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#1
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Hallo,
bin neu hier und deshalb noch nicht so erfahren ... Brauche aber dringend Hilfe !! Ich bin Schülerin (Abiturientin) und in der 11. Klasse. Werde nächstes Jahr 18 und will unbedingt ausziehen da ich sehr gute gründe habe. (Würde jetzt zu lange dauern es zu erklären) Da ich ja noch Schülerin bin habe ich keinen Verdienst, kann mir also eigntl. keine Wohnung leisten. Daher habe ich vor zu meinem freund zu ziehen. Dieser hat eine eigene Wohnung und einen Job. Meine Frage ist also ob mein Vater für mich Unterhalt zahlen muss , zumindest solange ich in die Schule gehe , und vorallem wie viel ?? Sein verdienst liegt bei ca. 2700 € netto Außerdem habe ich noch eine Schwester die allerdings bei meiner Mutter lebt und daher ist mein Papa bis jetzt noch nicht unterhaltspflichtig weil sich das ja aufhebt weil meine Mutter für mich keinen unterhalt zahlt. Wäre total toll wenn ihr mir helfen könntet Danke schon mal
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#2
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Du kannst nur mit Genehmigung deines Vaters ausziehen. Unterhalt von deinem Vater beinhaltet auch Kost und Logis, damit ist nicht nur Geld gemeint. Wenn du zu Hause Probleme hast und deshalb ausziehen willst, musst du zum Jugendamt gehen. Einfach so ausziehen und meinen, dass dein Vater ja Unterhalt zahlen muss, geht auch nicht. Probleme mit den Eltern gibt es in deinem Alter überall. Allein das reicht aber nicht aus, um eine Genehmigung zum Auszug zu bekommen.
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#3
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Ich rede hier nicht von einfachen Problemen !!
Außerdem hat das mein Vater ja dann nicht mehr zu entscheiden da ich ja dann 18 bin ! Also ich habe bis jetz gehört dass ich einen Unterhalt von 670 € bekomme abzüglich des Kindergelds von 180 € , das bedeutet mein Vater müsste 490 € Unterhalt bezahlen. Kennt sich da jemand genau aus u kann mir das bestätigen ?? |
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#4
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€ 670 ist wohl etwas übertrieben bei einem Nettoeinkommen von € 2700. Anhand der Düsseldorfer Tabelle kannst Du Dich selbst schlau machen:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07...belle_2011.pdf Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#5
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Hallo,
in der Tat beträgt der Unterhaltsanspruch eines Schülers/Studenten oder Azubis bei außhäusiger Unterbringung 670€. Das ist unabhänig vom Einkommen der Eltern. Ist zu entnehmen den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG unter Punkt 13.1.2. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld in Höhe von 184€. Weiter hat das Kind vorrangig zum Unterhalt BAföG, hier Schüler-BAföG, zu beantragen. Wird dieses gewährt, mindert es den Anspruch in voller Höhe. Der Rest wäre, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, zwischen den Eltern zu quoteln. Und kleiner Engel, nicht nur Dein Vater wäre dann zum Unterhalt verpflichtet. Auch Deine Mutter würde herangezogen werden. Zitat:
Google Dir mal den § 1612 (2) BGB So, alle an einen Tisch und gemeinsam besprechen. Oder willst Du allen Ernstes Deine Eltern verklagen? LG chico |
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#6
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Hallo,
erst mal dankeschön für die Antowrten von euch. Habe mir aber jetzt doch juristischen Rat geholt . Folgendes wurde mir erzählt und erklärt : 1. meine Eltern sind beide unterhaltspflichtig für mich wenn ich nächstes Jahr ausziehe. 2. darf ich natürlich mit 18 ausziehen 3. bin ich jetzt ziemlich froh gewissheit zu haben. Vielen Dank mein problem ist gelöst . |
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