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morgen zum sozialgericht

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  #1  
Alt 03.10.2011, 13:33
Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 38
Standard morgen zum sozialgericht

hallo,
mal ganz kurz meine geschichte aufgelistet:

- noch bis zum 20.9. ALG1 erhalten
- Ende August ALG2 Antrag abgegeben
- mitte September fehlende unterlagen eingereicht
- ende september ablehnungsbescheid, grund: ich hätte die unterlagen die ich mitte september per einschreiben und mit zeuge verschickt habe nicht abgegeben

so, erstens habe ich den einschreibensbeleg, zweitens eine zeugin die mit mir die unterlagen verschickt hat und viertens einen sachbearbeiter der sich immer mehr widersprochen hat.
ich solle nun die unterlagen erneut einreichen, und dann kann ich in knapp zwei wochen mit einer entscheidung rechnen. eine barauszahlung bzw vorschuss ist definitiv nicht möglich.

da mir so langsam der kragen platzt, und ich mich absolut im unrecht sehe (das der antrag abgelehnt wurde) fahre ich morgen zum sozialgericht.

denkt ihr, dass die mir morgen mit der anordnung auf sofortige zahlung weiterhelfen? bin momentan ohne geld (dank jobcenter).

was muss ich morgen zum sozialgericht mitnehmen?
habe mal aufgelistet:
- ablehnungsbescheid
- quittungen der einschreiben
- kopien der angeblich fehlenden unterlagen
- und meine freundin die dabei war als ich die unterlagen verschickt habe
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  #2  
Alt 03.10.2011, 15:37
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von Daniell Beitrag anzeigen
hallo,
mal ganz kurz meine geschichte aufgelistet:

- noch bis zum 20.9. ALG1 erhalten
- Ende August ALG2 Antrag abgegeben
- mitte September fehlende unterlagen eingereicht
- ende september ablehnungsbescheid, grund: ich hätte die unterlagen die ich mitte september per einschreiben und mit zeuge verschickt habe nicht abgegeben

so, erstens habe ich den einschreibensbeleg, zweitens eine zeugin die mit mir die unterlagen verschickt hat und viertens einen sachbearbeiter der sich immer mehr widersprochen hat.
ich solle nun die unterlagen erneut einreichen, und dann kann ich in knapp zwei wochen mit einer entscheidung rechnen. eine barauszahlung bzw vorschuss ist definitiv nicht möglich.

da mir so langsam der kragen platzt, und ich mich absolut im unrecht sehe (das der antrag abgelehnt wurde) fahre ich morgen zum sozialgericht.

denkt ihr, dass die mir morgen mit der anordnung auf sofortige zahlung weiterhelfen? bin momentan ohne geld (dank jobcenter).

was muss ich morgen zum sozialgericht mitnehmen?
habe mal aufgelistet:
- ablehnungsbescheid
- quittungen der einschreiben
- kopien der angeblich fehlenden unterlagen
- und meine freundin die dabei war als ich die unterlagen verschickt habe
--------------

http://www.landgericht-mannheim.de/s...238/index.html

Da ist auch ne Checkliste dabei

Einfach auf den Link Checkliste klicken dann öffnet sie sich !

Elch

http://www.landgericht-mannheim.de/s...303/index.html

Hier der Link zur Checkliste
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  #3  
Alt 03.10.2011, 15:45
Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 38
Standard

danke, aber eine klage nehme ich nicht mit.
werde meine situation einem rechtspfleger erklären und dann alles weitere mit ihm zusammen machen.
meine frage war jetzt nur, wie hoch die chancen sind morgen durchs sozialgericht eine barauszahlung vom jc zu bekommen.
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  #4  
Alt 03.10.2011, 16:44
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
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Zitat:
Zitat von Daniell Beitrag anzeigen
danke, aber eine klage nehme ich nicht mit.
werde meine situation einem rechtspfleger erklären und dann alles weitere mit ihm zusammen machen.
meine frage war jetzt nur, wie hoch die chancen sind morgen durchs sozialgericht eine barauszahlung vom jc zu bekommen.
Ich glaube = 0

Aber ich bin nicht repräsentativ!

