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#1
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Ich bin 19 Jahre und vor kurzem von zu Hause ausgezogen und habe bis jetzt bei meinen Großeltern gelebt.Dort mußte ich jetzt aber auch raus.Nun lebe ich ertsmal bei einem Kumpel.
Ich habe zur Zeit weder eine Ausbildung noch eine Arbeit,also kein Einkommen. Die Arge will mir keinerlei Unterstüzung geben. Dazu muß ich sagen,daß ich auf keinen Fall mehr bei meinen Eltern unterkommen kann,da das Verhältnis meinerseits schwer belastet ist und ich da zuviel Mist gebaut habe. Was kann oder muß ich tun um nicht ein mittellos und obdachlos zu werden? |
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#2
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Es ist in der Tat so, dass unter 25-Jährige keine eigene Wohnung finanziert bekommen von Amts wegen, sondern die Eltern sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zum Unterhalt ihrer Kinder verpflichtet. Wenn du aber nachweislich bislang nicht bei deinen Eltern, sondern bei den Großeltern gelebt hast, könntest du im Wege einer Härtefallregelung versuchen, Unterstützung zu erhalten, um auf eigene Füße zu kommen. An deiner Stelle würde ich eine caritative Einrichtung aufsuchen, ggf. auch das Jugendamt, oder eine Stelle, die du vom Jugendamt mitgeteilt bekommst, um Hilfestellung zu erlangen. Vielleicht wird es nicht gerade eine eigene Wohnung sein, sondern eine Wohngemeinschaft oder eine ähnliche Alternative. Dass du nach langer Abwesenheit nicht mehr zu deinen Eltern oder auch deinen Großeltern zurück und dort leben kannst oder möchtest, kann ich mir vorstellen; eine eigene Wohnung allein für dich wird schwierig zu erlangen sein; daher versuche eine Alternative - und bitte - bleibe nicht bei einem "Kumpel". Das ist oft nur eine kurze Möglichkeit, keine wirkliche Chance und Endlösung. Mit Hilfe der (beispielsweise) caritativen Einrichtung kannst du aber vielleicht neben einer Wohnung/WG auch einen Ausbildungsplatz/Abschluss oder dergleichen finden.
Geändert von lirafe (06.01.2010 um 18:25 Uhr) |
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#3
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@lirafe
hm,daß mit der Wohnung bzw.WG. ist einleuchtend.Müßte mir dann nicht wenigstens der Regelsatz zustehen,wenn ich kein Einkommen habe? |
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#4
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Auch der Regelsatz ist abhängig von deinen Eltern,wenn du unter 25 Jahre alt sind, weil sie bis dahin - wie du weißt - für dich unterhaltsverpflichtet sind.
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#5
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Zitat:
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#6
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Sinnfreier Kommentar, wenn Du nicht gerade eine Stelle für betreffende Person bei der Hand hast.
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#7
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Hast dir ja richtig viel Mühe gegeben bei deinem ersten Beitrag hier.
Solche sinnlosen Antworten lassen auf einiges schließen.... |
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#8
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@chrisser
Es tut mir leid, dass du, als ja auch neuer Nutzer hier, dir solch dumme Antwort erlesen mußt. Aber sei sicher; es gibt hier auch viele User/Nutzer, die sich in Fragesteller hineinzuversetzen versuchen und "ordentlich" antworten. Immer ist das leider nicht möglich, weil man an Gegebenheiten gebunden ist, oder auch, wenn Fragesteller ganz "offensichtlich" nur von der Allgemeinheit profitieren möchten. Das kommt natürlich auch vor. Alles ist möglich. |
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#9
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Zitat:
"Auf einiges schliessen" lässt mich der Umstand, dass Du nicht nur bei den Eltern sondern auch bei den Großeltern rausfliegst. |
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#10
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Zitat:
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