Beiträge von Nesty1

    Hallo zusammen..
    Meine frage:
    Ich Arbeite, mein Mann Hartz4 , Sohn gerade Schule beendet ( also " Bedarfsgemeinschaft" ) und soll ab September zum JAW ( Jugendaufbauwerk)..
    Dort wird er aller vorraussicht ca. 270 € verdienen..
    Mein Problem:
    Wenn dieses voll als Einkommen gerechnet wird, fehlt es ja uns, den Eltern. :mad:
    Ich kann meinem Sohn ja nicht sein " Gehalt" weg nehmen, was er sich durch diese Arbeit verdient!!
    Wäre nicht so ganz Fair... :cool:
    Also, WIE wird das " Einkommen" angerechnet?? :confused:
    Habt ihr da ´nen Tipp ?? :rolleyes:


    Vielen Dank..
    Die Nesty1

    Hallo zusammen,
    ich habe da ein echtes Problem, vielleicht gibt mir ja mal jemand eine Antwort, mit der ich weiterkomme..?
    Also:
    Wir beziehen selbst Hartz4, laufende leistung, soweit alles gut, aber:
    Am Freitag vor einer Woche Brannte bei einer Familie im Wohnhaus ( wo ich Arbeite ) die gesammte Wohnung ab.
    Da keiner half, nahmen wir diese 4 Köpfige Familie bei uns zuhause auf.
    Da sie aber alles verloren haben und auch nichts mehr zu retten war an Klamotten, mussten sie sich alles neu kaufen, und somit war vom Geld nicht mehr viel über und sie waren Pleite.
    Seitdem versuchen WIR diese Familie über " Wasser" zu halten von unserem Hartz4 Geldern...
    Das Amt lässt die Familie im Stich, es kommt gar nichts.. auch nicht nach mehrmaliger nachfrage.
    Nun meine frage:
    Kann ich für diese Zeit des " mehrbedarfes" Geld vom Amt fordern, oder wie sehen meine Chancen aus??
    Denn nicht mal das Sozialamt springt ein in dieser Not!
    Wir sind 7 ( !!!) Leute in einer 68 qm Wohnung... Ein wenig wie im Hühnerstall...
    Eine Antwort wäre klasse!!
    Also...

    Hallo zusammen...
    Danke für die Antworten... :D
    So, ich will natürlich mit Mann und Sohn ( 14 ) umziehen.. :p
    Der Grund ist erstens:
    Ich bin der Anlage wo ich Wohne Hausmeisterin... ist ja auch toll, aber ich habe keinerlei Privatsphäre hier ( wen kümmern schon die Arbeitszeiten des Hausmeisters?? ) und bin ( da ich ja auch für Ruhe und Ordnung sorgen muss... ) immer wieder " anfechtungen" ausgesetzt.. Leider..
    Hinzu kommt, das die Neue Wohnung fast neben dem Haus meiner Schwiegermutter liegt und diese von uns wg.Krankheit mitgepflegt wird..
    Es wäre einfacher...
    3.) Es werden aufgrund Sanierungen die Anfallen in der Anlage demnächst wieder einmal höhere Mieten fällig... und und und....
    So wäre es für uns 3 besser die Neue Wohnung anzumieten...
    Oder ??
    Lieben Gruß,
    Nesty

    Hallo zusammen... :p
    Also, hier meine frage:
    Mann bekommt Hartz4 , ich Arbeite , Sohn 14 Jahre.
    Wohnung läuft schon immer auf meinen Namen.
    Nun möchte ich Umziehen, selbe Stadt, 2 Strassen weiter.
    Mein Problem: Nach Anruf bei der Arge zwecks Info, heißt es :
    Umziehen ohne Erlaubnis? NEIN.
    Neue Wohnung wäre genauso groß, Kosten ca. gleich hoch...
    Was kann passieren wenn ich trotzdem Umziehe? :confused:
    Soviel ich weiß, darf die Arge zwar Umzugskosten verweigern, sowie die Kaution.
    Was kann sonst noch geschehen?
    Sie müssen aber doch dann die Kosten übernehmen wie sie in der alten Wohnung wären, oder nicht ??
    Über einen kleinen Rat wäre ich Dankbar, denn der Arge Mitarbeiter war äusserst Unhöflich und ich hatte fast den Eindruck, er würde alles dafür tun, mir die Sache zu verbieten... :mad:
    Das ist fies, denn ich Arbeite und werde eben mit in " Bedarfsgemeinschaft" eingerechnet... :(

