Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Kindergeldabzug 2010

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.01.2010, 14:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 1
Standard Kindergeldabzug 2010

leistung für februar 2010
hallo ich habe eine frage, ich beziehe hartz 4 und bekomme unterhaltsvorschuss in höhe von 234 euro für meine 2 kinder.ich hatte ein darlehen leztes jahr aufgenommen, wofür mir jeden monat 85 euro abgezogen wird. das kindergeld wurde am 1.1.10 erhöht. die arge hat aber für januar das kindergeld noch nicht in dieser höhe angerechnet. jetzt wollen sie es diesen monat doppelt abziehen. so würde mir von der arge nur noch 75 euro überwiesen werden ( wohnung wird seperat bezahlt) kann das richtig sein?

Geändert von nurileyla329 (27.01.2010 um 14:53 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.01.2010, 16:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
Standard

kann man nicht sagen, ohne den bescheid zu sehen

ist das darlehen vom jobcenter ?

dann ist sehr fraglich ob die sache rechtens ist

es kommt auch darauf an, ob die behörde bei bescheiderteilung von erhöhtem kindergeld wusst,

dann wird der bescheid rechtswidrig sein, da er sich nach meiner vermutung auf § 48 SGB X stützt, statt auf § 45 SGB X
dann läge ein ermessenfehler vor

viellecht liegen sogar andere formmängel vor (Bestimmtheitsgrundsatz)

also ohne den bescheid zu sehen, ist das immer schwierig zu beantworten
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.01.2010, 17:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 334
Standard

So ist es auch.

Da das Wachtumsbeschleunigungsgesetzt zur Durchführung am 22.12.2009 freigegeben wurde, und der Rechenlauf (an dem Tag, an dem das geld ausgezahlt wurde) am 18.12.2009 war konnte keine Arge Deutschland das Kindegeld korrekt für den Monat Januar anrechnen.

Es wurde daher intern die Regelleung getroffen, dass im Monat Februar 2010 das Kindergeld auch für den Monat Januar 2010 nachzuberechnen ist. Wenn nur ein Kind in der BG ist, dass würde das ein Überzahlung der Leistung im Januar von 20€ bedeuten. Diese Überzahlung würde dann direkt vom Leistungsanspruch für Februar 2010 einbehalten.

MEin vorredner hat insoweit recht, dass man, um es Rechtlich richtig zu machen, erst eine Ahörung nach §24 SGB X machen müsste, um dann einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nach den §§ 45 oder 48 zu erlassen.
Allerdings hätte dies das selbe Ergebnis zur Folge und das wäre, dass die Überzhalte Leistung erstattet werden müsste, also macht es keinen Unterschied.

Gruß

Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.01.2010, 11:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 10
Standard

Hallo zusammen, bezüglich der Abzüge für das Kindergeld, wird meines erachtens für Februar nichts doppelt abgezogen, wir habe vom Arbeitsamt (Forderungsmangement) eine Zahlungsaufforderung über jeweils 20 Euro erhalten, die für den Monat Januar 2010 zuviel gezahlt wurden.

Gruß
schmalen
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neuberechnung 2010 michse65 Kindesunterhalt 12 01.02.2010 22:08
Ab 01.07.2010 Hartz IV Lunalu Anspruch und Leistungen 2 19.01.2010 20:52
Freibetrag 2010 Nicole19 Zuverdienst / Nebenverdienst 9 17.12.2009 11:15
[mit Verwandten] Schuleinführung 2010 Jamby2005 Anspruch und Leistungen 1 14.12.2009 20:23
Steuererstattung 2009-Hartz IV 2010 derlars Vermögensanrechnung 2 05.03.2009 22:20