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Was heist genau nach Vollendung des 50. Lebensjahr

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  #1  
Alt 09.08.2009, 00:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 4
Standard Was heist genau nach Vollendung des 50. Lebensjahr

Hallo, ich hab' mal wieder eine Frage.

Also, ich werde am 17. August 50 Jahre, bin aber zum 30. Sept. 2009 gekündigt, nach 27 Jahren.
Gehöre ich in die Gruppe 50Plus? -- wie lange ist meine Anspruchsdauer?

Die Agentur sagt, ich sollte von 12 Monaten ausgehen. Aber wenn ich das richtig verstehe, habe ich doch mein 50. Lebensjahr mit meinem Geburtstag vollendet. Oder wird das bei der Agentur so gelegt, wie es denen passt?

Würde mich über Antworten freuen.
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  #2  
Alt 09.08.2009, 06:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Du hast das 50. Lebensjahr vollendet und befindest dich jetzt im 51. Lebensjahr. Vielleicht hat der Sachbearbeiter nicht ganz "richtig" hingesehen und gerechnet? Ist ja auch knapp, aber gut für dich.
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  #3  
Alt 09.08.2009, 07:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Bei dir sind es 15 Monate!

Hier mal der Gesetzestext:

Zitat:
ARBEITSLOSENGELD (ALG) I: Grundsätzlich wird es 12 Monate

bezahlt, für über 50-Jährige wurde die Bezugsdauer jetzt aber in drei

Stufen verlängert. Sie erhalten ALG I bis zu 15 Monate, über 55-Jährige

bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate. Anspruch darauf

hat, wer Versicherungszeiten zwischen 30 und 48 Monaten vorweisen kann.

Bis Ende Januar 2006 erhielten über 57-Jährige ALG I für längstens 32

Monate, seither wurde es für maximal 18 Monate (an über 55-Jährige)

bezahlt. Die verlängerte Zahldauer wird rückwirkend zum 1. Januar 2008

gelten.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #4  
Alt 09.08.2009, 08:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

@Zeus
Im Text, den Schrader zitiert hat, steht jeweils "bis zu" ... Monaten. Vielleicht liegt die Auskunft, die du erhalten hast, daran. Es wäre wichtig zu wissen, was es bedeutet, dieses "bis zu", und woran der tatsächeliche Zeitraum dann festgemacht wird. Vielleicht erfährst du das wenigstens von deiner Agentur.

Könnte mir vorstellen, dass auch das innerhalb der angegebenen Zeiträume noch einmal gestaffelt ist, und da du komplett am "Anfang" sozusagen liegst, vielleicht diese Auskunft erhalten hast, dass es in deinem Fall nur die 12 Monate sind.
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  #5  
Alt 09.08.2009, 15:48
Administrator
 
Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 205
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Hallo,

"bis zu" heisst es hier, da es sich nicht zwingend um die tatsächliche Bezugsdauer handelt, sondern um die Anspruchsdauer. Mit anderen Worten: Wer im Laufe der Anspruchsdauer einen neuen Job findet, erhält natürlich kein Arbeitslosengeld mehr.

Innerhalb der genannten Staffeln gibt es meines Wissens nach keine weitere Unterteilung, siehe auch http://www.sozialleistungen.info/con...losengeld.html

Zur ersten Frage: Du gehörst in die Gruppe 50+, denn das 50. Lebensjahr wirst Du am 17. August vollenden. Die Anspruchsdauer beträgt also 15 Monate.

Gruß

Philipp
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