    Hallo an alle " Experten",
    Also...
    Mein Mann , Sohn (14 ) und ich wollen Umziehen.. das ist nicht das Problem.
    Aber:
    Die Neue Wohnung hat 2 Stromzähler: Einmal für Normalen Strom ( Beleuchtung, allgemeiner Verbrauch.. usw.....)
    Der 2. Zähler ist jedoch für die Nachtspeicheröfen, die auch einiges Verbrauchen... :eek:
    Nun meine frage:
    In der " noch" - Wohnung bezahlen wir den Strom alleine, weil die Arge das ja nicht übernimmt.
    Heizkosten ( Öl ) werden ja nur " anteilig " bezahlt.. :confused:
    In der "neuen" Wohnung geht aber die Heizung KOMPLETT über Strom.. ( eben Nachtspeicher !!!) :eek:
    Meine frage: Müssen wir dann nicht nur den Strom für " allgemein" selber tragen, sondern AUCH noch die Kosten für Strom von der Nachtspeicherheizung vom " Regelsatz" bezahlen??? ( im Monat ca. 130.- € OHNE den Allgemeinstrom!! ) :o
    Ich kenne mich nicht in sowas aus und wäre für eine schnelle Antwort sehr Dankbar!!!!!
    Vielen Dank, Eure verwirrte Nesty1

    Hallo,
    am besten kannst du im Internet deine Angaben ausrechnen lassen.. :)
    Es gibt dazu viele möglichkeiten..
    Gib einfach mal Hartz4 Rechner ein..
    Dann kannst du die Einnahmen deiner Schwester berechnen...
    Somit weißt du dann, ob deine Schwester einen Anspruch hat , auf Hilfe vom Amt.. :o
    Lieben gruß,
    Claudia1 ;)


    Vielleicht hättest du deine frage einfach "anders" stellen sollen, damit es nicht zu " Missverständnissen" kommen kann..
    Und: Ja, ich habe 3 Jobs !! Und noch dazu eine Familie, und ich bin selber Verheiratet und kenne Hartz4 sehr gut, durch die Arbeitslosigkeit meines Mannes..
    Vielleicht ist es einfach so, das es sich Komisch anhört, wenn jemand eine frage so dermaßen " Planend" stellt..
    Einfach mal darüber nachdenken..

    Hallo,
    der Unterhalt richtet sich nach der " Düsseldorfer Tabelle"..
    Dort wird festgelegt, welcher Unterhalt dem Kind in einem bestimmten Alter " zusteht"..
    Es wird nicht " Willkürlich" ausgesucht, was ein Vater / oder Mutter zu zahlen hat, es sei´denn, er /sie verdient "unmengen" an Geld..
    In diese Tabelle kann jeder einsehen!
    Einfach mal unter:
    Düsseldorfer Tabelle nachschauen, da steht das Alter und der dazugehörige Unterhalt des Kindes drin.
    Dann seid ihr Informiert..
    Gruß, Claudia

    Hallo,
    Vorrauszahlungen werden meist nur als ein " Zinsloses" Darlehen gwährleistet.
    Das bedeutet :
    Alles was über eine " Erstausstattung" ( Notwendige Möbel , wie z.b. Bett, Schrank, etc.) hinaus geht ( Kleider..) wird in dem Fall meist nicht genehmigt, weil vom Regelsatz ( Harzt4 ) schon miteingerechnet.
    Das heisst, sollte es zu einer " Rückzahlung" in Raten kommen, muss nur die Rate selber zurück gezahlt werden, aber keine Zinsen auf die gewährte Summe.
    Sehr genau Informieren, denn oftmals gibt es bei " Erst.-/ Neu.-Antrag" eine Ablehnung.
    Sollte das der Fall sein, Widerspruch einlegen und das ganze Prozedere nocheinmal von vorne!
    Man kann sich auch direkt beim Sozialamt erkundigen.
    Es gibt in diesen Fällen auch oft ein " Sozialkaufhaus" ( info´s beim Rathaus) wo man Preiswerter als im Warenhaus Dinge kaufen kann, die zwar aus 2. Hand sind , aber dennoch einen Start erleichtern können.
    Gruß, Claudia

    Das ganze hier hat nichts mit Neid zu tun, oder Inkompetenz!
    Sondern mit Offiziell den Staat bescheissen, der einem das Geld zum ( über..-) leben Finanziert, da sitzen die leider am längeren Hebel!
    Und: Geld vom Staat ( dem Steuerzahler !!) zu verlangen, aber hintenherum zu Tricksen ist nicht die Feine Art!
    Selber Arbeiten und dann Finanzieren wäre das richtige.

