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Weiterbewilligungsantrag

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  #1  
Alt 30.08.2008, 15:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 1
Böse Weiterbewilligungsantrag

hallo.
Ich habe folgendes Problem: Meine Hartz 4 bewilligung ist zum 31.08.08 abgelaufen.
Habe aber vergessen den antrag für die weiterbewilligung abzugeben. Nun war ich auf der bank und es ict kein Geld eingegangen. Kann es sein, das ich den Antrag hätte früher abgeben müssen? Obwohl der alte ja erst mit 31.08.08 abläuft! Wie komme ich jetzt an mein geld? Ich bekam auch kein Bescheid, das man keine Zahlung für September leistet.
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  #2  
Alt 30.08.2008, 15:13
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Der Bewilligungsabschnitt endet automatisch mit dem 31.08.2008. Ein Einstellungsbescheid ist nicht notwendig, weil im Bewilligungsbescheid das Ende festgelegt wurde.

Das heißt, für September erhälst du keine Leistungen mehr, da die Zahlungen immer zum 1. des Monats geleistet werden, für den du Leistungen erhälst.

Du hättest den Antrag also am besten sofort ausgefüllt und abgegeben, als er dir zugesandt wurde.

Nun bleibt dir nur übrig, Montag morgen den Antrag persönlich abzugeben und um einen Barvorschuß zu bitten.

Solltest du Montag nicht dort sein, wird dir erst ab dem Tag wieder Leistung zugebilligt, an dem du den Antrag abgibst.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 30.08.2008, 17:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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es gibt da eine chance

denn ein Gericht hat entschieden, dass der erstantrag fortwirkt und somit trotz eines fehlenden folgeantrages ansprüche bestehen

Zitat:
Ein einmal gestellter Antrag auf Arbeitslosengeld II wirkt grundsätzlich fort, solange die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung noch vorliegen, weil der einmal gestellte Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung nicht mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes seine Wirkung verliert. Er gilt für weitere Bewilligungszeiträume fort.
SG Stuttgart v. 20.05.2008, S 22 AS 6397/07
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  #4  
Alt 30.08.2008, 18:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Dem Ganzen "entgeht" er ja, wenn er am Montag den Weiterbewilligungsantrag abgibt, da der Montag der 01.09. ist
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

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  #5  
Alt 31.08.2008, 01:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 334
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Wenn er am Montag (01.09.2008) den Antrag abgibt, wird die Arge auch die Leistungen ab 01.09.2008 bewillgen. Auch wenn er spät dran ist, wird es keine Differenz in der Höhe der Zahlung geben.

Die Arge kann ja am einem Sonntag nicht werten, ob der Antrag korrekt eingegangen ist, ist ja keiner im Amt

Das Geld wird logischer weise nur nicht am 1. 09 auf dem Knto sein, vileleicht erst am 10.09.2008 oder so.

Diablo
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