Unterhalt einbehalten ja oder nein?

  • Hallo zusammen ..


    ich habe eine 17 jährige Tochter die meinte sie müsse von zuhause abhauen (sie lebt nun bei ihrem Freund, ist aber noch bei mir gemeldet.).. nun meint der Kindesvater den Unterhalt einzubehalten weil er ab und an mal eine Waschmaschine wäscht für sie...oder mal für sie ein essen kocht..
    ich muss dazu sagen das ich aus gesundheitlichen gründen momentan nicht in der Lage bin alle Ämter ab zu klappern. und ihn darum gebeten hab alles bis zum 1.3. so laufen zu lassen wie es war die letzten Jahre.Dann wäre ich zum Amt gegangen hätte meine Tochter abgemeldet bei mir und wäre neu berechnet worden.


    meine fragen nun :
    was kann ich machen ??
    kann er einfach den Unterhalt einbehalten?



    lg schubi

  • Hallo,
    ich bin der Meinung das der Einbehalt des Unterhaldes so einfach nicht Gerechtfertigt ist.
    Noch ist die Tochter bei Ihnen gemeldet, auch wenn sie woanders " übernachtet"..
    Erstmal ist die Tochter erst 17, somit noch nicht volljährig, somit hat die Mutter ( wenn Gerichtlich festgelegt ( ??) , das " Aufendhaltbestimmungsrecht".
    Bedeutet: Töchterchen kann nicht einfach bestimmen , wo sie gerade sein will.
    Das sollten auch die Eltern des Freundes wissen ( oder ist dieser schon volljährig ?)
    Solange die Tochter bei der Mutter gemeldet ist, läuft der Unterhalt genauso weiter wie bisher.
    Eine Kürzung ist so nicht Rechtens, es sei´denn, das Jugendamt und ein Richter sehen das anders.
    Aber das müsste erstmal geklärt werden.
    Ist der Vater bereit ein klärendes , ruhiges gespräch zu führen ? Im Sinne der Tochter, oder geht es ihm nur um das Geld ?
    Ist dem nicht so , Telefonisch Rat bei einem Judendamt oder Jugendhilfe suchen , um die Rechliche Situation abzuklären. ( Was darf die Tochter, was so nicht!?, Was zum Wohle der Tochter machen..)
    All´das kann man meistens schon per Telefon machen, wenn die Situation es nicht anders zulässt.
    Am Telefon das ganze kurz schildern, dann weiter entscheiden.
    Lieben gruß.
    Claudia

  • Falsch, Nesty1!!!


    Sicher vom logischen Denken richtig, aber leider ist es so nicht...


    Ich hatte es selbst mal erlebt, die Kindesmutter von meinem damaligen Stiefsohn hatte auch das Aufendhaltbestimmungsrecht und somit auch das alleinige Sorgerecht, da sie nie verheiratet waren, aber der Junge lebte mehr bei uns als bei Ihr, war aber dort gemeldet, wir konnten den Unterhalt behalten, da der Junge bei uns lebte und wir beweisen konnten, dass Er alles bei uns bekommen hat....


    Nur das Kindergeld kann Ihr keiner Streitig machen, da das Kind ja bei Ihr gemeldet ist...


    Also sollte die Tochter wirklich nicht bei Dir leben, egal wo sie zur Zeit auch lebt, steht demjenigen der Unterhalt zu wo das Kind sich aufhält...


    Jugendamt weiß aber sicher mehr Rat...


    Lieben Gruß, Sabine

  • Hallo Biene67..
    in erster linie geht es darum bei WEM die Tochter gemeldet ist.
    NOCH bei der Mutter, aber selbstvertändlich kann der Vater seinen Unmut zum Ausdruck bringen, Notfalls auch per Anwalt.
    Der Vater gibt den " Barunterhalt" , das ist eine Menge Geld, aber:
    Beide Elternteile sind dazu verpflichtet in gleicher Weise für das Kind zu sorgen.
    Das Jugendamt sollte sich, wie schon erwähnt, der Sache annehmen und Notfalls ein Anwalt für Unterhaltsdinge eingeschaltet werden.
    Auch der Aufenthalt der Tochter sollte geklärt werden, da die Eltern für die Tochter sorgen müssen, also eine Fürsorgepflicht besteht.
    Ausserdem geht es hier nicht einfach nur so um den Unterhalt, sondern in erster Linie auch um das Wohl der Tochter.
    So sehe ich das .
    Lg,
    Claudia