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Forderung ARGE Unterhalt, Sohn 24 Jahre, Ausbildung beendet

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  #1  
Alt 08.04.2009, 10:48
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Beiträge: 10
Standard Forderung ARGE Unterhalt, Sohn 24 Jahre, Ausbildung beendet

Guten Morgen zusammen,

ich bin neu hier und hoffe dass mir dennoch gut geholfen wird da die Frist so langsam abläuft:

Problem:

Meine Mum bezieht ALG II, ich beziehe nach meiner beendeten Ausbildung ALG I, wir beide sind also Arbeitssuchend.

Nun bekam meine Mum ein Schreiben, dass mein Vater weiterhin Unterhalt zahlen müsse und sollte dies nicht gehen aus finanziellen Gründen, müssen wir (bzw mein Vater) einen Nachweis erbringen.

Der Kontakt zu ihm ist durchaus gut und er zahlt dann regelrecht für das Arbeitsamt, da ein Großteil eh eingezogen wird. Zudem möchte wir seine finanziellen Verhältnisse aus gutem Grund nicht offenlegen...

Nun meine Frage: Habe ich einen Unterhaltsanspruch, obwohl ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe, mich um einen Job bemühe (sogar in Vorstellungsgesprächen war), Arbeitslos bin aufgrund der finanziellen Lage der Firma....?

Drei Rufnummern ergaben NICHTS.. Forderungen sind schnell gestellt, aber ich möchte wissen wo diese Forderungen stehen, da ich denke (und mir schon zig mal gesagt wurde), dass ich keinen Unterhalt bekommen muss.
Ich bin Gesund, kann arbeiten, bin volljährig (und habe die Ausbildung beendet, somit greift §1610 II BGB nicht mehr) und suche einen Job.

Über eine Antwort wäre ich dankbar, evtl sogar mit Rechtssprechung und/oder AKtenzeichen sollte es dazu einen Fall geben.

Vielen Dank im Voraus,

Ich
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  #2  
Alt 08.04.2009, 10:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 282
Standard

also ich frage mich was ALG I mit unterhaltspflicht zu tun hat
der arbeitsagentur kann das schnulli sein, denn sie gibt das arbeitslosengeld prozentual aus, der unterhaltsbedarf ist erst dann relevant wenn du ALGII bekommst (allerdings auch aufstockend)
was dich und dein vater betrifft, hat die arge nicht zu interessieren, da es keinen belang zur leistung aus SGBII für deine mutter hat
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  #3  
Alt 08.04.2009, 11:31
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von uiffi Beitrag anzeigen
also ich frage mich was ALG I mit unterhaltspflicht zu tun hat
Ich auch

Zitat:
der arbeitsagentur kann das schnulli sein, denn sie gibt das arbeitslosengeld prozentual aus, der unterhaltsbedarf ist erst dann relevant wenn du ALGII bekommst (allerdings auch aufstockend)
So sehe ich es auch. Zumal meine Mutter dieses Schreiben bekommen hat und dort um Nachweis gebeten wurde und nicht ich der Adressat war (was dann noh logisch nachzuvollziehen wäre, da ja ICH Unterhalt bekomme)

Zitat:
was dich und dein vater betrifft, hat die arge nicht zu interessieren, da es keinen belang zur leistung aus SGBII für deine mutter hat
Unterhalt wird also nicht auf das ALG II meiner Mum angerechnet? Rechtslage?
----------------------

Ich verstehe da einiges nicht, ich denke es wird nur schwierig dagegen anzukämpfen... David gegen Goliath.
Und ohne Beweis werde ich dort nicht weit kommen, zumal die sich ja alles erlauben können da man wahrscheinlich zu 80% damit durch kommt.

Geändert von Ichbins_" (08.04.2009 um 11:36 Uhr)
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