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Anrechnungen Wohngeld, Kindergeld, BAB

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  #1  
Alt 05.05.2011, 06:38
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Beiträge: 11
Standard Anrechnungen Wohngeld, Kindergeld, BAB

Hallo liebes Forum,

Und zwar bin ich am Durchrechnen,was mir an Geld alles zustehet.Ich beginne im August eine Ausbildung und möchte mir dafüreineWohnung mieten.Meine gtrennt lebenden eltern sind beide berufstätig. Der Arbeitsort liegt eine Austostunde vomElternhaus entfernt. ich würde im ersten Lehrjahr 800€ brutto verdienen. Damit würde mir laut Internet kindergeld in Höhe von 184€ zustehen. Wenn ich jetzt BAB beantragen würde, wird da das Kindergled mit angerechnet? Und wie sieht es mit dem Wohngeld aus? Steht mir da was zu? Oder sonst noch irgendwas, was mir noch nicht bekannt ist?

Vielen Dank fürdie Antworten.
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  #2  
Alt 05.05.2011, 09:00
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Standard

Beim BAB würde das Einkommen deiner Eltern mitgerechnet.Sollten sie also gut verdienen müßten sie dich gegebenenfalls unterstützen.Es gibt BAB Rechner da könntest du dir schon mal ansehen ob du etwas bekommen würdest.Solltest du BAB bekommen gibt es nicht noch extra Wohngeld.
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  #3  
Alt 08.05.2011, 18:27
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von dadschke Beitrag anzeigen
...
Wenn ich jetzt BAB beantragen würde, wird da das Kindergled mit angerechnet? Und wie sieht es mit dem Wohngeld aus? Steht mir da was zu? Oder sonst noch irgendwas, was mir noch nicht bekannt ist?

Vielen Dank fürdie Antworten.
1. bei BAB spielt das Kindergeld normalerweise keine Rolle
2. Wenn Du Anspruch auf BAB hast, ist Wohngeld ausgeschlossen
3. bei Kindergeld wird jedoch neben der Ausbildungsvergütung auch die BAB mit berücksichtigt.
4. Anstelle von Wohngeld kannst Du jedoch einen Mietzuschuss beantragen (siehe meine Signatur)

dms
__________________
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen (jeder Tag zählt!)
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  #4  
Alt 23.05.2011, 18:42
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danke erstmal für die Infos. Jetzt habe ich den Ausbildungvertrag unterschrieben. Dabei wurde mir eröffnet, was der Betrieb alles an Sonderzahlungen zahlt. Dazu zählen ein Mobilitätszuschlag von ca. 50€ (für Busfahrkarte) und Lehrmittelzuschlag von ca. 25€. Nun ist bei mir die Frage aufgekommen, ob denn diese Finanzhilfen bei dem Anspruch auf Kindergeld mit einfliesen? Mit dem reinen gehalt (mit 920€ Abzug und Sozialabgaben Abzug) komme ich unter diesen Betrag und mir stände Kindergeld noch zu. Wie werden jetzt aber diese Sodnerzahlungen gewertet? Ich hoffe, dass nicht die 70€ mir die 184€ verderben.

Danke für Antworten.
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  #5  
Alt 24.05.2011, 08:52
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Wenn das alles mit in deine Lohnberechnung reinfällt dann wird es sicher mitgerechnet denn es erhöht ja dein monatliches Einkommen.
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  #6  
Alt 24.05.2011, 15:46
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was heißt Lohnberechnung? Also ich habe den vertrag unterschrieben: da stehen als Vergütung 797,00€ brutto. Zusätzlich bekomme ich noch diese Zahlungen (freiwillig vom Betrieb). Das sind halt nochmal ca. 70-80€. Wird das da mit angerechnet?
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  #7  
Alt 24.05.2011, 15:56
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Es wird ja sicher als Zusatzleistungen auf deinem Lohnschein draufstehen oder bekommst du das Geld in bar.
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  #8  
Alt 24.05.2011, 16:07
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nee denkmal ganz normal,d ass das mit auf dem Lonzettel steht. Aber es is halt ja extra für was Bestimmtes gedacht,also für Lehrmittel und für die Fahrkarten. Is ja doof, wenn mir wegen Zusatzleistungen in Höhe von 70€ 180€ verwehrt blieben.
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  #9  
Alt 24.05.2011, 17:35
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Also wenn ich das jetzt mal zusammenrechne bei dir liegst du selbst mit den Zuschüssen noch innerhalb der Einkommensgrenze denn es werden von deinem Betrag den du hast ja auch noch Freibeträge abgezogen.
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  #10  
Alt 24.06.2011, 16:25
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Beiträge: 6
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Gibt es irgendwo eine Liste in der man die Einkommensgrenzen einsehen kann?
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