sich ja nicht um eine weitere Ausbildung, sondern es geht darum, dass ich noch ein Jahr SCHULE mache, um mein Abi zu machen, auf der selben Schule, wo ich jetzt bin.
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  #10  
Alt 11.09.2008, 17:50
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Beiträge: 851
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Hallo Veronika,

wenn die Ausbildung für die du Bafög bekommst auch ohne die Erweiterung des Abschlusses als abgeschlossene Berufsausbildung gilt, wird für dieses weitere Jahr kein Bafög mehr gezahlt.
Schülerbafög ist generell an einen festgelegten Zeitrahmen gebunden und wird auch im Falle das jemand eine Prüfung nicht schaffte zeitlich nicht verlängert ausgezahlt.
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