Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Wie lange dauert die bearbeitung des antrags?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.10.2007, 11:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 7
Standard Wie lange dauert die bearbeitung des antrags?

Hallo ihr lieben,
habe in der vergangenen Woche am dienstag meinen antrag abgegeben und bislang noch nichts gehört. Ist das normal..wan bekommt man in etwa bescheid? meine unterlagen waren komplett und ich muss nichts nachreichen, was die bearbeitung verzögern könnte. danke für eure hilfe
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.10.2007, 12:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

Zitat:
Zitat von neu26 Beitrag anzeigen
Hallo ihr lieben,
habe in der vergangenen Woche am dienstag meinen antrag abgegeben und bislang noch nichts gehört. Ist das normal..wan bekommt man in etwa bescheid? meine unterlagen waren komplett und ich muss nichts nachreichen, was die bearbeitung verzögern könnte. danke für eure hilfe
Also wenn die ganz fix sind, dauerts vll. noch eine Woche, ansonsten würde ich ende des Monats mit einem Schreiben rechnen. Das sind so meine Erfahrungen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.10.2007, 12:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 117
Standard

Zumindest etwas Geld müssen sie dir aber sofort geben, wenn du keines hast - auch wenn die endgültige Bearbeitung deines Antrags dauert.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.11.2007, 18:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Jennifer Beitrag anzeigen
Zumindest etwas Geld müssen sie dir aber sofort geben, wenn du keines hast - auch wenn die endgültige Bearbeitung deines Antrags dauert.
Das stimmt nicht, dass Ihr Geld ausgezahlt werden muss. Es kann Ihr eine Barauszahlung unter bestimmten Vorraussetzung gemacht werden.
Allerdings sollte man immer daran denken, dass ja ersteinmal geprüft werden muss ob die Person einen Anspruch auf ALGII hat. D.h wenn man feststellt, sie hat keinen Anspruch muss das Geld wieder zurück gezahlt werden oder wenn Sie ALGII Leistungen erhält, dass die Barauszahlung einbehalten wird.
Wie gesagt eine Barauszahlung ist eine Kannreglung und keine Mussreglung.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.11.2007, 19:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

das ist nicht ganz richtig.
Es besteht ein Anspruch auf eine Vorschußleistung sofern bei Sichtung der kompletten Antragsunterlagen eine Mittellosigkeit festgestellt werden kann.
Die SB machen das natürlich nicht gerne, aber auf dein Recht pochen sofern du über keine weiteren Einkünfte verfügst und dein Kühlschrank leer ist.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.11.2007, 21:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Die übliche Bearbeitungszeit ist noch nicht überschritten.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wie lang dauert es bis wohnung genehmigt ist? Melhase Wohnung und Miete 1 05.10.2007 13:04
weigerung von bearbeitung des wohnungsantrages u25 nickibaby Wohnung und Miete 4 18.07.2007 10:02
Praktikum - wie lange ??? Hansa Anspruch und Leistungen 2 11.07.2007 14:04
wielange dauert antrag?? k.p. Anspruch und Leistungen 2 05.07.2007 22:47
Wie lange Hartz IV? franzvonassisi weitere Themen 0 23.10.2006 21:51