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Freiberufler Einkommen anrechnen

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  #1  
Alt 09.01.2012, 12:51
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Beiträge: 1
Standard Freiberufler Einkommen anrechnen

Hallo,

ich beziehe aktuell ALG2 und habe mich aber als Freiberufler gerade Selbstständig gemacht. Jetzt habe ich diesen Monat ca. 350€ Einkommen, allerdings auch einen Multifunktionsdrucker für ca. 120€ gekauft. Ich habe daher einige grundlegende Fragen:

1. Wie melde ich mein Einkommen dem Arbeitsamt? - Am ende der Bewilligungszeit oder monatlich und wo und wie mache ich das?

2. Ist es möglich, dass ich diesen Monat zum Beispiel 350€ Gewinn melde und ich im nächsten Monat dann 250€ (abzüglich des 100€ Freibetrags] weniger ALG2 bekomme? Oder muss ich aufpassen, die Einnahmen anzusparen, damit ich am Ende des Bewilligungszeitraums alles wieder zurückzahlen kann?

3. Zählt der Drucker als Betriebsausgabe? Ich drucke damit Rechnungen und für Kunden Offline Präsentationen und Beispiele. Wenn er als Betriebsausgabe zählt, bedeutet das, dass ich die Kosten des Druckers nicht zurück zahlen muss?

Vielen Dank für eure Hilfe. Mein Kopf schwirrt schon etwas mit diesen ganzen Abzügen und Sonderregelungen. Falls wichtig: Ich bin u25, Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung und beziehe im 3. von 6 Monaten ALG2
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  #2  
Alt 26.01.2012, 00:42
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Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 6
Standard

1. Am Ende des Bewilligungszeitraumes ist eine "Anlage EKS" auszufüllen. In der sind Angaben über Ein- und Ausgaben aus selbständiger Tätigkeit zu machen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist eine vorläufige "Anlage EKS" auszufüllen. In der soll das zu erwartende Einkommen eingeschätzt werden. Dementsprechend werden dann die Leistungen berechnet.
TIP: Schätze das Einkommen nicht zu hoch ein, denn dann bekommst du entsprechend weniger Leistungen und bekommst Probleme mit der Liqudität. Wenn du es aber zu gering einschätzt, dann musst du im Kopf behalten, dass du Leistungen zurückzahlen musst und das Geld auf deinem Konto ansammeln.

2. Es werden immer 6 Monate (identisch mit dem Bewilligungszeitraum) zusammengefasst. Dabei gilt das Zufluss-Prinzip. D. h. die Einnahmen und Ausgaben werden zu dem Zeitpunkt angerechnet, zu dem sie zu- oder abgeflossen sind.
TIP: Du solltest immer genau wissen, wie hoch dein Gewinn gerade ist. Denn du kannst mit dem Verzögern oder Hinausschieben von Einnahmen oder Ausgaben deinen Gesamtgewinn pro Bewillungszeitraum steuern. Und damit die Hinzuverdienstgrenze von EUR 100,00 pro Monat optimal ausnutzen.

3. Größere Anschaffungen sind mit dem Jobcenter abzusprechen. Ob ein Drucker für EUR 120,00 als größere Anschaffung gilt, weiss ich nicht. Eine Betriebsausgabe stellt die Anschaffung des Druckers auf jeden Fall dar. Sofern das Jobcenter diese Anschaffung nachträglich billigt, mindern diese ausgegebenen 120,00 deinen Gewinn.
TIP: Denke immer daran, dass ein Gewinn höher als EUR 100,00 pro Monat deine Leistungen mindern wird. Also: keine Scheu, das verdiente Geld gleich wieder in den Betrieb zu investieren.

Jetzt noch etwas: Hast du dem Jobcenter denn mitgeteilt, dass du selbständig tätig bist? Falls nein, dann solltest du das tun...!
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  #3  
Alt 06.02.2012, 18:31
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Registriert seit: 28.05.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 91
Standard Anschaffungskosten.

Man sollte schon nach bestem Wissen und Gewissen die Prognose (EKS) ausfüllen.

Ein Drucker für 120 EUR sind Betriebsausgaben. Der Bereich GWG (Geringwertige Wirtschadftsgüter) geht bis 410 EUR. Zumindest steuerrechtlich kann das sofort abgeschrieben werden.

Was teurer wäre, würde über eine Abschreibung über mehrere Jahre (s. Afa- Tabellen) zum Aufwand.

Zu beachten ist aber immer, dass eine Ausgabe wirtschaftlich sinnvoll ist. Das kann vom FA und auch vom JC gecheckt werden.
__________________
Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26
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