Warte es doch ab, morgen biste dann schlauer!

Elch
_______________________

Ich drücke Dir aber den Daumen das es ein Eilverfahren gibt oder ne Eil Entscheidung!"

Vielleicht nen Abschlag oder wenigstens Essens Marken, ob die Morgen gleich ne Entscheidung treffen??

Das wüsste wohl eher Turtle hier!!!

Ich warte schon 1 Jahr lang, ist aber nicht so existenziell eilig wie bei Dir!!!

Elch

Geändert von Elch (03.10.2011 um 19:42 Uhr)
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  #5  
Alt 05.10.2011, 15:53
Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 38
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kurzes update:
gestern beim sozialgericht hat man mein anliegen aufgenommen (sollte eine entscheidung in spätestens zwei wochen haben) der sachbearbeiter meinte, dass die richter im regelfall für den hilfebedürftigen entscheiden.
habe zudem heute die angeblich fehlenden unterlagen beim JC samt widerspruch abgegeben.
der sachbearbeiter meinte, dass mir jetzt erst leistungen ab 1.10. und nicht mehr ab 21.9. zustehen?!
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  #6  
Alt 05.10.2011, 15:59
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Schon möglich. Wenn dein ALG 1 für den Zeitraum 1.9. bis 20.9. deinen ALG 2 Bedarf übersteigen, dann gibt es für September eine Ablehnung.

Gegen was bist du in Widerspruch gegangen? Widersprüche gehen nur gegen Verwaltungsakte (Bescheide).

So richtig weiß ich auch nicht, was du vom Gericht willst. Untätigkeitsklage geht erst ab 6 Monaten Untätigkeit...

Turtle
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  #7  
Alt 05.10.2011, 16:03
Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2011
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ich war wegen folgendem da:
habe ablehnungsbescheid bekommen. grund: ich habe angeblich unterlagen nicht eingereicht.
diese habe ich aber definitiv eingereicht und das per einschreiben und mit einem zeugen.
und da ich nun seit zwei wochen ohne geld bin hoffe ich durchs gericht auf eine schnelle entscheidung.

was würdest du denn sagen?
habe ich (sei es nun durchs gericht oder durch das einreichen der unterlagen und damit antrag ok) nun endlich chancen schnell an mein ALG2 geld zu kommen?
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  #8  
Alt 05.10.2011, 16:14
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 1.283
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Das Gericht wird wohl nur anordnen, dass der Ablehnungsbescheid aufzuheben und ALG 2 zu berechnen ist. Ein direkte Anweisung, irgendwelches Geld auszuzahlen, wird es wohl nicht geben. Besonders, weil eben das Amt 6 Monate Zeit zur Antragsbearbeitung hat. Eigentlich.

Hast du die fehlenden Unterlagen nachgereicht? Denn wenn die wirklich fehlen (egal, ob du nachweisen kannst, dass du sie eingereicht hast, sie können ja z. B. auch hinter einen Schrank gerutscht sein, wo Menschen sind, passieren nunmal Fehler), dann werden sie schlichtweg benötigt.

Turtle
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  #9  
Alt 05.10.2011, 16:29
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Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 38
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ja, wie gesagt die fehlenden unterlagen habe ich heute erneut eingereicht.
mein ALG1 vom 1.9.-20.9. betrug 220€. der sachbearbeiter meinte, das mir wenn dann ALG2 ab oktober zustünde, weil er es wie einen neuantrag wertet (also ab heute wo ich die unterlagen abgegeben habe).
dies ist aber doch völliger unsinn oder?
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  #10  
Alt 05.10.2011, 16:44
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Registriert seit: 29.04.2011
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Das kommt darauf an, ob der Ablehnungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung Gültigkeit behält oder nicht.

Das JC muss jetzt eigentlich in pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Leistungen nach erfolger Mitwirkung auch rückwirkend wieder ganz oder teilweise erbracht wird (§ 67 SGB I: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__67.html). Und nicht einfach sagen: "Nö, nix rückwirkend.".

Wenn es so kommt, hast du hier die Möglichkeit eines erneuten Widerspruches.

Turtle
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