Weiterbewilligungsantrag

  • hallo.
    Ich habe folgendes Problem: Meine Hartz 4 bewilligung ist zum 31.08.08 abgelaufen.
    Habe aber vergessen den antrag für die weiterbewilligung abzugeben. Nun war ich auf der bank und es ict kein Geld eingegangen. Kann es sein, das ich den Antrag hätte früher abgeben müssen? Obwohl der alte ja erst mit 31.08.08 abläuft! Wie komme ich jetzt an mein geld? Ich bekam auch kein Bescheid, das man keine Zahlung für September leistet.

  • Der Bewilligungsabschnitt endet automatisch mit dem 31.08.2008. Ein Einstellungsbescheid ist nicht notwendig, weil im Bewilligungsbescheid das Ende festgelegt wurde.


    Das heißt, für September erhälst du keine Leistungen mehr, da die Zahlungen immer zum 1. des Monats geleistet werden, für den du Leistungen erhälst.


    Du hättest den Antrag also am besten sofort ausgefüllt und abgegeben, als er dir zugesandt wurde.


    Nun bleibt dir nur übrig, Montag morgen den Antrag persönlich abzugeben und um einen Barvorschuß zu bitten.


    Solltest du Montag nicht dort sein, wird dir erst ab dem Tag wieder Leistung zugebilligt, an dem du den Antrag abgibst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • es gibt da eine chance


    denn ein Gericht hat entschieden, dass der erstantrag fortwirkt und somit trotz eines fehlenden folgeantrages ansprüche bestehen


    Zitat:
    Ein einmal gestellter Antrag auf Arbeitslosengeld II wirkt grundsätzlich fort, solange die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung noch vorliegen, weil der einmal gestellte Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung nicht mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes seine Wirkung verliert. Er gilt für weitere Bewilligungszeiträume fort.
    SG Stuttgart v. 20.05.2008, S 22 AS 6397/07

  • Dem Ganzen "entgeht" er ja, wenn er am Montag den Weiterbewilligungsantrag abgibt, da der Montag der 01.09. ist

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wenn er am Montag (01.09.2008) den Antrag abgibt, wird die Arge auch die Leistungen ab 01.09.2008 bewillgen. Auch wenn er spät dran ist, wird es keine Differenz in der Höhe der Zahlung geben.


    Die Arge kann ja am einem Sonntag nicht werten, ob der Antrag korrekt eingegangen ist, ist ja keiner im Amt ;)


    Das Geld wird logischer weise nur nicht am 1. 09 auf dem Knto sein, vileleicht erst am 10.09.2008 oder so.


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo,habe da ein ähnliches Problem....


    der Bewilligungsbescheid von mir ist auch abgelaufen am 30.06.2012,habe es aber erst Gestern gemerkt als aufm Konto kein Geld drauf war.
    Ist es denn eigentlich nicht üblich das man vorher einen Bescheid vom Amt bekommt der einen darauf hinweist einen Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen,denn der ist bei mir nicht eingegangen.
    Habe mehrere Daueraufträge,Miete,Telefon etc.,warte nun bis das Amt auf macht aber was habe ich nun dort zu erwarten,gibt es die Möglichkeit,den Antrag sofort aus zu füllen und an Geld zu kommen???


    Lg

  • Ein bisschen Eigenverantwortung kann man schon vorraussetzen. Normalerweise schickt das JC rechtzeitig die neuen Antragsformulare raus aber ob das jedes JC so handhabt kann ich nicht sagen. Also muß man schon selbst etwas auf den Bewilligungszeitraum achten.Jetzt kannst du nur schnellstens den Antrag nachreichen und eventuell auf eíne Sofortzahlung hoffen wenn sich an deiner Situation nichts geändert hat.