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Bekommt mein Kind Unterhalt vom Vater der Hartz4 bezieht?

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  #1  
Alt 14.09.2009, 17:21
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Unglücklich Bekommt mein Kind Unterhalt vom Vater der Hartz4 bezieht?

Mein Ex-Partner (wir waren nicht verheiratet) müsste eigentlich Unterhalt für seine jetzt 10 jährige Tochter zahlen-tut er aber nicht.
Ich habe bis letztes Jahr den Unterhaltsvorschuß beansprucht,nach meiner Heirat mit neuem Partner fiel dieser weg (was ich nicht in Ordnung finde,denn mein Mann hat meine Tochter nicht adoptiert).

Habe ich überhaupt eine Möglichkeit für meine Tochter Unterhalt von ihm einzufordern? Er sieht sie nur alle halbe Jahre mal (er wohnt ja auch eine ganze Stunde von ihr entfernt..). Das Sorgerecht will er auch nicht abgeben.
Wäre schön wenn ich hier eine Antwort bekommen könnte.
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  #2  
Alt 14.09.2009, 17:57
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Also: Unterhaltsvorschuss erhält man sechs Jahre lang und maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes; Das ist das Erste. Dass der Unterhaltsvorschuss nun entfällt, kann definitiv und absolut nichts damit zu tun haben damit, dass du einen anderen Partner / neuen Mann (sozusagen) hast. Vermutlich sind die sechs Jahre um, in denen man diesen Unterhaltsvorschuss erhält. Natürlich kannst du Unterhalt "einfordern", wie du sagst; reiche einfach eine Klage beim zuständigen Familiengericht ein und kläre in diesem Zusammenhang auch gleich das Sorgerecht; denn jemand, der sein Kind nur sehr selten sieht - sehen will, kann den Anspruch auf das Sorgerecht ohnehin nicht aufrechterhalten.
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  #3  
Alt 14.09.2009, 18:02
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Hallo !


Dein Exmann ist Empfänger von Hartz IV. Das bedeutet er bekommt Leistungen die seine Existenz gewährleisten. Wovon soll er Unterhalt bezahlen ? Das Thema wurde schon so oft diskutiert und das Ergebnis ist immer das selbe.

Dein Expartner ist nicht verpflichtet dir einen Anteil seines Hartz IV-Einkommens als Unterhalt zu überlassen.
Währe er dazu verpflichtet würdest du doppelt vom STAAT kassieren. (ein mal über deine Ansprüche an Hartz IV und über seine Ansprüche).

Dein Anspruch auf Unterhalt entfacht erst dann wieder, wenn er Arbeit oder andere Einkommensquellen hat. Selbst da musst du dich hinten anstellen, da der Unterhatsvorschuß erst zurück gezahlt werden muss.

Wenn du ältere Ansprüche hast, die aus einer Zeit der Liquidität deines Expartners stammen, dann ziehe vor Gericht und lass einen Gerichtsvollzieher diese eintreiben.

Solange das nicht der Fall ist, kümmere dich um dein Kind und versuch das beste aus der Situation zu machen. Die finanzielle Unmöglichkeit deines Expartners, ist kein Grund ihm schlechte Vatereigenschaften vorzuwerfen und erst kein Grund vor dem Familiengericht.

Viele Grüße
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  #4  
Alt 14.09.2009, 18:14
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@uniamni
Du schreibst (Zitat - Kopie deiner Eingabe): "Währe er dazu verpflichtet würdest du doppelt vom STAAT kassieren. (ein mal über deine Ansprüche an Hartz IV und über seine Ansprüche)."

Das ist doch kompletter Blödsinn. Wenn sie vom Kindesvater Unterhalt erhalten würde, würde dieser bei der H IV-Berechnung als Einkommen gewertet werden. Jedem, der vom Kindesvater Unterhalt erhält für sein Kind, wird das als Einkommen angerechnet und - sozusagen - "hinten" wieder abgezogen.
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  #5  
Alt 14.09.2009, 18:44
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Das Stimmt nicht so ganz !

Das würde zutreffen wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hätte. Da das Sorgerecht aber beiden gehört trifft das nicht zu. Der Expartner ist nicht verpflichtet der Frau Unterhalt zu zahlen sondern alleine dem Kind.

