Nachtspeicheröfen, Stromkosten

  • Hallo an alle " Experten",
    Also...
    Mein Mann , Sohn (14 ) und ich wollen Umziehen.. das ist nicht das Problem.
    Aber:
    Die Neue Wohnung hat 2 Stromzähler: Einmal für Normalen Strom ( Beleuchtung, allgemeiner Verbrauch.. usw.....)
    Der 2. Zähler ist jedoch für die Nachtspeicheröfen, die auch einiges Verbrauchen... :eek:
    Nun meine frage:
    In der " noch" - Wohnung bezahlen wir den Strom alleine, weil die Arge das ja nicht übernimmt.
    Heizkosten ( Öl ) werden ja nur " anteilig " bezahlt.. :confused:
    In der "neuen" Wohnung geht aber die Heizung KOMPLETT über Strom.. ( eben Nachtspeicher !!!) :eek:
    Meine frage: Müssen wir dann nicht nur den Strom für " allgemein" selber tragen, sondern AUCH noch die Kosten für Strom von der Nachtspeicherheizung vom " Regelsatz" bezahlen??? ( im Monat ca. 130.- € OHNE den Allgemeinstrom!! ) :o
    Ich kenne mich nicht in sowas aus und wäre für eine schnelle Antwort sehr Dankbar!!!!!
    Vielen Dank, Eure verwirrte Nesty1

  • hallo nesty
    die heizkosten werden in tatsächlicher höhe übernommen, sofern sie angemessen sind,
    "angemessen" spiegelt sich wieder in form des preises, der vom sozialhilfeträger ortsüblich benannt ist
    hier ist das zum beispiel 1,20 je angemessenen quadratmeter wohnfläche pro monat
    soll heißen bei 80m² wohnfläche wären das 80*1,20= 96 €/Monat Heizkosten


    dadurch das die nachtspeichergeräte einen eigenen zähler haben wird es da keine probleme geben,
    also keine angst, heizkosten werden übernommen, vom regelsatz werden die selbstkostenpauschalen je bedürftiger person natürlich noch abgezogen, aber das hat sich zum vorbescheid nicht verändert, da es unerheblich ist aus welchem medium die wärmeenergie kommt,
    nur bei festbrennstoffen (kohle) gibt es ein paar andere grundsätze, trifft bei dir aber nicht zu!