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Unterhalt neu berechnen?

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  #11  
Alt 29.09.2011, 15:20
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nein sundown, es geht um seine leiblichen kinder. wir haben insgesamt 4,jeder hat 2 mit in die ehe gebracht wobei seine bei der Km leben.
Ich würde ihn nie mehr her geben.
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Alles Liebe Eure Manu
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  #12  
Alt 29.09.2011, 15:41
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Zitat:
Zitat von sundown Beitrag anzeigen
Hallo Manuela,
Aber wenn euch wegen der Heirat letztes Jahr 200€ pro Monat zugesprochen wurden, warum sollten die dann nicht mehr 2011 gelten?gruß Sundown
Die 200Euro wurden für 2011 miteinbezogen. aber 2012 hat er ja nur noch die normalen rückzahlungen(lohnsteuer)Wir hatten im Dez 2010 geheiratet und somit im Jahr 2011 eine komplette Rückzahlung der Lohnsteuer bekommen.Im Feb 2011 wurde vom OLG aufgrund dessen veranschlagt das er mindestens 200 Euro pro monat mehr hat.

Och Mnesch ich glaube ich drücke mich sehr unglücklich aus.

Rückstattung für 2010 ca 2500€ lohnsteuer,die wurde auf das Einkommenfür 2011 meines mann mit draufgerechnet. Ist ja auch ok. Somit konnte er zumindest für dieses Jahr den vollen Unterhalt zahlen.
Nun bekommt er ja im Jahr 2012 die normale Rückerstattung.
Das wir zu genauen Berechnung warten müßen,habe ich verstanden. Aber ist es denn nicht so das er rechtzeiti8g ankündigen muß das er den vollen Unterhalt nimmer zahlen kann ab Januar. Wollen nicht wieder so einen großen Heckmeck deswegen und deshalb wolle nwir diesmal gleich von anfang an alles richtig machen,so das es zu möglichst keinen Komplikationen kommt. Haben große Bedenken das dann der Kreis uns wieder das Leben zur Hölle macht. Wie beim letzten mal
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Alles Liebe Eure Manu
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  #13  
Alt 01.10.2011, 12:00
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Hallo Manuella,

1. Die 272€ sind der Mindestunterhalt diese müssen gezahlt werden egal wie. Falls der KV die Summe nicht aufbringen kann, könnte evtl. sogar gerüft werden ob den KV Unterstützen kannst, damit dieser den KU zahlen kann.

2. Wird bei der Lohnsteuerrückervergütung nur sein Anteil Berechnet, aber bei 430€ Berufbedingten Aufwendungen wird auch die Steuerrückzahlun nicht gerade gering sein, also bevor der Steuerbescheid vorhanden ist und die Einkommensnachweise nicht vorliegen, kann man keine Aussage treffen.
Ebenfalls kann man den Selbstbehalt reduzieren oder die Aufwenden für den Arbeitsweg.
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  #14  
Alt 01.10.2011, 17:04
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Registriert seit: 20.09.2010
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Beiträge: 33
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Auch hier ein dickes Danke,ich denke wir werde es so belassen wie es ist,hat ja bis jetzt auch irgendwie geklappt!!Und sollte es mal wirklich verdammt eng werden, denke ich kann man bestimmt mit dem amt reden,solange es nicht dauer ist.

Sicherlich sind 200€ viel Geld,ist ja logisch. Könnte mir dann gut vorstellen das die Exfrau zum amt geht und verständlicherweise UVG bekommt und somit hätte mein Mann ja dann schulden beim Amt und ärger dazu.

Ich ic hdenke du hast recht,lieber versuchen wir weiter den vollen Unterhalt zu zahlen im Sinne der Jungs und zu Ihrem Wohl. Und sollte das mit der Adoption tatsächlich amtlich werden,dann ist es immer noc hfrüh genug es neu berechnen zu lassen.
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