Schüler BAFÖG bei ALG II Bezug der Eltern

  • Hallo....
    Ich bilde mit meinem Mann und meiner 16 jährigen Tochter eine BG. Zusätzlich zu meinem Einkommen und Kindergeld bekommen wir ALG II. Im August wird meine Tochter eine schulische Ausbildung anfangen und kann oder muss dann Schüler BAFÖG beantragen. Nun zu meiner Frage: Wie wird sich das auf unseren ALG II Anspruch auswirken?? Muss sie wirklich alles abgeben? Denn es werden ja auch Kosten auf uns zu kommen (Schulbücher, Fahrkosten ect.) Und meine Tochter möchte ja auch mal etwas Geld in der Tasche haben, denn sie hat schon lange genug auf fast alles verzichten müßen....



    Hoffe das mir jemand weiter helfen kann...Danke.

  • Hallo,


    deine Tochter wird aus der BG herausfallen. Dies ist aber nicht immer von Vorteil, da es finanziell dann noch schlechter aussehen kann als jetzt. Deine Tochter wird sofern sie weiterhin im elterlichen Haushalt lebt nur einen geringen Bafögsatz bekommen (wieviel das ist kannst du mit einem Bafögrechner ausrechnen).



    Deine Tochter bekommt Bafög und Kindergeld (sofort einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen, da man dir sonst das Kindergeld als Einkommen anrechnet und nicht der Tochter, das würde euch dann fehlen), sie kann Wohngeld beantragen und einen kleinen Nebenjob machen. Somit würde sie komplett aus der BG fallen und ihr Einkommen darf überhaupt nicht auf eure Leistungen angerechnet werden. Im Gegenzug wird sie ihren Anteil der Miete an euch abtreten müssen.

  • Normalerweise wird das Bafög deiner Tochter mit angerechnet.Sie würde ja dieses Schülerbafög bekommen in Höhe von 212 Euro.Wenn sie in der BG verbleibt kannst du bei der ARGE die Fahrtkosten und auch Arbeitsmittel beantragen.Bei meiner Tochter war das so und sie hat auch alles bekommen.

  • Danke für eure Antworten. Aber das scheint mir ja ein bischen unrealistisch....212,- € Bafög dazu laut Wohngeldrechner 41,- € Wohngeld, plus 164,- € Kindergeld. Alles zusammen 417,- €, wovon sie mir 181,68 Mietanteil zahlen muss. Es bleiben 235,32.Dazu muss ich ihr ja auch noch was für die Lebenshaltung abziehen..dann hat sie ja weniger als wenn sie in der BG bleibt...!!


    Am besten ichversuche sie in der BG zu halten, oder??

  • Hallo,


    das ist natürlich ein Argument, wenn deine Tochter keinen Nebenjob neben der Schule machen kann, da diese zeitintensiv ist. Sollte sie doch nebenher arbeiten . z. Bsp in den Ferien, sollte man nochmal ausrechnen womit sie in diesem Moment finanziell besser fährt...


    Viel Glück

  • Deine Tochter bleibt in der BG, aber vom Bafög gibt es einen 20%igen Freibetrag. Da ihr H4 bekommt, kann deine Tochter kein Wohngeld beantragen!!!


    Übrigens zum Freibetrag hat am 17.3.09 das BSG ein Urteil gesprochen (rechtskräftig), dass der Freibetrag auf 40 % zu erhöhen ist. Ich werde dieses Urteil meiner Arge unter die Nase halten, weil es mich gleich 2fach betrifft.

  • Deine Tochter bleibt in der BG, aber vom Bafög gibt es einen 20%igen Freibetrag. Da ihr H4 bekommt, kann deine Tochter kein Wohngeld beantragen!!!


    Übrigens zum Freibetrag hat am 17.3.09 das BSG ein Urteil gesprochen (rechtskräftig), dass der Freibetrag auf 40 % zu erhöhen ist. Ich werde dieses Urteil meiner Arge unter die Nase halten, weil es mich gleich 2fach betrifft.


    Von wegen...es gibt keinen Freibetrag bei Schüler Bafög..ist kein Erwerbseinkommen...das ich nicht lache...fakt ist...meine Tochter bekommt 212 € Bafög und das wird komplett angerechnet..im Gegenteil..ich zahl noch drauf..weil das Strassenbahnticket muss ich selber zahlen..da kommen die nit für auf...mein Kind macht also eine Ausbildung und bekommt nix.....


    jetzt hat sie trotz all meiner Warnung doch nen 400 € job fürs Wochenende angenommen...und das krieg ich jetzt auch abgehalten..aus der BG raus geht nit....weil sie noch keine 18 ist...und selbst dann....ausziehen darf sie auch nit...das is Erpressung......