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Unterhalt neu berechnen?

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  #1  
Alt 28.09.2011, 08:35
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Lächeln Unterhalt neu berechnen?

Hallo ,
ich habe da mal eine kleine Frage. Mein Mann und ich haben letztes Jahr geheiratet und bei der Berechnung des von Ihm zu zahlenden Unterhalt wurde die "große" Rückzahlung der Lohnsteuer mit berechnet. Ist ja auch ok. nun kommt bald das neue Jahr und wir sind der Meinung dsa der Unterhalt neu berechnet werden muß,da ja auch die Lohnsteuerrückzahlung wesentlich geringer ausfallen wird. An wen müßen wir uns wenden und wie sähe das dann so ungefähr aus.
Was für Unterlagen etc....falls Ihr zahlen braucht,bin ich gerne bereit diese dann bekannt zu geben.

Schon jetzt mal vielen lieben Dank.

Achja ich selber habe noch die eine oder andere Frage,aber dazu mache ich einen extra Beitrag auf um Chaos zu vermeiden.....

lg manu
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  #2  
Alt 28.09.2011, 15:04
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Hallo Manuela,

wie kommst Du zu dem Gedankengang das der KU neu berechnet werden muß, nur weil die Lohnsteuerrückvergütung geringer ist?
Besteht den einTitel?

gruß Sundown
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  #3  
Alt 28.09.2011, 16:21
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Lächeln

Das JA hatte damals irgendwie sowas ausgestellt. Mien Mann mußte damals hin und er bekam eine Urkunde oder sowas ausgehändigt.beläuft sich auf wenn ich mich richtig erinner 140€ je kind(2)

Er bezahlt allerdinge wesentlich mehr,sprich den vollen Unterhalt der aber im Normalfall nicht möglich wäre zu zahlen. Beim OLG Hamm wurde dann ein Vergleich erzielt bei dem er den vollen Unterhalt zahlen muß.

Wie ich darauf komme?? Weil das für mich logisch ist das der neu berechnet wird,da durch die geringere Lohnsteuerrückzahlung doch sein Einkommen geringer wird.Das OLG Hamm hatte damals für 2011 sein einkommen mit folgenden Zahlen berechnet,
1700 Lohn
200 Steuerrückerstattung mtl(hatten im Dez2010. geheiratet); macht zusammen 1900,davon zogen sie anerkannte Fahrtkosten in Höhe von 320 ab,somit war beim ergebniss gewährleistet das die Söhne den vollen Unterhalt bekommen können.
Da aber ja nun 2012 die 200€ mtl wegfallen stellt sich mir die frage ob er dann immer noc hden vollen unterhalt zahlen muß. Wenn ich nun die Zahlen aus Hamm nehme,bleibt nach abzug vom selbstbehalt eine Summe von 430€ über.
Wir fragen deshalb weil wir weder wen bevorteilen noch benachteilen wollen.....nur halt das jeder zu seinem REcht kommt.
Meinem Mann nicht zuviel abgezogen wird und die Jungs zu Ihrem REcht kommen.

Habe einen REchner benutzt der mir auc hsagt das mein mann normalerweise einen Mangelfall hat.

Habe mal einen Abdruckgemacht und stelle das hier mal ein. Hoffe das ist so richtig
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Geändert von Manuela37 (28.09.2011 um 18:30 Uhr) Grund: edit
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  #4  
Alt 28.09.2011, 19:00
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Hallo,

in welcher Höhe leistet er denn zur Zeit Unterhalt an die Kinder und wie alt sind die Kinder.

Wenn hier ein Vergleich vom OLG Hamm besteht, wird euch zwar jemand den Unterhalt berechnen, wenn aber der Unterhaltsgläubiger der Abänderung nicht zustimmt, müsste eine Abänderungsklage geführt werden.

Es wird auf jeden Fall der Mindestunterhalt geschuldet. Je nach Altersgruppe 225€/272€/334€. Reicht das Einkommen dafür nicht aus, sei der Vater an seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erinnert. (vergl. § 1603 (2) BGB).

LG chico
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  #5  
Alt 28.09.2011, 19:50
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Hallo Chico,zur Zeit zahlt er den MIndestunterhalt. 272€ pro Kind. Eine Nebenbeschäftigung ist seitens des Arbeitgebers verboten da er im Schichtdienst und teilweise als Fahrer arbeitet.

Es käme also wieder erneut zu einer Klage??? Bei uns hier ist der Kreis super heiß was den Unterhalt angeht. Obwohl den Unterhalt bekommt ja die KM??? Wer muß den ndann zustimmen,die KM oder das Amt,das ja beim OLG Kläger war???
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  #6  
Alt 28.09.2011, 20:57
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HAllo Manuela,

Die Km muß zustimmen, ansonsten läuft es wieder auf eine Klage hinaus, an dem Ort wo die Kinder leben.

Aber was bedeutet bitte "Wenn Ich die Zahlen aus Hamm nehme?".
Ist ein Wohnungswechsel vorhanden?

Gruß Sundown
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  #7  
Alt 28.09.2011, 20:59
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Wie kommst du in der Grafik auf jeweils 364€ Unterhalt je KInd, das sind die Beträge ohne Abzug des Kindergelds.

Ich komme auf jeweils 272€ je Kind:

Ich komme auf keinen Mangelfall!!!!

Geändert von sundown (28.09.2011 um 21:02 Uhr)
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  #8  
Alt 29.09.2011, 08:04
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Mit Hamm meine ich die Berechnung vom OLG Hamm. Ihm verbleiben abzüglich des Selbstbehaltes und der Fahrtkosten 430€ die er als Unterhalt geben kann. Somit ist nicht mehr gewährleistet das die Jungs den vollen Unterhalt bekommen.

Für dieses jahr wurden die Steuerrückerstattung zwecks Heirat mit mtl 200€als einkommen berechnet,das fällt ja nächstes Jahr weg.Somit veringert sic hdoc hsein Einkommen um besagte 200€uro
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  #9  
Alt 29.09.2011, 08:12
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Zitat:
Zitat von sundown Beitrag anzeigen
Wie kommst du in der Grafik auf jeweils 364€ Unterhalt je KInd, das sind die Beträge ohne Abzug des Kindergelds.
Das sind die Zahlen die der Rechner vorgegeben hat.Ich habe nur die Zahlen eingegeben die er verlangte.
auf dem 2. Bild steht das es ein Mangelfall wäre.
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  #10  
Alt 29.09.2011, 15:00
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Hallo Manuela,

Die Zahlen in der Grafik sind der Bedarfsunterhalt laut DDT, diese Rechner sind Absoluter Schrott.

Von den 364€ mußt du noch jeweils 92€ Kindergeld abziehen, somit ist pro Kind 272€ zu zahlen, wie weit sich die Steuer für 2011 auf den KU auswirkt kannst du erst sagen wenn der Bescheid vom Finanzamt vorliegt.

Aber wenn euch wegen der Heirat letztes Jahr 200€ pro Monat zugesprochen wurden, warum sollten die dann nicht mehr 2011 gelten?


gruß Sundown

Geändert von sundown (29.09.2011 um 15:03 Uhr)
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