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#1
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Hallo zusammen,
ich hab folgende Frage: Mein großer Sohn will nach dem Schuljahr zum Vater ziehen, der kleine bleibt bei mir. Wie ist hier nun die Lage bzgl. Kinderunterhalt? Muß mein Ex Mann nun für den kleinen noch zahlen oder habt sich der Unterhalt auf und keiner muß den anderen was zahlen? Mir macht das ganze gerade ziemlich Angst, denn wenn es so ist, dann hab ich ein großes Problem. Ich gehe 30 Stunden die Woche Arbeiten und verdiene dadruch bestimmt wesentlich weniger als mein Ex Mann, der im öffentlichen Dienst Arbeitet wenn ich jetzt für den kleinen keinen Unterhalt mehr bekomme, wird da ganz schön Eng um nicht zu sagen unmöglich. Vielen Dank im Voraus für Euere Antworten Gruß Maui |
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#2
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Hallo!
Nun, du müsstest dann theoretisch deinem Mann Unterhalt für den großen Sohn zahlen. Aber als Arbeitnehmerin hast du einen Eigenbehalt von 900 Netto, zudem bist du ja für den kleinen unterhaltspflichtig. Also werden da sicher keine Forderungen von Seitens deines Mannes realisierbar. Und dein Mann muss weiterhin für den Kleinen Unterhalt an dich zahlen, hat auch ein Eigenbehalt vom 900 Euro und ist nun dem Großen finanziell verpflichtet. Sollte dein Mann also gut verdienen, so muss er weiterhin den vollen Satz für den Kleinen an dich bezahlen und du bräuchtest wahrscheinlich kein Unterhalt für den Großen zahlen. Allerdings steht deinem Ex-Mann nun das volle Kindergeld für den >Großen zu.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort, das hört sich schon mal viel besser an! Wie muß ich das jetzt angehen, da sich das Jugendamt die Sache sehr leicht macht, die sagen das hebt sich auf und somit ist gut. Brauch ich dafür jetzt einen Rechtsanwalt oder wie muß ich vorgehen? Gruß Maui |
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#4
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Hallo!
Entscheidend für den Unterhalt ist zunächst die Düsseldorfer Tabelle, eure Einkommen(Eigenbehalt) und derzeit bestehende Unterhaltsverpflichtungen an weitere Personen. Da die Sache bei euch etwas kompliziert ist und das Jugendamt dir nicht helfen will/kann, würde ich versuchen, mit deinem Ex-Mann eine gütliche für alle zumutbare Einigung zu erzielen. Es geht ja in erster Linie um das Wohl der Kinder. Falls es nicht zu einer Einigung kommt, musst du wohl die Hilfe eines Rechtsanwaltes nehmen und den Sachverhalt gegebenenfalls von einem Familiengericht entscheiden lassen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#5
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OK, eine Frage hätte ich noch...
Ich bin zum 2ten mal Verheiratet, spiel das Einkommen meines 2ten Mannes hier eine Rolle? Nochmals vielen Dank für die sehr schnellen Antworten. Gruß Maui |
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#6
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Hallo!
Du meinst also deinen jetzigen Ehemann? Der ist weder für das Kind das bei euch bleibt, noch für den Buben, der zum Vater zieht verantwortlich. Lediglich, wenn es dir mal schlecht geht, wird er zur finanziellen Verantwortung gezogen. Es sei denn, er hat eines der Kinder, oder gar beide adoptiert.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#7
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Super, vielen Dank
Gruß Maui |
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#8
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Hallo,
jetzt hab ich noch eine Frage: Eine gute Freundin hat mir heute erzählt, daß es eine Regelung gibt, die besagt, daß wenn das Kind nicht die vollen 365 Tage beim Vater war, muß er den Unterhalt sogar für den rest des laufenden jahres noch fertig bezahlen. Das würde heißen, wenn mein großer Sohn ab nächste Woche Freitag beim Vater ist, müßte er noch bis Ende diesen Jahres den Unterhalt weiter bezahlen. Wäre schön wenn jemand zu dieser Regelung was sagen kann. Vielen Dank im Voraus Maui |
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#9
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Hallo!
Also wenn der Bube ab 01.08.2009 beim Vater wohnt, braucht er keine weiteren Unterhaltsleistungen an dich zahlen. Wofür auch. Theoretisch müsstest du ja Unterhalt zahlen, bist aber auf Grund deiner schlechten Einkommensverhältnisse dazu nicht in der Lage. Dem Vater steht ab August das Kindergeld für den Jungen zu.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#10
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Habe 4 Kinder die beiden mittleren sind von meinem ExMann.Sind grade in ein grösseres Haus umgezogen mein Lebensgefährte die Kids und ich.Nun will mein 10jähriger auch zu Papa ziehen weil er hier unglücklich ist ausserdem haben wir aufgrund seiner Krankheit ADS ein ziemlich kaputtes gespanntes Famillien Leben.Objektiv wäre es für alle das beste denn mein Exmann und seine neue Frau hätten dann nur ihn und könnten viel besser auf ihn eingehen weil sie auch mehr Zeit haben.Ausserdem ist zwischen Justin und seinem fast 6jährigen Bruder ständig Krieg kein Tag ohne Streit und sich schlagen etc.was aber an Justins unkontrolierbaren Wutausbrüchen liegt.
Unsere Problem wären auch die Finanzen denn das Haus kostet ne Menge.Und wenn der KU plus KG wegfallen würde könnten wir auch wieder umziehn.Habe noch nen 2jährigen zu betreuen und könnte auch nicht arbeiten gehen im Moment. Dazu kommt das mein 17jähriger am 01.08 seine Ausbildung beginnt und dann auch kein UH mehr vom Kindesvater kommt da er selbst genug verdient. Wenn wir diese beiden Posten zusammen rechnen sind das mal locker 800€ die wegfallen würden und ich wäre Justin gegenüber unterhaltspflichtig. Wüsste nicht wie wir da finanzell über die Runden kommen sollen. Mein Lebensgefährte muss für seine beiden Kids auch eigentlich KU zahlen liegt aber unter dem Selbstbehalt im Moment. Wenn wir uns und Justin das nach Papa ziehen ermöglichen bricht es uns finanzell das Genick. Bin ziemlich am Ende da ne totale Sackgasse. |
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