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#1
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hallo,
ich habe eine wichtige Frage, was Studenten angeht. Also meine Tochter (20 jahre) wird ab dem 01.10. in Bremen mit dem Jura-Studium anfangen. Wir wohnen in Hamburg. Von Hamburg muss sie nach Bremen. Meine Tochter bekommt auch Hartz IV (ca. 370,-) Nun ist unser Problem, eine Wohnung in Bremen selbst zu bezahlen. Wenn meine Tochter Bafög beantragt, wird sie kein ALG mehr bekommen und muss die WOhnung selbst bezahlen von den 414 € Bafög. (414,- nach der Online Bafög-Berechnung) Das reicht einfach nicht und muss ja jedes Semester 500,- Studiengebühren bezahlen. Wir sind am zweifeln und sie will sie schon wegen Geld das Studium gar nicht beginnen und stattdessen hier und da (400 €-job) arbeiten... 1. Kann man bafög bekommen und einen Zuschuss vom Amt (Hartz IV), sodass man eine 1,5 Zi-Wohnung bezahlen kann????? 2. Würde meine Tochter eine einmalige Hilfe bekommen, wegen der Erstaussattung, für 1 Schrank, 1 Bett, Haushaltssachen etc.. ?????? Würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank im voraus LG vivi |
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#2
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nein, aber es gibt wohngeldzuschuss beim bafög und von den studiengebühren kann man befreiungsantrag stellen wegen besonderer härte
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#3
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Wobei zu prüfen ist, ob sie Umzugskosten und Erstausstattung erhalten kann, da sie noch im ALG II Bezug steht und für die Studiumaufnahme dieser Umzug notwendig ist.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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