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#11
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Hi Mandy
Hab gerade ne Trennung mit Unterhalt hinter mir. Nach meinen Erfahrungen ist es grundsätzlich so, das sich der Kindesunterhalt nach dem breinigten Nettojahreseinkommen des vorangegangenen Jahres richtet. Der zu zahlende Unterhalt deines Bekannten wird also nach dem Einkommen des letzten Jahres festgestzt und hat dann auch für mindestens ein Jahr Gültigkeit. Das JA kann also nicht während dieser Jahresfrist aufgrund eines derzeitigen höheren Monatsgehalt den Unterhalt nach 6 Monaten neu festsetzen. Zumal dein Bekannter ja gar nicht mehr verdient als noch vor sechs Monaten. Vielleicht hilfts dir ja . LG Nero75 |
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#12
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Steht denn in dem neuen Bescheid betreffend die Erhöung ein Grund dafür, oder bekommt man nur einen Berechnungsbogen. Anhand eurer Unterlagen durch Zahlenabgleiche müßte sich doch irgendwie nachvollziehen lassen, an welcher Stelle sich etwas geändert haben soll. Falls dem nicht so ist, würde ich um Vorlage der Berechnungsgrundlage bitten. Vielleicht hat ja auch irgendein SB einen Fehler gemacht, irgendwelche Freibeträge nicht berücksichtigt oder dergleichen. Und bei der Gelegenheit würde ich auch gleich mal nachfragen - sinnvoll wäre, alles schriftlich zu tun -, worauf diese ständigen aus dem Rahmen fallenden Überprüfungen zurückzuführen sind.
Geändert von lirafe (08.03.2009 um 06:59 Uhr) |
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