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#11
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Hallo,
wenn er eigene Kinder hat, sind Unterhaltszahlungen an diese vordergründig zu behandlen und eventuelle Ansprüche aufgrund der BG als hintergründig. Die Schulden zählen natürlich nicht um Ansprüche zu rechtfertigen. |
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#12
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Ich bin nicht blöd! Ich habe schon bei Steuerklasse 1 geschaut! Der Betrag den ich genannt habe stimmt!
Jedenfalls wenn sein Brutto so ist wie Du es angegeben hast. Und Du hast nicht gesagt: Zwichen 1500 und 1800 sondern ganz eindeutig fast 200 Euro unterschlagen. Das ist ne Menge Geld. Warum schaust Du nicht selber mal in einen Lohnsteuerrechner.? Da kannst Du dann ganz gezielt angeben, welche KK, welches Bundesland , welche Kirche, etc) Ist also dann genauer als ich es konnte, da ich ja nicht weiß, welche KK er hat, ob er Kirchensteuer zahlt etc. Du wirst allerdings sehen, daß ich Recht habe: irgenwas stimmt da nicht! Er muss deutlich mehr raus bekommen! Wieviel Schulden hat er: 100 000 Euro? Wenn es echte Schulden sind ( nicht etwa ein Darlehen für eine Wohung etc.) hätte da schon längst mal was passieren müssen. Ich verstehe wirklich nicht wie man es sowiet überhaupt kommen lassen kann und sich dann das Ganze noch von der Allgemeinheit bezahlen lassen will.......Naja, da wäre ich schon lange beim Schuldnerberater gewesen..... Ganz ehrlich! Wenn er Euch gegenüber Zahlungspflichtig ist, und das ist er da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, muss er nur einen geringen Betrag zurückzahlen. ... Los holt Euch einen Termin. Wie wärs sich mal über ne Privatinsolvenz zu erkundigen? |
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#13
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Der Freund ist nur zahlungspflichtig für das Kind, wenn es seines ist. Anonsten ist der Vater zahlungspflichtig. Darüberhinaus werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in einen Topf geworfen, auch das Kind.
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