Bedarfsgemeinschaft, wird eine Rente angerechnet ?

  • Guten Morgen


    Ich zermater mir im moment schwer den Kopf, meine Mutter lebt bis jetzt noch mit Ihrem Freund zusammen, da meine Großmutter aber eine schwere Operation (künstliche Hüfte) hinter sich hat, würde Sie gerne bei Ihr einziehen.
    Die Angst meiner Mutter ist aber, dass meine Großmutter aufgrund Ihrer Rente für meine Mutter aufkommen soll/muss, meine Mutter hat im momen nur ein Geringbeschäftigteanstellung da Sie im Nov. eine Umschulung macht.
    Frage ist nun, darf die Rente, die ohnehin schon erbärmlich ist, tatsächlich mit angerechnet werden ?


    Gruß & Dank


    SD

  • Gem. § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II in Verbindung mit § 7 Abs 3a Nr. 3 SGB II wird die Großmutter zu der BG deiner Mutter hinzugezählt. Deine Mutter wird für deine Großmutter die Versorgung sicherstellen, da diese nach deiner Schilderung diese Hilfe benötigt.


    Dies bedeutet, dass ihre Rente zum Einkommen der GesamtBG hinzugerechnet wird. Da aber diese Rente sicherlich so eben den Bedarf deiner Großmutter decken wird, wird sie nicht ins Gewicht fallen. Evtl. ergibt sich aber auch die Situation, dass deine Großmutter aufstockendes ALG II erhält, wenn sie nicht in der Lage ist, ihren Bedarf in der gemeinsamen Wohnung mit deiner Mutter zu decken.


    Du kannst dieses leicht selber (grob) ausrechnen:


    Wenn deine Oma mit ihrere Rente 316 € + 1/3 der Mietkosten abdecken kann, erhält sie keine Leistungen. Ein "Überschuss" würde mit den Leistungen deiner Mutter verrechnet. Kann sie diese errechneten Kosten von ihrer Rente nicht aufbringen, erhält sie aufstockendes ALG II zu ihrer Rente.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Sie erhält ALG II in Form von Sozialgeld...

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D