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#11
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770€. Aber ich muss doch auch 140€ für die Krankenversicherung im Monat zahlen wenn ich kein ALG II mehr bekomme oder?
Ich würde dann doch 861€ (465+184+212) bekommen, wäre aber wenn ich die Krankenkasse abziehe bei 721. Oder ist das falsch? |
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#12
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Zitat:
Nunmehr ist es bei Dir jedoch so, dass Du in einer eigenen Wohnung wohnst. Somit, wie Turtle das bereits sagte/ andeutete, hast Du keinen Anspruch mehr auf ALG II. Dein neuer Bedarf richtet sich voraussichtlich nach § 66 Abs.3 SGB III. Der Grundbedarf beträgt 391 Euro. Für die Miete gibt es maximal weitere 74 Euro . Dazu kämen evtl. die noch notwendigen Fahrkosten. Das ergibt dann deine BAB. Hinsichtlich der Miete, hat Dir Turtle, als auch die ARGE ja bereits mitgeteilt, dass Du dort noch einen Antrag auf Zuschuss zu den Unterkunftskosten stellen kannst. dms Nachtrag: bist Du nicht mehr familienversichert? |
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#13
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Nein, bin seit anfang des Jahres nicht mehr familienversichert.
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#14
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Wenn Du das von einer gesetzl. KV bestätigt bekommst, es kann bis 25 Jahre in bestimmten Fällen die Familienversicherung wirken,
dann kannst Du bei BAB einen zuschuss beantragen. Zitat:
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#15
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Na, demnach ist needu momentan 23. Mit der BvB müsste dann die Familienversicherung wieder aufleben...
Wie kommst du auf 212 Euro Mietzuschuss, needu? Turtle |
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