Der Fall würde zwar nie zutreffen, spielen wir ihn aber durch:

Der Staat müsste dann seine eigenen Leistungen 2 Mal als Einkommen bewerten. Ein mal beim Expartner und einmal bei der Mutter. Wenn der Vater die Leistungen deklariert (was er muss), dann ist der Unterhalt für die Mutter frei. Verstehst du worauf ich hinaus will. Ich habe das Beispiel nur zur verdeutlichung der Situation verwendet, gebe aber zu das es irreführend ist.

Das hat aber keinen Einfluss auf den vorliegenden Fall.
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  #6  
Alt 15.09.2009, 10:34
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Wie kommt ihr überhaupt darauf das die Frau ALG2 bekommt davon hat sie überhaupt nichts geschrieben sondern nur das ihr EX keinen Unterhalt zahlt.Es ist auch nicht die Rede davon das der EX Sozialleistungen bekommt.Er könnte ja auch z.B.wenig verdienen.Ich würde ihr raten alle gerichtlichen Möglichkeiten einzusetzen um ihn zum Unterhalt heranzuziehen.Ein besonders guter Vater scheint er auch nicht zu sein wenn er in der Nähe wohnt und sich trotzdem nicht um sein Kind kümmert.Ein regelmäßiger Umgang hat nichts mit Geld zu tun aber es gibt dem Kind das Gefühl das es ihm wichtig ist.
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  #7  
Alt 12.05.2011, 23:00
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
Also: Unterhaltsvorschuss erhält man sechs Jahre lang und maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes; Das ist das Erste. Dass der Unterhaltsvorschuss nun entfällt, kann definitiv und absolut nichts damit zu tun haben damit, dass du einen anderen Partner / neuen Mann (sozusagen) hast. Vermutlich sind die sechs Jahre um, in denen man diesen Unterhaltsvorschuss erhält. Natürlich kannst du Unterhalt "einfordern", wie du sagst; reiche einfach eine Klage beim zuständigen Familiengericht ein und kläre in diesem Zusammenhang auch gleich das Sorgerecht; denn jemand, der sein Kind nur sehr selten sieht - sehen will, kann den Anspruch auf das Sorgerecht ohnehin nicht aufrechterhalten.
also wie lange man unterhaltsvorschuss bekommt kann ja stimmen aber das das ende des unterhalts nichts mit der heirat zu tun hat stimmt definitiv nicht meine tochter ist 3 und ich hab gerade vor ein paar monaten geheiratet und durch die heirat ist der unterhaltsvorschuss weg obwohl auch bei mir mein mann meine tochter nicht adoptiert hat und ich das alleinige sorgerecht für meine tochter besitze oder ist bei mir die zeit auch einfach vorbei man sollte es schon wirklich genau wissen bevor man was schreibt was garnicht stimmt nur mal so als tipp
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  #8  
Alt 12.05.2011, 23:05
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Wie kommt ihr überhaupt darauf das die Frau ALG2 bekommt davon hat sie überhaupt nichts geschrieben sondern nur das ihr EX keinen Unterhalt zahlt.Es ist auch nicht die Rede davon das der EX Sozialleistungen bekommt.Er könnte ja auch z.B.wenig verdienen.Ich würde ihr raten alle gerichtlichen Möglichkeiten einzusetzen um ihn zum Unterhalt heranzuziehen.Ein besonders guter Vater scheint er auch nicht zu sein wenn er in der Nähe wohnt und sich trotzdem nicht um sein Kind kümmert.Ein regelmäßiger Umgang hat nichts mit Geld zu tun aber es gibt dem Kind das Gefühl das es ihm wichtig ist.
doch in der frage die als überschrift zählt bekommt mein kind unterhalt von nem vater der hartz 4 bezieht
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  #9  
Alt 12.05.2011, 23:06
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Meinst du, dass das nach nunmehr 1,5 Jahren wirklich noch wen interessiert?!

Turtle
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  #10  
Alt 12.05.2011, 23:10
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bei mir ist es fast das gleiche nur mit dem unteschied der leibliche vater meiner tochter kümmert sich ein schei.... um meine kleine und ich hab das alleinige sorgerecht aber mein ex bekommt auch hartz 4 (glaube ich) kann man den da nicht irgendwas machen das er wenigstens zahlen muss immerhin hat er das kind doch auch gemacht also kann er doch wohl auch für aufkommen oder nicht???? immerhin bekommt man ja nicht mal mehr unterhaltsvorschuss und ich finde es echt voll ungerecht das sich der vater damit dann echt so einfach schön aus allem zurück ziehen kann ist doch echt ne schweinerei
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