schwanger als Schülerin - welche Hilfen?

  • Mein Neffe (20) und seine Freundin (19) stehen kurz vorm Abitur und auch vor der ersten Elternschaft im Juli. Beide wohnen noch in beengteren Wohnverhältnissen bei den Eltern. Im April wird geheiratet. Mein Neffe möchte zum Wintersemester ein Studium in der Nähe beginnen. Seine dann Ehefrau möchte erst ein Jahr sich dem Baby widmen und dann studieren.


    Ich möchten den beiden gerne bei der Familiengründung etwas beratend zur Seite stehen, habe jetzt schon eine ganze Weile hier gelesen und gegoogelt. Vielleicht könnt ihr mir einige Fragen beantworten:


    1. Beide haben bereits einzeln beim Sozialamt vorgesprochen. Dort wurde ihnen gesagt, sie hätten keinen Anspruch auf Hilfe bzw. Wohnung, da sie noch bei den Eltern leben. Ich habe das jetzt im Internet anderes gelesen. Wer hat Recht? Und kann es sein, dass das Sozialamt grundsätzlich erst einmal abweisend ist?


    2. Welche Hilfen sollen die beiden beantragen und wie sollen sie vorgehen? Ist es sinnvoll, sich zunächst an Stellen wie z.B. Caritas zu wenden, die einen beim Gang zum Sozialamt unterstützen? Habt Ihr Tipps?


    3. Meine Nichte ist (noch) Ausländerin. Nicht EU-Land und seit ca. 8 Jahren in Deutschland. Ihre Eltern sind damals mit einer Green-Card nach Deutschland gekommen. Ihre Mutter möchte sie bei der Betreuung unterstützen. Die Einkommen der Eltern meines Neffen sind nicht gering. Wie wird sich ein eventueller Bafög-Bezug auswirken. Haben beide Anspruch?


    Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe, vielleicht habt ihr auch noch gute Internet-Tipps zum Nachlesen.

  • Da beide noch unter 25 sind sind die Eltern zwar zunächst unterhaltspflichtig allerdings wenn sie heiraten und zudem ein Kind unterwegs ist kann ihnen nicht zugemutet werden weiterhin bei einem der Eltern zu wohnen.Sie können also durchaus eine eigene Wohnung beziehen.Sie müßten sich mal bei der ARGE beraten lassen im Bezug auf angemessene Wohnung und ob ein Anspruch bestehen würde auf Erstaustattung der Wohnung.Bei der Caritas oder Diakonie können sie einen Antrag stellen auf Erstaustattung für das Kind.Im Bezug auf das Bafög da gibt es hier Rechner die du benutzen kannst um den Bafög Anspruch auszurechnen.ALG2 würde der Neffe nicht bekommen wenn er Bafög bekommt und studiert weil er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.Die Frau bekäme ja das Elterngeld und Kindergeld.Das Elterngeld wird bis zu einem Betrag von 300 Euro nicht als Einkommen gezählt aber alles andere so das sie dann sehen muß ob noch ein Anspruch auf Sozialleistungen gegeben wäre wenn feststeht wie hoch das Bafög sein wird.

  • Danke für die schnelle Antwort. Besteht ein Anspruch auf eine eigene Wohnung auch schon als schwangere Schülerin? War es richtig, dass das Sozialamt die beiden so einfach abgewiesen hat bzw. ist das die Regel? Werden die Eltern der beiden bei Inanspruchnahme von Leistungen herausgezogen? Ich habe so keine Erfahrung mit dem Sozialamt oder ARGE, aber es ärgert mich schon, dass eine junge schwangere Schülerin, so einfach abgewiesen wird und noch nicht mal an anderen Stellen verwiesen wird. Ich habe gedacht, dass heutzutage den Mädchen doch von amtlicher Seite Unterstützung gegeben wird.

  • ja es gibt jede menge hilfe
    am besten du wendest dich an die paritätischen beratungsstellen wie profamilia, dort gibt es schon vor der geburt mittel und wege, insbesondere beratung auch für hartz IV


    der anspruch auf eigenen wohnraum besteht erst dann, wenn ihr eine eigene bedarfsgemeinschaft bildet, das ist in der regel erst nach der geburt der fall, bis dahin bleiben deine eltern für dich zuständig, da sie für dich unterhaltspflichtig sind,
    nach der geburt gibt es dann kindergeld und elterngeld...

  • Ihr seid wirklich Klasse. Danke für die Antworten. Ich werde heute mich bei der Caritas informieren. Eine Frage habe ich noch: vor Jahren (noch vor HartzIV) hat sich eine Bekannte mit 7Jährigem Sohn, alleinstehend und schwanger in Notlage gefunden und ein halbes Jahr Sozialhilfe bezogen. Dieser Betrag wurde etwas später von deren Eltern eingefordert. Wird heute auch noch so verfahren?

  • Hallo,


    die Beiden können auch jetzt schon (ab dem 5.Monat) eine eigene Wohnung für sich beanspruchen. Es handelt sich um eine Familienzusammenführung im engeren Sinne und dem Paar kann nicht zugemutet werden, durch den Verbleib im Elternhaus an der gemeinsame Sorgepflicht für das Kind gehindert zu werden, bzw. ein normales Familienleben erst verzögert beginnen zu können.


    Ebenfalls besteht Anspruch auf eine Erstausstattung. Den Antrag möglichst zeitnah stellen.
    Die Eltern des Elternteils der die Hauptversorgung (also in diesem Fall die Kindsmutter) sind für diese Zeit NICHT unterhaltspflichtig für die Tochter. Die Mutter hat durch die Schwangerschaft also auch schon jetzt einen eigenen Anspruch, sofern sie keine bafögleistungen etc. erhält, aber spätestens mit Beginn des Mutterschutzes. Die Mutter und der Vater bilden automatisch eine BG sobald sie zusammen wohnen, egal ob verheiratet oder nicht! Im Falle des gemeinsamen Kindes ist eine HG ausgeschlossen!


    Die Eltern der Mutter werden erst wieder Unterhaltspflichtig wenn die Tochter eine Ausbildung aufnimmt. Ebenso sind die Eltern des Kindsvater zu Unterhaltszahlungen an den Sohn verpflichtet, aber nicht an das Enkelkind.


    Ich würde ebenfalls wie Uiffi den beiden raten, eine Beratungsstelle aufzusuchen und sich Hilfe zu holen. Es ist für junge Menschen auch mit familiären Rückhalt schwer einer so großen Verantwortung Gerecht zu werden, auch wenn die Familie das oft nicht wahr haben will.


    Nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen junge Eltern, doch hat eine junge Elternschaft schon so manches Leben zerstört weil niemand einsehen wollte, dass die jungen Eltern mit dieser Situation noch nicht zurecht kommen können, so reif sie auch erscheinen mögen..


    Alles Gute



    PS. auf jeden Fall einen Antrag bei der Mutter Kind Sttiftung stellen.


    http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=26446.html