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#1
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Hallo Leute,
hab ein großes Problem... Bin über 25 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern Zuhause, da ich jetzt mit dem Studium fertig geworden bin, hab ich mich arbeitslos gemeldet... Eigentlich dachte ich, daß ich aus diesem Grund Anspruch auf die Regelleistung und anteiliges Wohngeld habe. (Bedarfsgemeinschaft) Da ich aber keinen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich habe, vermutet die ARGE jetzt wohl aber das wir zusammen eine Haushaltsgemeinschaft führen. Aus diesem Grund wollen sie sämtliche Unterlagen von meinen Eltern haben. Dieses lehnen meine Eltern jedoch ab. (Was ich voll und ganz verstehen kann...) Ich muss dazu sagen, daß ich von Ihnen keinerlei Unterstützung mehr bekomme... Jetzt zu meiner Frage! Gibt es eine Möglichkeit doch noch an Unterstützung zu kommen?!? Wenn ja, wie?!? Bin für jede Antwort dankbar... Gruß F-4-F |
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#2
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nun, du bist über 25, erwerbsfähig und sofern du keine einnahmen hast auch bedürftig, solange dein lebensunterhalt nicht von deinen eltern bestritten wird
genau diese unterhaltsvermutung ist legitim, kann von dir bzw. deinen eltern auf grund deines alters bestritten werden hilfreich wäre hier, die nutzung bestimmter teile der wohnung finanziell zu regeln... (miete untermiete) vielleicht ist ein umzug in eine eigene wohnung zu überlegen |
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#3
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Da du über 25 bist bildest du eine eigene BG.Du mußt also einen Antrag auf ALG2 stellen.Da du noch keine eigene Wohnung hast müssen deine Eltern nur dem Amt mitteilen wie hoch die Mietzahlung ist weil du für die Wohnkosten nur deinen Anteil bekommst.Alles andere geht das Amt nichts an da deine Eltern für dich nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
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#4
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@Kitty121
Das hab ich auch gedacht, leider sieht die Realität bei Mir anders aus... :-( Das liegt wohl daran, daß ich keinen eigenen Eingang, keine eigene Küche und kein eigenes Bad besitze... Ich versteh es echt nicht... Auf jeden Fall will die ARGE die Vermögensverhältnisse meiner Eltern prüfen, sonst werden die Leistungen ganz versagt... (sagt die von der ARGE) Sie besteht auf §9 Abs.5 SGB II... @uiffi Umziehen darf ich wohl auch nicht, da es sonst ein selbst herbeigeführte (oder so ähnlich) Arbeitslosigkeit ist, was das Amt ablehnen kann und wohl auch wird... Also die Kosten für eine neue Wohnung höher sind, als die Kosten für das Wohnen bei meinen Eltern... Hat noch einer ne Idee, was ich da machen kann?!? Kann ja schließlich nicht von Luft leben... ![]() Gruß F-4-F |
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#5
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Hallo F-4-F,
eine "Haushaltsgemeinschaft" erfordert keinen separaten Wohnungseingang, allerdings geht die ARGE davon aus, dass sich Verwandte gegenseitig unterstützen, sei es in Form von Geld, Lebensmitteln usw. Dieser "Vermutung der Bedarfsdeckung" (§ 36 SGB XII) könnt ihr durch eine beiderseitige Erklärung gegenüber der ARGE begegnen, dass Du keine Leistungen aus dem Einkommen oder Vermögen Deiner Eltern erhältst und diese wiederum, dass sie Dir keine derartgen Leistungen zukommen lassen. vG Berthold |
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#6
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@Berthold2008:
Erstmal danke für deine Antwort... Also würde ein formloses Schreiben von meinen Eltern und Mir genügen?!? Ich hab da so meine Zweifel... Die Mitarbeiterin mit der ich gesprochen hatte, meinte das teilweise nicht einmal eine eidesstattliche Erklärung ausreicht... Aber versuchen werd ich es bestimmt... Hab ja eh keine andere Wahl... Fühl mich von der ARGE echt ein wenig verarscht... Jeder der Mitarbeiter meinte, daß ich auf jeden Fall den Regelsatz bekommen würde und die Wohnung anteilmäßig bezahlt wird... Hätte ich vorher gewußt, daß die alles auf meine Eltern abwälzen wollen, hätte ich mir gleich eine neue Wohnung genommen... Dann würde das Amt noch viel mehr zahlen (müssen)... *UNBELIEVABLE* Gruß F-4-F |
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#7
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Da hast Du recht, dass eine eigene Wohnung für die ARGE erheblich teuerer käme, aber einen Umzug könnten sie wiederum ablehnen, da sie keinen zwingenden Grund dafür sehen. Manchmal beissen sich die einzelnen §§ selbst in den Schwanz
![]() Wie schon gesagt, ist die gegenseitige Unterstützung eine "Vermutung" und keine Tatsache und es genügt, dieser formlos zu widersprechen. Du solltest Dich soweit wie möglich für den "schriftlichen Weg" im Umgang mit der ARGE entscheiden, dann bekommst Du auch etwas schriftliches zurück und Dein SB wird sich hüten, solche Aussagen zu Papier zu bringen. ![]() vG Berthold |
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#8
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Hallo,
wie Berthold bereits sagte, stehen dir als Ü25 Leistungen unabhängig vom Einkommen deiner Eltern zu. Hier reicht eine formlose Erklärung. Dies hat die Arge auch anzuerkennen und da kann auch deine Arge keine Extrawurst braten. Ebenfalls hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung da du nicht mehr unter die U25 Regelung fällst! !!! |
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#9
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@Berthold2008:
SGB XII ist doch für Sozialhilfe, kann der §36 da überhaupt analog angewendet werden?!? Gruß F-4-F |
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#10
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Zitat:
es geht hier gerade um SGB II außerdem frag ich was man noch schreiben soll? geh zum amt und stelle den entsprechenden antrag auf hilfe nach SGB II wenn du das schon getan hast und die dort etwas benötigen, reich es ein, soweit es dich betrifft, was deine eltern betrifft reichen die unterlagen zu miete und verbrauch ... wenn das amt nochmehr haben will ist das ungesetzlich, es sei denn du erhälst von deinen eltern monatliche geld (oder geldwerte beträge). also nur mut und hin zum amt und klarstellung verlangen...!!! |
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