    Hallo zusammen,
    nachdem es Harzt4 gibt, kann ich das ganze zwar nachvollziehen, aber nicht gut heissen.
    Dieses" Umgehen" des Ärgers mit der Arge ist der Grund, wieso Menschen, die Hartz4 erhalten immer härtere Auflagen bekommen und ihnen das Leben zur " Hölle" gemacht wird.
    War nicht sehr klug solch´eine Frage zu stellen, " einfach- ER"
    gruß, Claudia

    Hallo Biene67..
    in erster linie geht es darum bei WEM die Tochter gemeldet ist.
    NOCH bei der Mutter, aber selbstvertändlich kann der Vater seinen Unmut zum Ausdruck bringen, Notfalls auch per Anwalt.
    Der Vater gibt den " Barunterhalt" , das ist eine Menge Geld, aber:
    Beide Elternteile sind dazu verpflichtet in gleicher Weise für das Kind zu sorgen.
    Das Jugendamt sollte sich, wie schon erwähnt, der Sache annehmen und Notfalls ein Anwalt für Unterhaltsdinge eingeschaltet werden.
    Auch der Aufenthalt der Tochter sollte geklärt werden, da die Eltern für die Tochter sorgen müssen, also eine Fürsorgepflicht besteht.
    Ausserdem geht es hier nicht einfach nur so um den Unterhalt, sondern in erster Linie auch um das Wohl der Tochter.
    So sehe ich das .
    Lg,
    Claudia

    Hallo,
    ich bin der Meinung das der Einbehalt des Unterhaldes so einfach nicht Gerechtfertigt ist.
    Noch ist die Tochter bei Ihnen gemeldet, auch wenn sie woanders " übernachtet"..
    Erstmal ist die Tochter erst 17, somit noch nicht volljährig, somit hat die Mutter ( wenn Gerichtlich festgelegt ( ??) , das " Aufendhaltbestimmungsrecht".
    Bedeutet: Töchterchen kann nicht einfach bestimmen , wo sie gerade sein will.
    Das sollten auch die Eltern des Freundes wissen ( oder ist dieser schon volljährig ?)
    Solange die Tochter bei der Mutter gemeldet ist, läuft der Unterhalt genauso weiter wie bisher.
    Eine Kürzung ist so nicht Rechtens, es sei´denn, das Jugendamt und ein Richter sehen das anders.
    Aber das müsste erstmal geklärt werden.
    Ist der Vater bereit ein klärendes , ruhiges gespräch zu führen ? Im Sinne der Tochter, oder geht es ihm nur um das Geld ?
    Ist dem nicht so , Telefonisch Rat bei einem Judendamt oder Jugendhilfe suchen , um die Rechliche Situation abzuklären. ( Was darf die Tochter, was so nicht!?, Was zum Wohle der Tochter machen..)
    All´das kann man meistens schon per Telefon machen, wenn die Situation es nicht anders zulässt.
    Am Telefon das ganze kurz schildern, dann weiter entscheiden.
    Lieben gruß.
    Claudia

    :confused:
    Hallo, zusammen.. :)

    ihr müsst mir mal auf die Sprünge helfen.. bitte.
    Also, mein Partner bekommt hartz4, ich Arbeite.. wir, " Bedarfsgemeinschaft"..
    So, nun das Problem..
    Mein Partner bekommt eine " Unfallrente" in höhe von 223,77 Euro,( die aber
    in voller höhe an seine Mutter geht, weil wir echt ´ne menge Schulden bei ihr hatten, und auch noch ´nen Rest haben, auch auf ihr Konto..)
    Diese Rente haben wir vergessen anzugeben, weil sie schon seit 2005 an die Mutter geht, und ihr Konto..
    Das wird uns jetzt zum Verhängnis..
    Jetzt heißt es auf einmal, das sie laut " Datenabtausch" sehen konnten, dass " wir" eine Rente erhalten, und wollen von uns das gesamte zuviel gezahlte Geld zurück...
    In einer Info- Broschüre heißt es jedoch , dass diese rente nicht angerechnet werden darf..
    Selbst die ARGE kann uns nicht weiterhelfen, da keiner der Mitarbeiter ( Bitte, Hä ?? ) weiß, wie etwas berechnet wird !!:
    Also, bin ich zu Blöde oder soll ich Cool bleiben und nach meinem empörten Schreiben an das Amt ( stellungnahme, wegen Tatbestand :confused: ) einfach nur auf ein Schreiben von denen warten??:(
    Bitte, das kann doch nicht sein?? Wenn man uns auch noch die Rente voll anrechnen sollte, bleibt bald nicht mehr genug Geld für die Wohnung...
    Vielen Dank schon mal im vorraus..
    Eure Nesty1