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Kindesunterhalt mit fester Beziehung?

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  #1  
Alt 10.08.2008, 16:57
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Beiträge: 2
Standard Kindesunterhalt mit fester Beziehung?

Hallo,
ich habe eine 19 jährige Tochter, die sich in Ausbildung befindet. Sie wohnt seit einem Jahr bei Ihrem
Freund in einer festen Beziehung. Der Freund hat ausgelernt und verdient mehr Geld wie ich .
Sind in diesem Fall die Eltern überhaupt noch zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet?

Gruss Franzkarl
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  #2  
Alt 10.08.2008, 18:45
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Beiträge: 1.023
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ich meine ja
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  #3  
Alt 10.08.2008, 19:51
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Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 25
Standard

Ich meine auch. Bei einer Freundin ist es so, dass sie mit ihrem Freund zusammenlebt und trotzdem Unterhalt bekommt. Sie heiratet aber demnächst und a fällt der Unterhalt weg.
__________________
Liebe Grüße,

Christina
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  #4  
Alt 11.08.2008, 00:57
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Registriert seit: 10.08.2008
Beiträge: 2
Blinzeln

Vielen Dank!
Würde mich trotzdem interressieren, ob es dazu etwas zum Nachschlagen gibt.


Gruss Franzkarl
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  #5  
Alt 12.08.2008, 15:34
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
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Hallo Franzkarl!

Zwei Grundsätzlichkeiten dazu: Deine Tochter bezieht kein ALG II somit kommt noch nicht einem die Problematik der Prüfung einer eheänlichen Beziehung zum Tragen. Nur dies würde zu einer Anrechnung des möglichen Lebenspartners bei Leistungsbezug führen.

Nr.2 Die Eltern sind bis zum Abschluss einer Ausbildung grundsätzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen.

Wenn Du/ Ihr euch also aus der Zahlungsverpflichtung herauswinden wollt, verbiete Deiner Tochter doch einfach bei Ihrem Freund zu leben, solange Sie im Bezug der Leistungen steht, denn über die Unterbringung während der Ausbildung entscheidet Ihr und wenn Sie dies nicht möchte bestimmt Ihr die Regeln in wieweit es zu Leistungerbringung kommt. Sie kann dann nur über eine Klage erwirken das Ihr zur Zahlung herangezogen werdet wenn es Ihr unzumutbar ist bis zur Beendigung der Ausbildung Zuhause leben zu müssen. Ich denke das wird aber sehr schwer.

Mit ALG II Gesetzen kann Sie da auch nicht viel erreichen, weil der ALG II Bezug beim Wohnen mit dem Freund eben dessen Einkommen mit berücksichtigen könnte, es zumindest aber zu einer Prüfung oder einem Rechtsentscheid kommen würde.


Gruß
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